Sicherheit & Datenschutz
Eine sichere Partnersuche mit maximalem Datenschutz stehen für uns bei an erster Stelle. Redaktionelle Kontrolle
Unser Supportteam prüft zu Deiner Sicherheit jedes Profil. Über 750. 000 sind schon dabei und finden hier ihre neue Liebe. Alleinerziehende Singles können hier ganz flexibel flirten. Die Registrierung ist komplett kostenlos und Du kannst auch mit einer Basis-Mitgliedschaft sehr umfangreich nutzen. Strand oder Berge? Passen Eure Wünsche, Gedanken und Träume zusammen? Unser Persönlichkeitstest bringt Euch einander näher. Mehr zum Fragenflirt
Fotoflirt
Für alle, denen häufiger mal die Worte fehlen: Finde mit dem Fotoflirt völlig unkompliziert Deinen Wunschflirt. Mehr zum Fotoflirt
Unsere Erfolgsgeschichten
Es funktioniert. Täglich finden sich bei uns neue Paare und das freut uns. Manche Ex-Singles und neue Paare haben dann vor lauter Glück leider kaum noch Zeit, sich bei uns zu melden. Singles in Berlin treffen / kennenlernen. Aber viele neue Paare finden auch gemeinsam die Zeit, uns zu schreiben.
Der Kinderzuschlag beträgt pro Kind bis zu 205 Euro im Monat, abhängig von der Situation der Familie. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr eigener Bedarf, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente bekommen. Das Einkommen Ihrer Kinder wird jedoch nicht in vollem Umfang auf den Kinderzuschlag angerechnet, sondern nur zu 45 Prozent. Umfassende Infos findet man auf dem Familienportal des Bundes. Familienkasse der zuständigen Agentur für Arbeit
Jedes minderjährige Kind hat einen Unterhaltsanspruch, unabhängig davon, ob seine Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht. Der Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenwohnt, ist, abhängig von seinem Einkommen, barunterhaltspflichtig. Alleinerziehende Singles - Suchen, Finden, Verlieben. Die Grundlage für die Unterhaltsberechnung ist die Düsseldorfer Tabelle. Die Beistandschaft im Jugendamt unterstützt bei der Berechnung des Kindesunterhalts. Nicht verheiratete Mütter/Väter haben bis zu drei Jahre nach der Geburt ihres Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil, soweit ihnen wegen der Pflege und Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann.