Wer Krankengeld bezieht, muss seine Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen. Hier drohten in der Vergangenheit böse Fallen, die jetzt zum Teil beseitigt sind. Aber es lauern immer noch Risiken, die man umgehen sollte. Wir erklären, worauf sie achten müssen. Vorsicht bei Unterbrechung von Krankschreibung
28. 08. Krankengeld, endbescheinigung nachträglich? (Gesundheit und Medizin, Ausbildung und Studium, Rechte). 2017
Es sollte selbstverständlich sein, dass ein Arbeitnehmer sich bei Krankheit auch nahtlos krankschreiben lässt. Arbeitnehmer riskieren Abmahnung
Es kommt immer wieder vor, dass Krankmeldungen, zum Beispiel an einem Feiertag auslaufen, am Brückentag aber die Arztpraxis nicht besetzt ist. Oder Betroffene werden vom Arztpersonal auf einen anderen Tag vertröstet. In einem Arbeitsverhältnis besteht das finanzielle Risiko, einen Tag nicht belegt zu haben, darin, dass man diesen Tag hätte arbeiten müssen und damit vielleicht wegen unentschuldigtem Fehlens zumindest eine Abmahnung riskiert. Außerdem wird man für diesen Tag nicht bezahlt. Krankengeld gibt es auch über das beendete Arbeitsverhältnis hinaus, aber nur dann, wenn durchgehend wegen der gleichen Krankheit Arbeitsunfähigkeit bestand.
- Erst- oder Folgebescheinigung – wieder krank oder immer noch? – grosshandel-bw
- Krankengeld, endbescheinigung nachträglich? (Gesundheit und Medizin, Ausbildung und Studium, Rechte)
Erst- Oder Folgebescheinigung – Wieder Krank Oder Immer Noch? &Ndash; Grosshandel-Bw
Egal in welcher Form! Du musst ja dann bei irgend jemand gemeldet sein! #8
Endbescheinigung - bescheinigtes Ende der AU. Noch ein Versuch:
Ich meine, wenn es keine Endbescheinigung gibt, gibt es
kein bescheinigtes Ende der Arbeitsunfähigkeit. Da die An-
wendung von § 46 Satz 2 SGB V aber von einem bescheinigten
Ende der Arbeitsunfähigkeit abhängig ist, müssen die rechtlichen
Auswirkungen unterschiedlich sein, je nachdem ob es eine End-
bescheinigung gibt oder nicht. #9
Hallo,
warum sollte ein Entstehen des Anspruchs ( § 46 Satz 2 SGB V) von einem bescheinigten Ende des Krankengeldanspruchs abhängig sein? Eine AU Bescheinigung enthält zum Ende der AU den Tag des Endes der AU (Krankengeld Anspruch) und im Kästchen unten rechts ein Kreuzchen bei *Endbescheinigung* (nicht auf dem Durchschlag für den Arbeitgeber enthalten! Erst- oder Folgebescheinigung – wieder krank oder immer noch? – grosshandel-bw. ). Sollte sie nicht am nächsten Werktag verlängert werden, gibt es für die gleiche Krankheit kein Krankengeld mehr - thats all. Gruß Prowler
#10. Hier mal der Gesetzeswortlaut:
"Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere
Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche
Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt BESCHEINIGTEN ENDE DER
ARBEITSUNFÄHIGKEIT erfolgt. "
Krankengeld, Endbescheinigung Nachträglich? (Gesundheit Und Medizin, Ausbildung Und Studium, Rechte)
Am Folgetag, dem 19. Mai 2017, unterzog sie sich einer seit Längerem geplanten Operation. Bereits am Vortag hatte die Frauenärztin der Arbeitnehmerin mit einer "Erstbescheinigung" eine Arbeitsunfähigkeit vom 18. Mai bis zunächst 16. Juni 2017 und mit einer "Folgebescheinigung" eine Arbeitsunfähigkeit bis voraussichtlich 30. Juni 2017 attestiert. Für die Zeit vom 19. Mai bis zum 29. Juni leistete die Arbeitgeberin keine Entgeltfortzahlung. Die Arbeitnehmerin machte geltend, ihre Arbeitsunfähigkeit wegen psychischer Erkrankung habe am 18. Mai geendet. Die Operation am 19. Mai habe dann zu einer neuen Arbeitsunfähigkeit geführt, sodass ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstanden sei. Dem ist die Arbeitnehmerin entgegengetreten mit der Behauptung, die der Operation zugrundeliegende Erkrankung habe schon vor dem 19. Mai bestanden. Zudem habe die psychische Erkrankung der Arbeitnehmerin über den 18. Mai hinaus angedauert, sodass nach dem Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls die Entgeltfortzahlungspflicht nach Ablauf von sechs Wochen bereits am 20. März geendet habe.
Am letzten ihrer Krankschreibung verlangte sie von ihrem Hausarzt eine Folgebescheinigung. Die weiterhin an Depressionen erkrankte Frau wies darauf hin, dass es keine zeitliche Lücke zwischen der ersten und der Folgebescheinigung geben dürfe. Anderenfalls würde sie ihren Krankengeldanspruch verlieren. Der Hausarzt hielt dies irrtümlich nicht für erforderlich. Sie gehe doch einen Tag später sowieso zur Fachärztin, die sie dann erneut krankschreiben könne. Doch dies war nach den früheren Regeln genau ein Tag zu spät. Da die Frau nicht fristgemäß die erneute Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bekommen hatte, lehnte ihre Krankenasse die Fortzahlung des Krankengeldes ab. Die Versicherte zog vor Gericht. Sie sei rechtzeitig bei ihrem Hausarzt vorstellig geworden, auch sei sie weiter krank gewesen. Es dürfe ihr nicht angelastet werden, dass ihr Hausarzt sie dennoch nicht krankgeschrieben habe. Ihr Arzt habe sogar in seinen Notizen vermerkt, dass sie weiterhin krank sei. Der Arzt sei auch Kassenarzt und stehe damit im "Rechtsgefüge" der Krankenkassen.