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Sammelentsorgungsnachweis (Freistellung beantragen)
Zuletzt geändert: 08. 03. 2022 19:04:44 CET
Erzeuger, Besitzer, Sammler und Entsorger von gefährlichen Abfällen haben sowohl der zuständigen Behörde gegenüber als auch untereinander die ordnungsgemäße Entsorgung gefährlicher Abfälle nachzuweisen. Vereinfachter entsorgungsnachweis formula.com. Der Nachweis wird geführt Vor Beginn der Entsorgung durch Erstellung eines sogenannten Entsorgungsnachweises und über die durchgeführte Entsorgung durch sogenannte Begleitscheine oder Übernahmescheine Der Entsorgungsnachweis besteht aus der verantwortlichen Erklärung des Abfallerzeugers, der Deklarationsanalyse, der Annahmebestätigung des Entsorgers und der Bestätigung der Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung durch die zuständige Behörde. Wenn bei einem Erzeuger jährlich pro Abfallschlüsselnummer bis zu einer Abfallmenge von 20 Tonnen anfallen, dann können die Abfälle über einen sogenannte Sammelentsorgungsnachweis entsorgt werden, d. h. der Erzeuger muss hierfür keinen eigenen Entsorgungsnachweis zu führen.
Entsorgungsfahrzeug
Dieses Bild darf nicht frei verwendet werden (Alle Rechte vorbehalten). Das Prinzip Entsorgungsnachweis:
Entsorgungsnachweise benötigt, wer als Abfallerzeuger gefährliche Abfälle zu entsorgen hat. Leider ist der Begriff nicht recht eindeutig: die Nachweise belegen nur die Zulässigkeit eines vorgesehenen Entsorgungsweges. Erst nach Bestätigung dieses Entsorgungsnachweises durch die Behörde des Entsorgers darf der Abfall in diesem Weg, d. h. zu dem darin festgelegten Entsorger entsorgt werden. Jeder Nachweis trägt eine bundesweit einmalige Nummer. Ein Entsorgungsnachweis besteht aus mehreren Teilen. Die Angaben im Deckblatt (DEN), der Verantwortlichen Erklärung (VE) und dem Formular Deklarationsanalyse (DA) auszufüllen ist Sache des Nachweisinhabers (Abfallerzeuger). Vereinfachter entsorgungsnachweis formula 1. Sie identifizieren ihn und charakterisieren den Abfall mit dessen Herkunft, Beschaffenheit und Menge. Der Formularsatz wird dann an einen zur Entsorgung des Abfalls geeigneten Entsorger weitergegeben. Dieser ergänzt ihn um seine Annahmeerklärung (AE) und gibt damit verbindlich an, in welcher Entsorgungsanlage er den Abfall annehmen wird und dass diese dafür zugelassen ist.
Aktuelle Hinweise
Entsorgung von infektiösen Abfällen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens anfallen
Im Zusammenhang mit der Coronavirus ( SARS -CoV-2)-Pandemie fallen in Einrichtungen des Gesundheitswesens infektiöse Abfälle an. Entsprechende Informationen dazu finden sich in den Hinweisen zur Entsorgung ( SBB). Abfälle aus Gewerbebetrieben – GfA – Gemeinsames Kommunalunternehmen für Abfallwirtschaft. Hinweise zur Entsorgung von infektiösen Abfällen, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens anfallen
PDF-Dokument
Abfallrechtliche Nachweispflichten geändert
Handhabung der Übernahmescheine angesichts der Entwicklungen um COVID -19:
Bis auf weiteres wird auf die händische Unterschrift auf Übernahmescheinen verzichtet. Hinweis zum Verzicht der händischen Unterschriften
PDF-Dokument (143. 5 kB)
Das Referat Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschonung, umweltfreundliche Beschaffung, Stadtsauberkeit der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz nimmt Vollzugsaufgaben als Abfallbehörde des Landes Berlin mit dem Schwerpunkt "gefährliche Abfälle" wahr. Dazu gehört die Überwachung der Stoffströme bei der Abfallentsorgung, die die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen umfasst.
Es erfolgt daraufhin eine Aktualisierung der bisherigen Stammdaten zum betroffenen Erzeuger bzw. Einsammler. Das LfU behält sich vor, in Zweifelsfällen einen Handelsregisterauszug anzufordern.
Für die Zuteilung einer neuen Beförderernummer bzw. einer neuen Erzeugernummer sind die Kreisverwaltungsbehörden in Bayern zuständig, wenn sich der Sitz des Einsammlers bzw. die Abfall-Anfallstelle in Bayern befindet. Die rechtliche Identität eines Einsammlers hat sich dann geändert, wenn der jetzige Einsammler (Inhaber des Abfallbeförderungsunternehmens) als (juristische) Person nicht mehr identisch ist mit dem bisherigen Einsammler (= bisherigen Inhaber des Abfallbeförderungsunternehmens und Inhaber des Sammelentsorgungsnachweises). Die rechtliche Identität des Abfallerzeugers hat sich dann geändert, wenn der jetzige Abfallerzeuger (Inhaber der Abfall-Anfallstelle) als (juristische) Person nicht mehr identisch ist bzw. mit dem bisherigen Abfallerzeuger (bisherigen Inhaber der Abfall-Anfallstelle und Inhaber des Entsorgungsnachweises). Handelt es sich um einen reinen Namens- oder Formwechsel ohne Änderung der rechtlichen Identität des Einsammlers bzw. Sammelentsorgungsnachweis (Freistellung beantragen) | Stadt Krefeld. Erzeugers oder um eine Adressenänderung, bleiben die bisherigen (Sammel-) Entsorgungsnachweise gültig.