Auch in dem Fall ist das möglich. Das Sozialamt lässt sich nicht durch solche Tricksereien verar*****. Die entsprechenden Gesetze sind auch so gestaltet, dass man sie nicht so einfach umgehen kann. Das würde sich ja schnell herum sprechen und dann würde es jeder so machen. Eine Rückforderung der Schenkung ist nur dann nicht möglich, wenn der Beschenkte dadurch selbst unterhaltsbedürftig würde. Dann dürfte er aber kein weiters eigenes Vermögen haben (z. B. eigenes Haus) und müsste schon im Haus der Mutter wohnen. Das ist keine echte Alternative. # 6
Antwort vom 16. 2004 | 12:36
(1) Wahrscheinlich falsch formuliert: Wenn die Verwandten den Unterhalt aufbringen, dann muss doch das SA die Schenkung nicht zurückfordern. (2) Sicherlich ist das Wohnrecht(weil das Haus vermietet werden kann) ein Kapital. (3) Falsch. Wo ist hier ein Teilschenkung. Die Mutter schenkt dem Sohn 20. Haus überschreiben (Was ist wenn Pflegefall?) Erbrecht. 000¤. Nicht mehr und nicht weniger. (4)Also wenn der Sohn das Haus mit Hyptoheken belegt will das SA schulden zurückfordern.
- Bei Pflegefall Haus an Kinder überschreiben? (Recht, Erbrecht, Schenkung)
- Wird man zum Pflegefall kann der Verlust des Hauses drohen
- Rechtzeitige Vermögensübertragung kann Sozialhilferegress im Pflegefall vermeiden!
- Haus überschreiben (Was ist wenn Pflegefall?) Erbrecht
Bei Pflegefall Haus An Kinder Überschreiben? (Recht, Erbrecht, Schenkung)
7 Antworten
Ich lese gerad ihr wohnt in der Schweiz. Puh, wie es in der Schweiz mit Sozialamt und den Pflegekosten aussieht??? Bei uns in Deutschland ist es so geregelt, das wenn man beim Sozialamt einen Antrag stellt, die zuerst alle wichtigen Unterlagen (Bankkonto, Rentenbescheide, Grundbucheintragungen, Versicherungen etc. pp) haben wollen. Noch nicht von euch, zuerst einmal nur von den Eltern. Wird man zum Pflegefall kann der Verlust des Hauses drohen. Danach wird genau geprüft ob ein Bedarf besteht oder nicht. In eurem Fall wäre es hier jetzt so, zuerst muss das Haus verkauft werden. Unnötige Versicherungen kündigen. Die Rente muss ans Heim abgetreten werden. Wenn eine Schenkung und das muss noch nicht einmal ein Haus oder der gleichen sein, nicht länger als 10 Jahre zurück liegt, kann man dafür bei uns zur Kasse gebeten werden. Je nach Höhe der Schenkung wird diese auf die Jahre zurück gerechnet. Ob dies in der Schweiz auch so ist, entzieht sich mir. Ich gehe ja mal stark davon aus, das es bei euch in der Schweiz auch Beratungsstellen gibt, wo man sich hinwenden kann.
Wird Man Zum Pflegefall Kann Der Verlust Des Hauses Drohen
G. v. U. aus Feldafing
Wir verdanken Herrn Dr. Weißenfels ein für alle Seiten positives Ende eines außergerichtlichen Vergleiches, zu dem es ohne seine Taktik und seine starke Positionierung der Fakten nie gekommen wäre. Wir würden Herrn Dr. Weißenfels mit seiner speziellen Kompetenz in Erbsachen jedem guten Freund weiter empfehlen. D. K. aus Augsburg
Ich möchte mich recht herzlich für die erfolgreiche kompetente Unterstützung und sehr angenehme und schnelle Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken. Ich kann Sie an "ALLE Unwissenden in Sachen Erbe" mit gutem (bestem) Gewissen weiterempfehlen. E. R. aus Teneriffa, Spanien
Für die erfolgreiche Vertretung in meinem Nachlassverfahren ein herzliches DANKE! Herr Dr. Weißenfels arbeitet äußerst professionell, zielbewusst und prägnant. Bei Pflegefall Haus an Kinder überschreiben? (Recht, Erbrecht, Schenkung). Hervorheben möchte ich auch die stets freundliche, zuverlässige und zeitnahe Kommunikation. Ich habe mich bei ihm zu jeder Zeit "gut aufgehoben" gefühlt. K. H. aus Marktsteft
Die Professionalität und überaus kompetente Vorgehensweise von Herrn Dr. Weißenfels haben mir meinen Pflichtteil der Erbschaft ermöglicht.
Rechtzeitige Vermögensübertragung Kann Sozialhilferegress Im Pflegefall Vermeiden!
Selbstverständlich sind die Vertragsparteien nicht verpflichtet, das komplette Programm des § 14 SGB XI unverändert zu übernehmen. Einzelne Leistungen können, soweit sich die Parteien einig sind, entfallen, andere nicht in § 14 SGB XI aufgeführte Leistungen können hinzukommen. Ergänzend sollten die Parteien aber jedenfalls noch eine Verständigung über die Frage fixieren, wer die anfallenden Kosten der Pflege übernimmt und wem gegebenenfalls Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zustehen.
Haus Überschreiben &Lpar;Was Ist Wenn Pflegefall?&Rpar; Erbrecht
Zur Rechtslage nach Auszug in ein Pflegeheim bei Vereinbarung einer Pflegeverpflichtung und eines Wohnrechts als Gegenleistung für die Übertragung einer Immobilie. Das OLG Brandenburg behandelte den in der Praxis sehr häufig vorkommenden Fall, in dem eine Immobilie übertragen und als Gegenleistung ein sog. Altengedinge vereinbart wurde, welches hier sowohl ein unentgeltliches Wohnrecht und die Verköstigung des Übertragenden als auch häusliche Dienste und Pflege beinhaltete. Nachdem der Übertragende in ein Pflegeheim gezogen war, stritten sie bzw. die Erben des Übertragenden über das Wohnrecht. Das OLG stellte mit Urteil vom 19. 12. 2013, Az. 5 U 32/11, welches nun veröffentlicht wurde, zunächst – entsprechend der Rechtsprechung des BGH – klar, dass eine ergänzende Vertragsauslegung geboten sei, wenn der Wohnrechtsinhaber nach einem Einzug in ein Pflegeheim an der Ausübung seines Wohnrechts gehindert ist, sofern und soweit dazu im Vertrag zwischen den Parteien nichts geregelt wurde. Im hier entschiedenen Fall war zwar im Vertrag der Fall bedacht worden, dass der Übertragende sich in einem Krankenhaus oder Pflegeheim aufhält, allerdings nur im Hinblick auf die Pflegeverpflichtung, die sodann ersatzlos entfallen sollte.
Auch wenn keine Erben für das Eigenheim vorhanden sind, kann der Teilverkauf eine sinnvolle Möglichkeit darstellen. Dabei wird maximal die Hälfte der Immobilie verkauft, sodass sowohl der Teilverkäufer als auch der Teilkäufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind. Dem Teilverkäufer wird dabei ein Nießbrauchrecht für die Immobilie ins Grundbuch eingetragen, sodass für ihn ein lebenslanges Recht besteht, die Immobilie zu bewohnen oder zu vermieten. Durch den Teilverkauf gewinnt man liquide Finanzmittel, die im Falle eines späteren Pflegefalls für die Finanzierung der Pflegekosten eingesetzt werden können. Da die Immobilie im Falle eines Umzugs in ein Pflegeheim vermietet werden kann, lassen sich die Mieteinnahmen dann ebenfalls für die Begleichung der Pflegekosten verwenden. Warum Nießbrauch bei einem Pflegefall oft besser ist als Wohnrecht
Wohnrecht und Nießbrauch sind beides Dienstbarkeiten, die im Grundbuch eingetragen werden. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass das Wohnrecht für eine Immobilie nur beinhaltet, diese selbst zu bewohnen.