So bekommen die Pflegeexperten einen Überblick über Ihre aktuelle Pflegesituation und können Sie bedarfsgerecht individuell beraten. Die Pflegefachperson informiert Sie über Angebote und Leistungen, die Sie bei der Pflege unterstützen und den Alltag erleichtern. Sie spricht vertrauensvoll mit Ihnen über Probleme, die bei der Pflege zu Hause auftreten können, und hilft bei der Problemlösung. Sie überprüft, ob eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad notwendig ist, und empfiehlt bei Bedarf, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Sie dokumentiert die Beratung auf einem Formular und vermerkt, welche Maßnahmen helfen können, die Pflegesituation zu verbessern. Die Pflegekasse erhält vom Pflegedienst oder der Beratungsstelle einen Nachweis über den Beratungsbesuch. Beratungsbesuche in der Pflege. Termin verpasst Und nun? Um das Pflegegeld zu erhalten, müssen Sie regelmäßig an einem Beratungsbesuch teilnehmen. Versäumen Sie einen Termin, werden Sie von Ihrer AOK darauf hingewiesen, den Beratungseinsatz bis zu einem bestimmten Termin nachzuholen.
Beratungseinsatz Pflegegrad 4.6
Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen von einem ambulanten Pflegedienst beziehen, können ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen. Anlaufstellen für die Beratung Die Beratungsbesuche werden von folgenden Stellen durchgeführt:
zugelassene Pflegedienste und Sozialstationen unabhängige und anerkannte Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz
Finden Sie keine Anlaufstelle in Ihrer Nähe, wenden Sie sich bitte an Ihre AOK vor Ort. Diese kann Sie bei der Suche nach einer Fachkraft unterstützen. So läuft der Beratungsbesuch ab © AOK In einem vertraulichen Gespräch mit der Pflegeperson möchte die Pflegefachperson herausfinden, wie hoch der Pflegebedarf ist. Beratungseinsatz pflegegrad 4.5. Bei Problemen im Pflegealltag schlägt sie konkrete Lösungen vor. Sie vereinbaren einen Termin mit einem zugelassenen ambulanten Pflegedienst oder einer zugelassenen Beratungsstelle Ihrer Wahl. Eine qualifizierte Pflegefachperson besucht Sie dann dort, wo die Pflege stattfindet – also in der Regel bei Ihnen zu Hause.
Anerkannte Pflegebedürftige, die durch Angehörige, Freunde oder Bekannte und ohne Hilfe von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, beziehen
Pflegegeld. Damit dauerhaft eine gute Versorgung der pflegebedürftigen Person sichergestellt werden kann, verpflichtet der Gesetzgeber nach § 37 SGB XI Absatz 3
regelmäßige Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen, wenn die pflegebedürftige Person in einen Pflegegrad 2 bis 5 eingestuft ist. Wird die Beratung nicht in Anspruch genommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz streichen. Wir arbeiten Deutschlandweit mit Pflegeberatern und Pflegediensten zusammen, die diese Beratungseinsätze durchführen, die Kosten trägt zu 100% die Pflegekasse. Aufgrund den Corona-Einschränkungen
können diese Beratungseinsätze auch telefonisch oder digital per Video stattfinden. Saarland - Suchbegriffe A bis Z - Pflegegeld. Buchen Sie noch heute Ihren kostenlosen Termin und sichern Sie sich so auch zukünftig den Erhalt des
Pflegegelds. Mit dem Beratungseinsatz, der eine verpflichtende Beratung für die Pflegegeldempfänger bzw. den pflegenden Angehörige ist, will der Gesetzgeber sicherstellen, dass die Pflegepersonen nicht
überfordert und umfangreich über mögliche Hilfestellungen informiert sind.