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ASR A2. 3 - TR Arbeitsstätten ASR A2. 3 Technische Regeln für Arbeitsstätten Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan (ASR A2. 3) (1) Ausgabe August 2007 (GMBl S. 902) Zuletzt geändert durch die Bek. vom 15. Dezember 2016 (GMBl 2017 S. 8) Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder. Technische regeln für arbeitsstätten fluchtwege freihalten. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten ermittelt bzw. angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben. Diese ASR A2. 3 konkretisiert im Rahmen des Anwendungsbereichs die Anforderungen der Verordnung über Arbeitsstätten. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
Technische Regeln Für Arbeitsstätten Fluchtwege Kennzeichnung
Dabei spielen Fluchtwege und Notausgänge eine wichtige Rolle. Wie viele und wie breit sie sein müssen steht in der Technischen Regel für Arbeitsstätten "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" (ASR A2. 3). Die Angaben wurden nun wissenschaftlich überprüft und sollen entsprechend angepasst werden. Möbel im Fluchtweg führen zu deutlichen Verzögerungen Die Ergebnisse des Fachgutachtens zeigen, dass sich kurze Einengungen auf Fluchtwegen in der horizontalen Ebene, wie etwa Türen, kaum auf die Gesamtdauer der Evakuierung auswirken. Längere Einengungen jedoch, wie z. ASR – Aktuelle technische Regeln für Arbeitsstätten – Arbeitsschutz Info. B. Möbel oder abgestelltes Material, haben einen deutlichen Einfluss. Sie verzögern die Evakuierung. Je länger ein Hindernis ist, desto größer ist der Einfluss auf die Entfluchtungsrate. Treppen verlangsamen den Personenstrom am meisten Besteht ein Fluchtweg allerdings aus horizontalen (Gängen) sowie vertikalen Ebenen (Treppen), so können Einengungen in Gängen vernachlässigt werden. Der Personenstrom verlangsamt sich vor allem durch die Treppen.
Technische Regeln Für Arbeitsstätten Fluchtwege Aus
7 Türen und Tore ASR A2. 2 Maßnahmen gegen Brände ASR A2. 3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan ASR A3. 4. 7 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme Richtiger Einsatz von Feuerlöschern Jobs
ASR A2. 3 Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Technische Regel für Arbeitsstätten
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ASR A2. 3 PDF
Technische Regeln Für Arbeitsstätten Fluchtwege Vorschriften
3 Fluchtwege und Notausgänge
(GMBl 2022, S. 227) ASR A3. 4 Beleuchtung
Ausgabe: April 2011
(GMBl 2011, S. 303, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 248) ASR A3. 4/7
Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
- aufgehoben -
(GMBl 2022, S. 248)
ASR A3. 5 Raumtemperatur
Ausgabe: Juni 2010
(GMBl 2010, S. 751, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 198) ASR A3. 6 Lüftung
(GMBl 2012, S. 92, zuletzt geändert GMBl 2018, S. 474) ASR A3. 7 Lärm
Ausgabe: März 2021
(GMBl 2021, S. 543) ASR A4. 1 Sanitärräume
(GMBl 2013, S. 919, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 212) ASR A4. 2 Pausen- und Bereitschaftsräume
(GMBl 2012, S. 660, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 251) ASR A4. 3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
Ausgabe: Dezember 2010
(GMBl 2010, S. 1764, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 252) ASR A4. 4 Unterkünfte
(GMBl 2010, S. 212) ASR A5. 2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen
Ausgabe: Dezember 2018
(GMBl 2018, S. Fluchtwegbreiten in Arbeitsstätten: Fachgutachten | Arbeitsschutz | Haufe. 1160, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 252)
Ergibt sich bei der Gefährdungsbeurteilung, dass in bestehenden Arbeitsstätten die erforderliche Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege innerhalb von 15 s nicht erreicht wird, hat der Arbeitgeber die betroffenen Bereiche der Arbeitsstätten individuell zu beurteilen. Kommt der Arbeitgeber dabei zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung der erforderlichen Beleuchtungsstärke innerhalb der in Satz 1 festgelegten Zeit mit Aufwendungen verbunden ist, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so hat er zu prüfen, wie durch andere oder ergänzende Maßnahmen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gesichert werden können; die erforderlichen Maßnahmen hat er durchzuführen. Solche Maßnahmen sind z. Technische regeln für arbeitsstätten fluchtwege asr. der Einsatz von effizienteren Leuchtmitteln und Leuchten oder zusätzliche Unterweisungen.