Kennzahlen per 12/2019
Anzahl Mitarbeiter: 134
betreutes Volumen: 33 Mrd. €
Anzahl Vermittler: ca. 1. 600
Konzernumsatz: 98, 7 Mio. €
Eigenkapital: 5, 8 Mio. €
Wir sind für Sie an folgenden Standorten tätig
FONDSNET Holding GmbH: Erftstadt, Frankfurt
BN & Partners Capital AG: Erftstadt, Frankfurt
Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG: Frankfurt, Dresden, Nürnberg, Köln
Reuss Private AG: Zürich, Bremgarten, Winterthur, Lugano
Reuss Private Europa AG: Vaduz
Reuss Private Group AG: Wilen
Reuss Private Deutschland Ag Locations
Die auf Wertpapierdienstleistungen spezialisierte Reuss Private Deutschland AG hat ihre KWG-Lizenz um das Finanzkommissionsgeschäft erweitert und damit den Status als Wertpapierhandelsbank erhalten. Im Zuge dessen firmiert das in Frankfurt am Main ansässige Unternehmen ab sofort unter "Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG". Die Schwestergesellschaft des Haftungsdachs BN & Partners Capital AG und des Maklerpools FONDSNET setzt damit innerhalb der Schweizer Reuss Private-Unternehmensgruppe ihren Weg als Spezialdienstleister für komplexe Wertpapiergeschäfte erfolgreich fort. Sowohl hinsichtlich des Ausbaus des eigenen Leistungsspektrums als auch mit Blick auf die weiter wachsenden regulatorischen Anforderungen für Finanzdienstleister sind nun die Voraussetzungen gegeben, das signifikante Wachstum der letzten Jahre fortzuschreiben. "Die neue Lizenz ist ein wichtiger Schritt, unsere Geschäftsmodell-Palette im Interesse unserer Partner und Kunden zu erweitern", sagt Felix Brem, CEO der Reuss Private Group.
Reuss Private Deutschland Ag平
Bruttoumsatz wächst dank positiver Börsenentwicklung um 44 Prozent (ohne erfolgsabhängige Umsatzbestandteile: + 24 Prozent) Konzerngewinn (nach Steuern und Zinsen) steigt von CHF 2 Millionen auf rund CHF 2. 2 Millionen Verwaltetes Volumen nimmt um 30 Prozent auf CHF 11. 7 Milliarden zu Gesamtes administriertes Volumen (inkl. verwaltetes Volumen) wächst um 4. 5 Prozent auf CHF 36 Milliarden Wilen, 9. Mai 2022 – Raoul Weil, CEO der Finanzgruppe Reuss Private Group AG mit Sitz in Wilen (Schweiz), kann für das vergangene Geschäftsjahr 2021 einen Rekordumsatz von über CHF 270 Millionen sowie einen auf CHF 2. 2 Millionen gesteigerten Gewinn verkünden. «Auf der Basis des guten Jahresverlaufs haben wir unsere Eigenkapitalbasis auf Gruppenebene signifikant stärken können», bilanziert Weil, der die Führung der Gruppe zu Beginn des Jahres 2022 übernommen hatte. Angesichts des inflationsbedingten Zinsanstiegs und der Kriegswirren dürfte sich die Lage für Wirtschaft und Finanzmärkte eintrüben. Deshalb rechnet das Unternehmen mit moderateren Zahlen im laufenden Jahr.
Reuss Private Deutschland Ag Usa
"In einer zunehmend arbeitsteiligen Welt sind das ideale Voraussetzungen, um auch den zukünftigen An- und Herausforderungen an unsere Branche gerecht werden zu können. " NEXT:
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Reuss Private Deutschland Ag Live
Maßgebend für den steuerlichen Wohnsitz sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse. Danach ist eine Wohnung jede objektiv zum Wohnen geeignete Räumlichkeit (Beispiel: ein möbliertes Zimmer). Ein Steuerpflichtiger kann auch mehrere Wohnsitze haben, so zum Beispiel in Deutschland und im Ausland. Beschränkte Einkommensteuerpflicht
Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie gewisse inländische Einkünfte erzielen ( § 1 Abs. 4 EStG). Von der beschränkten Steuerpflicht sind nur die inländischen Einkünfte betroffen. Bei einer unbeschränkten Steuerpflicht wird zunächst das weltweit erwirtschaftete Einkommen der deutschen Besteuerung unterworfen. Die Besteuerung des Welteinkommens wird durch bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen und nationale Regelungen in vielen Teilen aufgehoben oder gemildert. Beispiel zur beschränkten Einkommensteuerpflicht: Der österreichische Unternehmer Xaver Tauber hat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Ob jemand in Deutschland der Einkommensteuer unterliegt und damit als natürliche Person grundsätzlich einkommensteuerpflichtig ist, richtet sich danach, wo die Person wohnt und welche Einkünfte sie erzielt. Um als unbeschränkt steuerpflichtig zu gelten, muss man zunächst eine natürliche Person sein. Diese Voraussetzung zu erfüllen, ist recht einfach: Eine natürliche Person ist jeder Mensch. Natürliche Personen sind demnach nicht juristische Personen (wie zum Beispiel AG, GmbH, Genossenschaft oder eingetragene Vereine). Außerdem sind Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) keine natürlichen Personen. Außerdem müssen Sie entweder einen Wohnsitz ( § 8 AO) oder einen gewöhnlichen Aufenthalt ( § 9 AO) im Inland haben. Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ( § 1 Abs. 1 EStG). Zunächst ist immer der Wohnsitz und erst danach zu prüfen, ob jemand einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Der Wohnsitzbegriff nach Paragraf 8 AO hat nichts mit einem Wohnsitz nach dem bürgerlichen Recht zu tun.