Außerdem verlangt sie den Ersatz eines verbliebenen merkantilen Minderwertes in Höhe von 150. 000 €. Das Berufungsgericht hat die Beklagten verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin die aufgewandten Kosten für Mängelbeseitigung sowie Mietausfallschaden nebst Zinsen zu zahlen und hat den Klageantrag auf Ersatz des merkantilen Minderwerts abgewiesen. Entscheidung
Anders der BGH, der den Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts bestätigte und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwies, da die Höhe des Schadenersatzanspruchs durch das Berufungsgericht zu ermitteln ist. Wertminderung / merkantiler Minderwert bei der fiktiven Abrechnung. Der BGH führt zur Begründung aus, dass ein merkantiler Minderwert vorliegt, wenn nach erfolgter Mängelbeseitigung eine verringerte Verwertbarkeit gegeben ist, weil die maßgeblichen Verkehrskreise ein im Vergleich zur vertragsgemäßen Ausführung geringeres Vertrauen in die Qualität des Gebäudes haben. Das Berufungsgericht hat richtig festgestellt, dass es sich bei den Gebäuden um marktgängige Objekte handelt, sodass deren Verwertbarkeit bei den maßgeblichen Verkehrskreisen grundsätzlich festgestellt werden kann.
- Wertminderung / merkantiler Minderwert bei der fiktiven Abrechnung
- Merkantiler Minderwert - Minkus Bausachverständige
- Optische Mängel an Gebäuden - Minkus Bausachverständige
Wertminderung / Merkantiler Minderwert Bei Der Fiktiven Abrechnung
27. 02. 2013
Auch bei vollständig beseitigten Baumängeln kann ein merkantiler Minderwert bestehen, der als Schaden geltend gemacht werden kann. Der Rechtssachverhalt "merkantiler Minderwert" ist Juristen vor allem aus Fällen mit Kraftfahrzeugen bekannt. Er kann aber auch in Baurechtsfällen eine Rolle spielen. Ausgangssituation: Baumängel werden häufig entweder durch Nacherfüllung des Unternehmers oder durch Selbstvornahme des Bestellers beseitigt. Trotz vollkommener Mangelbeseitigung kann allerdings ein merkantiler Minderwert des Gebäudes verbleiben. Dieser kann im Wege des Schadensersatzes geltend gemacht werden. Merkantiler Minderwert - Minkus Bausachverständige. Die Höhe hängt vom Marktwert des Gebäudes ab woraus sich Schwierigkeiten zur Bezifferung des Schadens für die Klageerhebung und für die Beurteilung des Gerichts ergeben können. Beispiel: (Nach BGH, Urteil vom 06. 12. 2012, Az. : VII ZR 84/10) Aufgrund eines Baumangels sind im Innenputz und im Außenputz eines Neubaus Risse aufgetreten. Diese sind vom Bauherrn beseitigt worden.
Erkenntnisse hierzu kann ein Sachverständiger liefern, der seinerseits Fachleute befragt, die den entsprechenden Markt kennen und in der Lage sind, fundierte Werteinschätzungen der hinsichtlich betroffenen Gebäude abzugeben und dabei die Auswirkungen der durchgeführten Mängelarbeiten auf die Bereitschaft potentieller Kaufinteressenten, den üblichen Marktpreis mangelfreier Gebäude zu zahlen, einzuschätzen. Die Aufgabe des Gerichts ist es, auf dieser Basis gemäß § 287 Abs. 1 ZPO die Schadenshöhe zu schätzen, wobei in Kauf genommen werden darf, dass das Ergebnis unter Umständen nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Optische Mängel an Gebäuden - Minkus Bausachverständige. Kann das Gericht auch durch Nachfragen beim Sachverständigen keine ausreichende Grundlage für eine eigene Schätzung ermitteln, so ist es seine Aufgabe, zumindest einen Mindestschaden zu schätzen und diesen auszuurteilen. Hinweis: Ein merkantiler Minderwert hat im ausgeurteilten Fall vor Allem deswegen bestanden, weil die Mangelursache nicht nachhaltig beseitigt werden konnte und dadurch eine Unsicherheit für das zukünftige Auftreten von weiteren Schäden verblieben ist.
Merkantiler Minderwert - Minkus Bausachverständige
Dieser Vertrauensverlust wird nur bei schwerwiegenden Bauschäden bzw. Ereignissen (z. B. Mord) festgestellt, die für die Allgemeinheit offensichtlich waren. Auch wenn der Schaden vollständig repariert wurde, haftet der Immobilie ein Makel an, welcher als merkantiler Umstand den Verkehrswert mindert. So werden z. bei Schäden durch Hausschwamm, Materialfehler, Altlasten, Bergschäden, Unterfangungen, Untertunnelung oder bei schlechtem Baugrund merkantile Minderwerte festgestellt. Wer bestimmt den merkantilen Minderwert und in welcher Höhe? (Berechnungsbeispiel)
Bild: © VRD, Der merkantile Minderwert ist, weil er sich auf eine Vertrauensminderung des Marktes bezieht, durch einen Sachverständigen zu ermitteln. Er wird als Prozentsatz unter Berücksichtigung von Schadensbeseitigungskosten und Restnutzungsdauer im Verhältnis zum Gebäudewert sachverständig geschätzt. Sind die Kosten zur vollständigen Reparatur eines Gebäudeschadens geringer als 10% des mangelfreien Gebäudewertes bzw. beträgt die Restnutzungsdauer weniger als 20% der Gesamtnutzungsdauer der Immobilie, so ist ein merkantiler Minderwert zu verneinen.
In jedem Fall sollte bei Baumängeln auch die Geltendmachung des merkantilen Minderwerts in Betracht gezogen werden. Martin Alter
Rechtsanwalt
Optische Mängel An Gebäuden - Minkus Bausachverständige
Vor allem auf starre Grenzen bezüglich Alter und Laufleistung kann es nicht ankommen. Vielmehr ist hier immer eine Einzelfallentscheidung zu treffen. Weiterhin kürzen Versicherungen die Wertminderung gern, wenn es sich um sogenannte Bagatellschäden handelt. Gestützt wird auch diese Auffassung von entsprechenden Urteilen, in denen die Gerichte die Auffassung vertreten, dass der Ersatz des merkantilen Minderwertes auf erhebliche Unfallschäden zu beschränken sei, da behobene Bagatellschäden beim Verkauf keine Rolle spielen. Dieser Auffassung kann jedoch nicht zugestimmt werden, da der Geschädigte auch bei "Bagatellschäden", nämlich soweit und sofern diese ins Blech gegangen sind, offenbarungspflichtig ist und damit das Fahrzeug unter Abzug als Unfallfahrzeug verkaufen muss. Eine Wertminderung soll auch für Lkws, Busse, Motorräder, gewerblich genutzte Fahrzeuge und Fahrschulwagen entstehen. Da sich hier der Makel eines Unfalls jedoch nicht so erheblich auswirkt wie bei privat genutzten Personenkraftfahrzeugen, muss die entsprechende Wertminderung durch einen Sachverständigen bestimmt werden.
Bei der Abwicklung von Verkehrsunfallschäden ist der merkantile Minderwert eine anerkannte Schadenersatzposition. Er beziffert den Verkehrswertverlust der dadurch eintritt, dass ein Unfallwagen trotz Reparatur in der Regel einen geringen Verkaufspreis erzielt. Der BGH hatte nunmehr einen Fall zu entscheiden (Urteil vom 06. 12. 2012 – VII ZR 84/10), in dem ein Bauherr neben dem Ersatz der Kosten für eine Mangelbeseitigung und Mietausfall auch einen Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts des Gebäudes/Grundstücks geltend gemacht hat. Sachverhalt
Die Klägerin begehrt Schadensersatz wegen mangelhafter Planungsleistungen der Beklagten. Sie ließ zwei baugleiche Mehrfamilienhäuser errichten. Die Beklagten erstellten die Tragwerksplanung und erbrachten die weiteren Planungsleistungen. Nach Fertigstellung der Bauvorhaben traten vielfältige Risse im Innen- und Außenputz auf. Diese wurden im Auftrag der Klägerin behoben. Die hierfür aufgewandten Beträge macht die Klägerin zusammen mit einem entstandenen Mietausfall geltend, soweit sie nicht von der Streithelferin der Beklagten getragen worden sind.