Bitte beachten Sie die angegebenen Öffnungszeiten. Heute geöffnet! Die angegebenen Dienstleistungen (Asylentscheidungen, Abschiebung, aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, Niederlassungserlaubniss, Passersatzpapiere, u. a. ) werden ggf. nicht oder nur eingeschränkt angeboten. Ausländerbehörde Informationen Die Ausländerbehörde ist auch als Amt für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt bekannt. Aufgabe ist der Vollzug des Ausländerrechts. Die Zuständigkeit und die Aufgaben im Ausländerrecht richten sich nach den Aufenthaltsgesetzen der Bundesländer und dem Freizügigkeitsgesetz der EU. Das Aufenthaltsgesetz ist Teil des Zuwanderungsgesetzes und beinhaltet u. Bestimmungen zu Ein- und Ausreise und Asyl bzw. Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Bundesweit gilt die Aufenthaltsverordnung. Unterstützungsangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine. Ausländerbehörde Dienstleistungen Dienstleistungen der Ausländerbehörde sind u. Asylrecht, Asylverfahren, Abschiebungen und Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Au-Pair-Aufenthalt, Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltstitel, Duldung, Einbürgerungsverfahren, Freizügigkeitsbescheinigung, elektronischer Aufenthaltstitel, Integrationskurs, Zurückschiebung, Einladungserklärung, Verlängerung des Aufenthaltstitels und Beratung bei Asyl-, Aufenthalts- und Einbürgerungsangelegenheiten entspr.
- Unterstützungsangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine
- Aufenthaltstitel | Landratsamt Unterallgäu
Unterstützungsangebote Für Flüchtlinge Aus Der Ukraine
Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Hilfstransporte:
Es gilt eine Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO für Hilfsgütertransporte im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine. Aufenthaltstitel | Landratsamt Unterallgäu. Die Ausnahmegenehmigung gilt befristet bis einschließlich 26. 06. 2022
Hinweis: Bei den externen Links verlassen Sie das Internetangebot der Stadt Görlitz und verbinden sich mit einem externen Auftragsdatenverarbeiter. (Dieser Service ist kostenfrei)
Aufenthaltstitel | Landratsamt Unterallgäu
Wollen Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, gilt: Sind Sie Schweizer, müssen Sie bei der Ausländerbehörde im Landratsamt Ihren Aufenthalt mit diesem Formular anzeigen. Als Bürger eines Landes, das weder der EU noch dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, müssen Sie bei der Ausländerbehörde am Landratsamt einen "Aufenthaltstitel" beantragen. Dieser gilt als Nachweis, dass Sie berechtigt sind, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Hinweis: Sollten Sie Ihren Pass, ein entsprechendes Ersatzdokument oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) verloren haben, melden Sie das bitte unverzüglich der Ausländerbehörde. Sie möchten einen Aufenthaltstitel bei uns beantragen? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns! Dies ist auf mehreren Wegen möglich: Über unsere Online-Terminvergabe, per E-Mail an ausland(at) oder telefonisch bei dem jeweiligen Ansprechpartner. Es gibt unterschiedliche Aufenthaltstitel. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen, finden Sie auf den folgenden Seiten: Aufenthaltstitel für die Arbeit Aufenthaltstitel für die Ausbildung Aufenthaltstitel aus familiären Gründen Unbefristete Aufenthaltstitel Ende des Aufenthalts
Die Betriebskosten können, wenn keine einzelnen Zähler vorhanden sind, als Pauschalen vereinbart werden. Generell gelten für alle Kostenerstattungen für Unterkünfte die Angemessenheitsgrenzen der Verwaltungsvorschrift KdU. _______________________________________________________________________ Hinweis an Vermietende: Miet- und Mietnebenkosten können vom Landkreis (auch rückwirkend) übernommen werden. Die Höhe bemisst sich nach der jeweils gültigen Verwaltungsvorschrift Wenn die vertriebenen ukrainischen Menschen in den Gastfamilien bleiben, kann der Wohnraum in anmietbaren Wohnraum (unter Mithilfe der Behörden) umgewandelt werden. _______________________________________________________________________
Medizinische Behandlungen: Die Kostenübernahme für dringend notwendige Behandlungen kann auf Antrag auf Kostenübernahme nach § 6a AsylbLG erfolgen. Dieser Antrag muss von der Praxis ausgefüllt und abgestempelt werden. Die Praxis schickt den Antrag per Email () oder Fax (03581 663 6 5666) an die Ausländerbehörde mit einer Kopie des Ukrainischen Passes der betreffenden Person.