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Amtsgericht Karlsruhe - Zwangsvollstreckung
Für eine Übergangszeit wird es daher weiterhin auch Eintragungen ins Schuldnerverzeichnis bei allen Vollstreckungsgerichten in bisheriger Form nach § 915 ZPO a. F. geben. Entsprechend der Übergangsregelung in § 39 Nr. 5 EGZPO werden die bisherigen Schuldnerverzeichnisse nach § 915 ZPO für eine Übergangszeit von maximal fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes weiter fortgeführt. Zentrales vollstreckungsgericht karlsruhe. Dabei ist eine Übernahme der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht in das Schuldnerverzeichnis neuen Rechts nicht vorgesehen. Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis nach altem Recht können daher weiterhin nur über das jeweils örtlich zuständige Vollstreckungsgericht ermittelt werden. Seit dem 1. Januar 2013 vorzunehmende Neueintragungen werden dagegen nur über das zentrale Vollstreckungsgericht erfasst und können hier abgerufen werden. Während der Übergangszeit ist eine vollständige Information über die Kreditwürdigkeit einer Person (über Schulden in Deutschland) daher nur aus einer Zusammenschau der Schuldnerverzeichnisse alter und neuer Prägung möglich.
Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, sich mit Ihrem Anwalts- bzw. Dienstausweis an der Pforte kurz auszuweisen. Dies ermöglicht einen schnelleren Durchlass. Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und sind gegebenenfalls an
der Pforte in Verwahrung zu geben. Amtsgericht Karlsruhe - Zwangsvollstreckung. Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen
werden. ". Fotografieren und Filmen ist in Gerichtsgebäuden grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen können Sie jedoch vorab
schriftlich eine Genehmigung beantragen. Informationen zum Datenschutz in der Justiz
Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung durch die Justiz erhalten Sie in der Rubrik "Service" dieser
Internetseite unter "Informationen zum Datenschutz in der Justiz".