Jetzt heisst es wieder tapfer sein für die Eltern, denn die Einschulung ist der nächste große Entkopplungsprozess für Eltern und Schulanfänger. Auch im Schuljahr 2014 freuen sich wieder viele Kids in die Schule zu kommen, um das Schreiben, Lesen und Rechnen zu lernen. Die Anmeldung Schuljahr 2014/2015 für die Kinder ist gesetzlich verpflichtet. Schulanfänger müssen in der für Sie zuständigen Grundschule angemeldet werden. Meist ist es diejenige Grundschule, die ihrer Wohnung am Nächsten ist. Einschulungen nach Bundesländern 2021/2021 | Statista. Es schreibt ihnen aber keiner vor, welche Schule sie für ihr Sprößling wählen möchten. Ihr schulpflichtes Kind kann genauso gut auf eine Privatschule oder auf eine andere als die für sie zuständige Grundschule das 1 x 1 Lernen. Dafür ist ein schriftlichen Antrag bei der Anmeldung an der für sie zuständigen Schule zustellen. Zurückstellung von der Schulpflicht Ein Antrag auf Rückstellung muss bei der Schulanmeldung gestellt werden. Die Schulaufsicht entscheidet nach Vorlage ihrer Begründung, der Stellungnahme der Kita und des Gutachten des Schularztes oder des Schulpsychologischen über die Schulrückstellung.