Folgende Tarifgruppen werden in der Kraftfahrzeugversicherung unterschieden:
A: Pkw von landwirtschaftlichen Unternehmen ( Kraftfahrthaftpflicht). Beitragssätze der Kfz-Versicherungen nach Regionalklassen.. B (Kraftfahrthaftpflicht und Vollkasko, in Teilkasko beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder und Leichtkrafträder): Pkw von Beamten und anderen Mitarbeitern von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie unter bestimmten Einschränkungen auch deren Angehörigen. D (Kraftfahrthaftpflicht und Vollkasko, in Teilkasko beschränkt auf Pkw, Campingfahrzeuge, Krafträder und Leichtkrafträder): privatisierte, ehemals öffentlich-rechtliche Banken und Sparkassen, andere privatisierte, ehemals öffentlich-rechtliche Einrichtungen Alle anderen Fahrzeuge und Anhänger. >
Tarifgruppe B Kraftfahrtversicherung Vergleich
3 Pensionäre, Rentner und beurlaubte Angehörige des öffentlichen Dienstes, wenn sie die Vor- aussetzungen der Nrn. 1 und 2. 2 unmittelbar vor ihrem Eintritt in den Ruhestand bzw. vor ihrer Beurlaubung erfüllt haben und nicht anderweitig berufstätig sind, sowie nicht berufstätige versorgungsberechtigte Witwen/ Witwer von Beamten, Richtern, Angestellten, Arbeitern, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären und Rent- nern, die jeweils bei ihrem Tod die Voraussetzungen der Nrn 2. 2 erfüllt haben; 2. Tarifgruppe b kraftfahrtversicherung nummer. 4 Familienangehörige von Beamten, Richtern, Angestellten, Arbeitern, Berufssoldaten und Sol- daten auf Zeit der Bundeswehr, Pensionären und Rentnern, die die Voraussetzungen der Nrn. 1, 2. 2, und 2. 3 erfüllen. Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen nicht erwerbstätig sind und mit den vorher genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben und von ihnen unterhalten werden. " Mit freundlichen Grüßen
Der B-Tarif kann für die Kfz-Haftpflicht,
Voll- und Teilversicherung in Anspruch genommen werden. Berufsgruppe B | Allianz hilft. Er beschränkt
sich Versicherungsverträge für PKW, Krafträder, Leichtkrafträder und
Campingfahrzeuge. Folgende Fahrzeugtypen können nicht in der Tarifgruppe
B versichert werden:
• Kraftomnibusse,
• Mietwagen und Taxen,
• Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge,
• Sonderfahrzeuge jeden Typs,
• landwirtschaftliche Zugmaschinen,
• Elektrofahrzeuge außer Elektro-PKW,
• Kraftfahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr,
• Anhänger, Auflieger und Wechselaufbauten jeden Typs,
• sowie alle Kraftfahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen. Fahrzeuge können im B Tarif versichert werden, wenn sie auf folgende
Institutionen oder deren Beschäftigte zugelassen sind:
• Körperschaften, Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.