Die Verpackung eines chemischen Stoffes, mit dem die breite Öffentlichkeit beliefert wird, darf weder die Neugier von Kindern stark wecken oder fördern, noch Verbraucher in die Irre führen. Die Verpackungen dürfen keine ähnliche Aufmachung oder ein ähnliches Design aufweisen, wie sie/es für Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel oder Kosmetika verwendet wird. Neuigkeiten - Detail | Reach&CLP. Kindergesicherte Verschlüsse und tastbare Gefahrenhinweise
Kindergesicherte Verschlüsse und/oder tastbare Gefahrenhinweise müssen verwendet werden, wenn die breite Öffentlichkeit mit diesen Stoffen oder Gemischen beliefert wird. Sie müssen auf bestimmte Gefahren hinweisen und Auskunft darüber geben, ob das Erzeugnis Methanol oder Dichlormethan enthält. Eine Übersicht über die verschiedenen Gefahren, die diese Verpflichtung auslösen, finden Sie auf der Seite "Besondere Kennzeichnungs- und Verpackungssituationen" (siehe Link auf dieser Seite). Wir empfehlen Ihnen, die Leitlinien zur Kennzeichnung und Verpackung gemäß der CLP-Verordnung zu lesen, um ausführliche Hinweise zu den Kennzeichnungs- und Verpackungsanforderungen zu erhalten.
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Leitlinien Zur Kennzeichnung Und Verpackung In De
Mit der neuen Leitlinie zur Produktmeldung nach Anh. VIII der CLP-Verordnung sollte sich jeder auseinandersetzen, der ab 1. 1. 2020 seine gefährlichen Gemische melden muss. Zum einen erläutert die Leitlinie sehr ausführlich die generellen Anforderungen an eine Produktmeldung und enthält darüber hinaus 23 Anwendungsbeispiele für unterschiedlichste Varianten zur Produktmeldung, z. Leitlinien zur kennzeichnung und verpackung. wie erfolgt eine Produktmeldung für ein Gemisch, welches in verschiedenen EU Länder vertrieben werden soll. Grosser Abstand
03/19: Die ECHA hat eine neue Version 4. 1272/2008" und eine erste Version "Guidance on harmonised information relating to emergency health response – Annex VIII to CLP" veröffentlicht.
Leitlinien Zur Kennzeichnung Und Verpackung
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Dieses Dokument beschreibt die spezifischen Bestimmungen für die Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen gemäß den Titeln III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008(CLP-Verordnung oder CLP). Ziel dieses Dokuments ist es, Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler von Stoffen und Gemischen bei der effektiven Anwendung der CLP-Verordnung zu unterstützen. Diese Leitlinien enthalten relevante Änderungen aus der 2., 4., 5. und 8. Helpdesk - Kennzeichnung und Verpackung - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung sowie die Änderungen, die von der ATP der CLP in Bezug auf die Kennzeichnung und Verpackung von flüssigen Waschmitteln in auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch eingeführt wurden (Verordnung (EU) Nr. 1297/2014). Verfügbare Sprachen und Formate
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Dieses Dokument beschreibt die spezifischen Bestimmungen für die Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen gemäß den Titeln III und IV der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung oder CLP). Ziel dieses Dokuments ist es, Hersteller, Importeure, nachgeschaltete Anwender und Händler von Stoffen und Gemischen bei der effektiven Anwendung der CLP-Verordnung zu unterstützen. Diese Leitlinien enthalten relevante Änderungen aus der 2., 4. und 5. Leitlinien zur kennzeichnung und verpackung 2. Anpassung an den technischen Fortschritt (ATP) der CLP-Verordnung sowie die Änderungen, die von der ATP der CLP in Bezug auf die Kennzeichnung und Verpackung von flüssigen Waschmitteln in auflösbaren Verpackungen für den einmaligen Gebrauch eingeführt wurden (Verordnung (EU) Nr. 1297/2014). Available languages and formats
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VIII der CLP Verordnung Ziel dieser Leitlinie ist es, Unternehmen, den benannten Stellen für eine Produktmeldung und Vergiftungszentren bei der Umsetzung der neuen Aufgaben und Anforderungen des Anhang VIII der CLP-Verordnung zu unterstützen. Die Leitlinie enthält Informationen zu: • dem Geltungsbereich von Anhang VIII der CLP, d. BAuA - Einstufung und Kennzeichnung - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. h. für welche Art von Gemischen die erforderlichen Informationen für eine Produktmeldung vorzulegen sind; • wer ist verantwortlich für eine Produktmeldung und sollte die geforderten Informationen gemäß Anhang VIII der CLP vorlegen und bis wann? • Fragen, die bei der Vorbereitung einer Informationsübermittlung zu berücksichtigen sind; • der Verwendung des "Unique Formula Identifiers" (UFI); • der Verwendung des harmonisierten neuen europäischen Produktkategorisierungssystems (EuPCS); • den generellen erforderlichen Angaben einer Produktmeldung; • der Verwendung des gemeinsamen XML-harmonisierten Austauschformates; • der Frage, welche Änderungen oder neuen Informationen eine Update Meldung erforderlich machen.