Das Abo kommt mit der Zustel-lung oder Aushändigung des ersten Fahrausweises bzw. des elektronisch lesbaren Fahrausweises zustande. 2. Änderungen von Adressen und Kontoverbindungen sind sofort mitzuteilen. Änderungen der Angaben im Fahrausweis (z. B. Geltungsbereich) sind nur zum 1. eines Monats möglich und bis spätestens zum 20. des Vormonats zu beantragen. Der Fahrausweis muss beim verkaufenden Unternehmen vorgelegt und ausgetauscht werden. (4) Kündigung 1. Kündigungen sind mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines jeden Monats in Textform möglich. Können Monatsbeträge mangels Kontodeckung nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift vom Kontoinhaber trotz korrekter Abbuchung nicht anerkannt oder die Einzugsermächtigung widerrufen, kann das Abo mit sofortiger Wirkung vom verkaufenden Unternehmen gekündigt werden. 3. Bei jeder Kündigung und Änderung wird der Fahrausweis ungültig und ist bis zum 5. Abo ab 9 uhr 2. des Nachmonats bei der Ausgabestelle zurückzugeben. Solange der Fahrausweis nicht zurückgegeben ist, ist der Monatsbetrag weiter zu zahlen.
- Abo ab 9 u.r.e
Abo Ab 9 U.R.E
Steckbrief
Ticket-Steckbrief
Personen
1 Person
Geltungsdauer
12 Kalendermonate
Mo. –Fr. ab 9 Uhr, Wochenenden und Feiertage ganztags
Mitnahme
nein
Übertragbar
Verbundpass / Zonenkarte
Verbundpass notwendig
(Ausnahme: beim eTicket ist ein Verbundpass nicht erforderlich! ) Weiteres
Erhältlich für die Preisstufen A (Nürnberg-Fürth-Stein), B (Fürth) und C (Erlangen), ab 01. 08. 2020 für das gesamte VGN-Gebiet erhältlich. 9-Uhr-MobiCard | VGN. Kündigung monatlich möglich
Wählen Sie Ihren Vertragspartner:
JahresAbo mit Ausschlusszeit heißt: Sie fahren Montag bis Freitag erst nach 9 Uhr los
Das 9-Uhr-JahresAbo ist der Spar-Tipp für alle, die nicht frühmorgens zur Hauptverkehrszeit mit Bus und Bahn unterwegs sein müssen. Denn weil Sie unter der Woche die Rushhour meiden und erst ab 9 Uhr mit Ihrem Abo unterwegs sind, bekommen Sie das Ticket besonders günstig. An Wochenenden und Feiertagen ohne Pendler-Stoßzeiten können Sie das 9-Uhr-JahresAbo ohne Einschränkungen benutzen.
Alternativ ist eine schriftliche Kündigung unter Angabe Ihrer Vertragsnummer und polygoCard ID gegenüber dem AboCenter möglich. Gilt für Neuverträge, die ab dem 1. 3. 2022 geschlossen wurden und für alle Verträge ab dem 1. 1. 2023: Der Abo-Vertrag wird auf unbestimmte Dauer mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Innerhalb dieses ersten Vertragsjahres können Sie mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. In diesem Fall entfällt der Preisvorteil im Abo (12 für 10) und der Preis wird auf Basis von 1/10 der Kosten des 9-Uhr-AboPlus nachberechnet. Hinzu kommen 5 Euro Bearbeitungsgebühr. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten können Sie den Vertrag jederzeit zum nächsten Monatsende kündigen. Eine Neubestellung alter Verträge ist nicht notwendig, damit die Konditionen ab dem 1. 23 greifen. Gilt für Bestandsverträge, die bis zum 1. 2. RLG - 9 UhrAbo der RLG – Monatsticket für Fahrten ab 9 Uhr. 2022 geschlossen wurden, gilt bis einschließlich 31. 12. 2022: Beachten Sie, wenn Sie Ihr Jahres-Abo kündigen möchten, die einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende.