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Rettungsdiensthelfer /Rettungssanitäter /Notfallsanitäter Auslandsrückholung (m/w/d)
Medical Flight Service
Freising, Bayern
Wir von Medical Flight Service helfen weltweit Menschen in Not. Als Spezialist für die internationale Repatriierung von erkrankten und verletzten Patienten sind wir ein zuverlässig…
Notfallsanitäter / Praxisanleiter Rettungsdienst (m/w/d)
Nordrhein-Westfalen
Ja, auch in harten Berufen hat man bei uns was zu lachen. Denn Lebenslust und Teamgeist stehen bei unserer Arbeit im Rettungsdienst ganz weit oben. Eine gute Bezahlung und viele Fo…
Facharzt (w/m/d) für Innere- oder Allgemeinmedizin/Anästhesie/Chirurgie mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst
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München, Bayern
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Notfallsanitäter im Rettungsdienst, TZ/VZ, (m/w/d)
Neuburg an der Donau, Bayern
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Jobs Für Rettungsdienst | Careerjet
Land treibt Neuregelung voran
Das Land Baden-Württemberg wird seine Ziele und Vorstellungen für den Neuerlass des Rettungsdienstplans jetzt im engen Austausch mit dem Landesausschuss für den Rettungsdienst vorantreiben. "Die Corona-Pandemie hat uns alle gefordert und vieles abverlangt. Wir über uns. Einigen der von uns angestoßenen Projekte im Rettungsdienst hat die Pandemie einen ordentlichen Strich durch die Rechnung gemacht. Sie sind nur mit verhaltener Geschwindigkeit auf Touren gekommen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben: Die jetzt anstehende Neuregelung zeigt: Wir haben stets die qualitative Verbesserung der präklinischen Versorgung der Patientinnen und Patienten fest im Blick. Die gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen im Rettungsdienst gehen wir zielstrebig und wirkungsvoll an! ", so Staatssekretär Wilfried Klenk abschließend.
Wir Über Uns
Und genau darin sieht die AGSWN geradezu ein Risiko für das Rettungsdienstpersonal: "Die Notfallsanitäter laufen Gefahr, permanent in Situationen zu kommen, in denen sie ohne Notarzt tätig werden müssen. " Zu diesem Punkt hatte es ja erst vor wenigen Wochen eine Debatte im Bundestag gegeben, in deren Folge eine Änderung des § 2a des Notfallsanitätergesetzes beschlossen wurde, in dem es um die eigenverantwortliche Durchführung heilkundlicher Maßnahmen durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter geht. Mit dieser Änderung sollte juristische Klarheit für solche Fälle geschaffen werden. Diese Gesetzesänderung solle aber den Zustand bis zum Eintreffen des Notarztes regeln, nicht seinen Ersatz, wie auch die AGSWN in ihrem Papier anmerkt. Aus diesem Grund sei der Hinweis auf die "begrenzte Heilkundekundekompetenz" des Rettungsdienstpersonals auch kein Grund für die Abschaffung der notärztlichen Hilfsfrist. (POG)
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