Frage vom 7. 4. 2008 | 17:09
Von Status: Frischling (39 Beiträge, 62x hilfreich)
Notartermin vor Kreditzusage
Hallo, habe folgendes "Problem"
Ich bin dabei mir ein Haus zu kaufen. Der Notartermin ist schon in einer Woche, allerdings steht die Finanzierung noch nicht. Zwar hat mir mein Finanzmakler schon zugesagt, dass voraussichtlich alles wie besprochen klappen wird, aber sicher kann er es mir nicht zusagen (erst in ca. 2 - 3 Wochen, da dann auch die Fördermittel des Landes genehmigt sein werden). Was würdet Ihr denn da jetzt tun? Den Notartermin verschieben? oder gibt es mögliche Klauseln, die man in den Kaufvertrag einbaut? Ich habe mal was von einer "Vorbehaltsklausel wg. Frist zur Zwangsversteigerung von Eigentum beachten - Ratgeber Notar. der Kreditzusage" gehört?! # 1
Antwort vom 7. 2008 | 17:44
Von Status: Unbeschreiblich (42454 Beiträge, 15176x hilfreich)
Ich würde versuchen, den Termin zu verschieben. Eine Vorbehaltsklausel ist wohl auch möglich, dann werden aber höhere Gebühren fällig, wenn die Kreditzusage nicht kommt. Das macht nur dann Sinn, wenn ansonsten der Kauf komplett platzen würde.
- Frist zur Zwangsversteigerung von Eigentum beachten - Ratgeber Notar
- Notartermin beim Immobilienverkauf: Das kommt auf Sie zu | Hausverkauf.de
Frist Zur Zwangsversteigerung Von Eigentum Beachten - Ratgeber Notar
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die rechtliche Belastbarkeit der Kreditzusage steht und fällt mit der konkreten Formulierung. Wenn z. B. Notartermin beim Immobilienverkauf: Das kommt auf Sie zu | Hausverkauf.de. die Kreditzusage unter dem Vorbehalt der weiteren Prüfung gegeben wird oder Worte wie "voraussichtlich" enthält, ist sie nicht belastbar, die Bank kann dann ohne Probleme das Darlehen dennoch verweigern. Daher empfehle ich, die Bank per Mail auf den beabsichtigten Notartermin hinzuweisen und ausdrücklich nachzufragen, ob der Kredit verbindlich und verläßlich zugesagt werden kann. Die Antwort sollten Sie dann einem Anwalt für Bankrecht zur abschließenden Prüfung vorlegen. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion. Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Notartermin Beim Immobilienverkauf: Das Kommt Auf Sie Zu | Hausverkauf.De
Dennoch stellt sich immer wieder die Frage, wer den Notar aussucht: Käufer oder Verkäufer? Wer sucht den Notar aus? Wenn Sie sich mit Ihrem Käufer darauf geeinigt haben, die Immobilie zu verkaufen, steht der Notartermin an. Sie sollten vorab mit dem Käufer bereits abgesprochen haben, wie hoch der Kaufpreis ist und wie die Zahlungsmodalitäten sind, denn diese Infos braucht der Notar. Gängige Praxis in Deutschland ist, dass der Käufer den Notartermin vereinbart und der Verkäufer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt. Ein entscheidender Vorteil, der darin für Sie liegt, ist, dass der Käufer die Kosten als Auftraggeber trägt, auch, wenn er nicht zum Termin erscheinen sollte. Denn Kosten fallen garantiert an: Sobald Sie die Unterlagen eingereicht haben, wird der Notar einen Vertragsentwurf erstellen. Dieser Aufwand wird selbstverständlich abgerechnet. Falls es darauf hinausläuft, dass Sie als Verkäufer den Notar beauftragen, lassen Sie sich von dem Käufer vorab unterschreiben, dass er die Notarkosten trägt, die im Zusammenhang mit der Vertragserstellung anfallen.
Einige Notenbanken heben ab 2022 die Zinsen. Das könnte dem Aktienmarkt einen Dämpfer verpassen, sagt die Lehrbuchweisheit. Und meist kommt es auch recht rasch dazu. Das heißt aber nicht, dass die steigenden Kurse damit ein Ende finden müssen
Während bei der Bank eine Unterschrift unter der Finanzierung ausreicht, liest der Notar den Vertragspartner den Kaufvertrag am Ende vor. Wort für Wort. Denn er ist rechtlich dazu verpflichtet, alle Beteiligten über die Rechtsfolgen der Beurkundung umfassend aufzuklären. Notare schützen damit vor unangenehmen Überraschungen und sorgen dafür, dass der Vertrag keine juristischen Mängel aufweist. Was Notare hingegen nicht tun: Sie überprüfen nicht die wirtschaftlichen Gesichtspunkte des Vertrags, zum Beispiel, ob der Kaufpreis angemessen ist. Sind sich alle Parteien einig, kümmert sich der Notar um die Eigentumsänderung im Grundbuch und informiert das Finanzamt über das erfolgreiche Geschäft. Immobilienkauf: Strittige Punkte vorab regeln
Doch bis es überhaupt so weit kommt, sind noch einige grundlegende Punkte zu beachten.