Beglaubigung
Die Beglaubigung einer Unterschrift erfolgt durch Anerkennung oder Vollziehung der Unterschrift vor dem Konsularbeamten. Die persönliche Vorsprache desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt werden soll ist zwingend erforderlich. Apostille und Legalisation - Syrien. Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen mit der Urschrift oder mit der beglaubigten Abschrift/ Ausfertigung ist zu beachten, dass die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift/Ausfertigung dem Konsularbeamten vorgelegt werden muss. Die Abschrift oder Ablichtung einer nicht beglaubigten Abschrift kann nicht beglaubigt werden. Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden
Ausländische öffentliche Urkunden können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr legalisiert werden. Ob eine Legalisation erforderlich ist oder ob die ausländische Urkunde auch ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird, entscheidet die Behörde in Deutschland, bei der die Urkunde verwendet werden soll. Die Legalisation wird durch die deutschen Botschaften und Konsulate vorgenommen.
Flüchtlingsrat Nrw - Hinweis Zur Legalisation Syrischer Dokumente
Hierzu können Sie jeden Sonntag zwischen 13:00 und 14:30 Uhr in der Botschaft vorsprechen; eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Bitte beachten Sie, dass je nach Arbeitsaufkommen nicht garantiert werden kann, dass Sie an diesem Tag bedient werden können. Weitere Hinweise zum Beglaubigungsverfahren finden Sie auf dem Merkblatt " Merkblatt Kopie- und Unterschriftsbeglaubigungen ".
Legalisation Öffentlicher Urkunden Aus Syrien&Nbsp;| Bundesnotarkammer
Rechtsgrundlage ist § 13 Konsulargesetz, in dem es u. a. heißt: "Die Konsularbeamten sind befugt, die in ihrem Amtsbezirk ausgestellten öffentlichen Urkunden zu legalisieren. Die Legalisation bestätigt die Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist. Die Legalisation wird durch einen auf die Urkunde zu setzenden Vermerk vollzogen. " Ebenso wie die Konsulate fremder Staaten in Deutschland sind die deutschen Auslandsvertretungen im Legalisationsverfahren auf Vor- und Überbeglaubigungen durch Behörden des Gastlands angewiesen. Durch die Legalisation wird es möglich, dass eine ausländische öffentliche Urkunde in Deutschland wie eine inländische öffentliche Urkunde behandelt wird. Flüchtlingsrat NRW - Hinweis zur Legalisation syrischer Dokumente. Die Konsularbeamten sind dazu berufen, am Schutz des Urkundenverkehrs im Inland mitzuwirken und das Vertrauen in die Zuverlässigkeit amtlicher Bescheinigungen zu schützen. Der Konsularbeamte lehnt daher die Legalisation nicht nur dann ab, wenn die Urkunde gefälscht ist, sondern auch, wenn es sich offenkundig um eine inhaltlich falsche Urkunde handelt, die einen Sachverhalt bescheinigt, der nicht wirklich vorliegt.
Apostille Und Legalisation - Syrien
weitere Auslagen nach Zif. 9 erhoben. Kann die Legalisation nicht erfolgen, etwa weil sich die Urkunde als falsch erwiesen hat, fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von bis zu 100% der vorgesehenen Gebühr an. Nähere Auskünfte zum Legalisationsverfahren erteilt die zuständige deutsche Auslandsvertretung, in deren konsularischem Amtsbezirk die Urkunde ausgestellt worden ist. Auch auf den Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie meist schon Hinweise zum Legalisationsverfahren Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen Internationaler Urkundenverkehr FAQ: Verwendung von Urkunden
Wo erhalte ich die Legalisation zu meiner ausländischen Urkunde? Die Legalisation wird durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung in dem Land vorgenommen, in dem die Urkunde ausgestellt wurde. Für die Legalisation von Urkunden gelten folgende allgemeine Grundsätze: Die ausländischen Urkunden müssen in aller Regel im Original vorgelegt werden, Kopien genügen meistens auch dann nicht, wenn sie beglaubigt sind (Eine Ausnahme besteht u. a. dann, wenn die beglaubigte Kopie von der Stelle gefertigt wurde, welche auch die Originalurkunde ausgestellt hat). In den meisten Staaten ist die Legalisation von Urkunden nur möglich, wenn sie zuerst durch das Außenministerium oder andere Behörden des Ausstellerstaates beglaubigt worden sind. Wenn nach Auskunft der deutschen Auslandsvertretung eine Vorbeglaubigung und ggfs. Überbeglaubigung der Urkunden erforderlich ist, so wenden Sie sich bitte unmittelbar an die hierfür zuständige Stelle. Urkunden, die mit einer automatisierten Unterschrift erstellt wurden, können nur dann legalisiert werden, wenn zunächst entweder die handschriftliche Unterschrift nachgeholt oder das Dokument von der ausstellenden Behörde manuell beglaubigt wurde.
Hinweis der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Beirut, zur Legalisation syrischer Dokumente, Stand August 2013. - Behörden und Gerichten in Deutschland steht es frei, ausländische Urkunden in freier Beweiswürdigung anzuerkennen, also als echt zu erachten (vgl. §438 Abs. 1 Zivilprozessordnung [ZPO]): "Ob eine Urkunde, die als von einer ausländischen Behörde oder von einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person des Auslandes errichtet sich darstellt, ohne näheren Nachweis als echt anzusehen sei, hat das Gericht nach den Umständen des Falles zu ermessen. "). – Behörden und Gerichte in Deutschland verlangen häufig, dass ihnen ausländische Urkunden (z. B. Geburtsurkunden) mit der Legalisation vorgelegt werden, um diese Urkunden als echt ansehen zu können (vgl. 2 ZPO: "Zum Beweis der Echtheit einer solchen Urkunde genügt die Legalisation durch einen Konsul oder Gesandten des Bundes. Der Vorteil liegt darin, dass legalisierte Urkunden grundsätzlich schnell und ohne weitere Prüfung im deutschen Rechtsbereich eingesetzt werden können.