[7]
Artikel 7 ändert das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung durch die Klarstellung, dass eine gemeinnützige GmbH den Rechtsformzusatz " gGmbH " tragen darf. [8]
Artikel 8 ändert das Zweite Buch Sozialgesetzbuch, Artikel 9 ändert das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch, Artikel 10 die Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung und Artikel 11 die Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen (EhrBetätV). Durch Artikel 11 erhöht sich die in § 1 EhrBetätV festgelegte Höchstgrenze für die nicht steuerpflichtige Auslagenersatzpauschale, ggf. zusammengerechnet mit der nicht steuerpflichtigen Aufwandsentschädigung, von 154 auf 200 € im Monat. [9]
Kontext [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zum 1. Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen. Januar 2007 war das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements in Kraft getreten. Im Januar 2012 hatte das Bundesfinanzministerium den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) geändert und veröffentlicht. Er enthält u. a. Klarstellungen und Erleichterungen für gemeinnützige Organisationen bei der Finanzierung durch wirtschaftliche Aktivitäten.
- EhrBetätV - Gesetze
- Verordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen
Ehrbetätv - Gesetze
Dies führt dazu, dass die wöchentliche Stundenzahl nicht ausschlaggebend ist. Übersteigt das Einkommen die Grenze der Unentgeltlichkeit, kann eine Behandlung als Nebenbeschäftigung infrage kommen. In diesem Fall ist die Grenze von 14, 99 Wochenstunden einzuhalten. EhrBetätV - Gesetze. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt SGB Office Professional. Sie wollen mehr? Dann testen Sie hier live & unverbindlich SGB Office Professional 30 Minuten lang und lesen Sie den gesamten Inhalt.
Verordnung Über Die Ehrenamtliche Betätigung Von Arbeitslosen
[2]
Eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einem Umfang von bis zu 15 Stunden wöchentlich wirkt sich nicht auf die Verfügbarkeit des Arbeitslosen für den Arbeitsmarkt aus. Ob die Arbeitssuche bei einem Engagement über 15 Stunden pro Woche leidet, entscheiden die Arbeitsämter im Einzelfall. [3]
Eine Aufwandsentschädigung aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit wird seit dem 1. Januar 2013 nach dem Ehrenamtsstärkungsgesetz bis zu einer Höhe von monatlich 200 Euro nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet ( § 1 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung). Dieser Betrag gilt gem. § 11b Abs. 2 SGB II auch für Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Eine Vergütung von Vereinsvorstandsmitgliedern ist nun gemäß AEAO nur bei Vorliegen einer entsprechenden Satzungsregelung mit der Gemeinnützigkeit des Vereins vereinbar. Weitere Festlegungen des AEAO betreffen u. a. das Nebenzweckprivileg, die Wettbewerbsklausel nach §§ 65 bis 68 AO, die Definition von Rettungsdiensten und Krankentransporten als Zweckbetriebe und weitere Einzelheiten zu Zweckbetrieben, insbesondere zu Behindertenwerkstätten und Integrationsprojekten. [10]
Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Gesetzestext
Das Ehrenamtsstärkungsgesetz – Verbesserte Förderung für ehrenamtliches Engagement (Bundesministerium für Finanzen)
Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes verabschiedet (, Bundesverband Deutscher Stiftungen)
Das Ehrenamtsstärkungsgesetz: Was sich für Stifter ändert und verbessert (Deutsches Stiftungszentrum)
Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
↑ Basisinformationen über den Vorgang: Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz). DIP, abgerufen am 8. Februar 2014.