B. Restaurant) Eine Einrichtung zum ausschließlichen Gebrauch eines Sonder- oder Teileigentümers ist Sondereigentum. [11] Abzugshaube Armaturen, Sanitärartikel und sonstige Badezimmer- oder Kücheninstallationen, die sich innerhalb eines Sonder- oder Teileigentums befinden, gehören zum Zubehör der Wohnung und sind deswegen Bestandteil des Sondereigentums. [12] Alarmanlage (Haus) Eine Alarmanlage, die der Absicherung der Gebäudehülle oder bestimmter Bereiche der gemeinschaftlichen Anlagen (z. B. Tiefgarage) dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Absperrventil wasser wohnung zu. [13] Alarmanlage (Wohnung) Eine Alarmanlage, die lediglich der Absicherung bzw. Überwachung einer Wohn- oder Teileigentumseinheit dient, ist als Zubehör zu klassifizieren und deswegen Bestandteil des Sondereigentums. [14] Anstrich (Fassade) Der Fassadenanstrich eines Gebäudes sowie Isolierschichten, Wärmedämmung, Außenputz etc. Dies gilt analog für Balkonunterseiten, Brüstungen (außen) etc. [15] Antenne Die gemeinschaftliche Antennenanlage, die dem Empfang von Rundfunk- und Fernsehprogrammen dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.
Absperrventil Wasser Wohnung In Hamburg
Abdichtungsbahn Die Abdichtung eines Gebäudes, wie auch die Isolierschichten, Wärmedämmung, tragende Bauteile etc. sind zwingender Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. [1] Abflussrohre Abflussrohre, Abflussleitungen und Abwasserkanäle sind Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. Schaden am Absperrventil in Eigentumswohnung - wer zahlt?. Dies auch dann, wenn sie als Hauptrohre durch Bereiche des Sondereigentums führen. [2] Abrechnungen (zurückliegende) Abrechnungen gehören zu den Verwaltungsunterlagen und sind Bestandteile des Gemeinschaftseigentums. Ausgenommen sind in diesem Fall handschriftliche Vermerke des Verwalters. [3] Abschlusstüren (Wohnung) Abschlusstüren, egal ob Haus- oder Wohnungsabschlusstüren, sind Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. [4] Absperrpfosten (Parkplatz) Absperrpfosten sind, weil fest mit dem Grund und Boden verbunden, Bestandteil des Gemeinschaftseigentums. [5] Absperrventil (Strangabsperrung) Ein Absperrventil, das der Strangabsperrung eines gesamten Strangs oder Teilbereichs eines Gebäudes dient, ist Bestandteil des Gemeinschaftseigentums.
Wer daran herumspielen darf hat nun mit der Frage ob Sonder- oder Gemeinschaftseigentum nicht das geringste zu tun. An den Thermostatventilen der Heizkörper des Wohnungseigentümers darf mit Sicherheit auch niemand herumspielen - dennoch sind diese unbestritten und gerichtsfest Gemeinschaftseigentum (die Ventile, nicht die Heizkörper). Post by Sevo Stille Wenn der Hahn der Gemeinschaft gehört, dann nur aufgrund der Annahme, daß sein wesentlicher Zweck nicht die Regelung des individuellen Zuflusses sondern die Möglichkeit von Wartungsarbeiten in der Wohnung ohne Störung der Gemeinschaft ist - womit eine Abwägung des jeweiligen individuellen und gemeinschaftlichen Nutzens erforderlich wäre, was das ganze zur Einzelfallentscheidung macht... Interessanter Gedanke! ciao volker -- ____________________________________________________________ Ich lese keine Postings von Namenlosen in de. Absperrventil wasser wohnung in hamburg. * und oecher. *! oder
Aber w? hrend der einzelne Eigent? mer den gemeinschaftlichen Z? hler nicht manipulieren darf, ist ihm ohne Zweifel freigestellt, sein Warmwasser an- und abzustellen, und die Gemeinschaft darf nicht am Hahn spielen und Kneippwochen verordnen.