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In den Brandschutzvorschriften BSV 2015 werden die Anforderungen an die Brennbarkeit eines Baustoffs und an den Feuerwiderstand eines Bauteils konsequent getrennt definiert. Baustoffe werden in vier Brandverhaltensgruppen eingeteilt. Übersicht der Klassifizierungen von Baustoffen
Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4
Baustoffe werden in vier Brandverhaltensgruppen RF1 bis RF4 eingeteilt. Massgebend sind Faktoren wie Entzündbarkeit, Brandgeschwindigkeit und Qualmbildung. Vkf verwendung von baustoffen video. RF1 = kein Brandbeitrag (z. B. Glas, Beton, Gips) RF2 = geringer Brandbeitrag (z. Eichenholz, brandschutzbehandelte Stoffe) RF3 = zulässiger Brandbeitrag (z. die meisten Holzarten) RF4 = unzulässiger Brandbeitrag (z. Holzspäne, Karton)
Mehrschichtige Konstruktionen werden RF1 gleichgestellt, wenn sie mit einem Baustoff der Kategorie RF1 hohlraumfrei gekapselt sind (siehe Fachthema «Baustoffe und Bauteile in Holz», Abschnitt Kapselung – RF1 trotz Holzanteil).
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Fragen zur Interpretation der VKF-Brandschutzvorschriften bearbeitet der Ausschuss für Brandschutzvorschriften (ABSV) der VKF. Ist die Fragestellung von allgemeiner Bedeutung, wird sie zusammen mit der Antwort veröffentlicht. NEUE-FAQ
zur Brandschutznorm
1-15 - Brandschutznorm
Korrektur Erläuterung / Interpretation
zu den Richtlinien
10-15 - Begriffe und Definitionen
12-15 - Brandverhütung und organisatorischer Brandschutz
13-15 - Baustoffe und Bauteile
Korrektur Antrag an IOTH zur Änderung bei nächster Revision. Ohne Rechtskraft bis Verabschiedung durch das IOTH
14-15 - Verwendung von Baustoffen
Ziffer
3. 3. 1, Absatz 5, Skizze S. 24
15-15 - Brandschutzabstände Tragwerke Brandabschnitte
3. 2. 1, Tabelle 1-2-3 und 3. 3, Absatz 2
3. 7. 1, Tabelle 1, Fussnote [5]
3. 11, Absatz 3 - Anhang
16-15 - Flucht- und Rettungswege
2. 3, Absatz 3 und 3. 9
3. FAQ | Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF. 7, Absatz 1 und 2
17-15 - Kennzeichnung von Fluchtwegen Sicherheitsbeleuchtung Sicherheitsstromversorgung
18-15 - Löscheinrichtungen
20-15 - Brandmeldeanlagen
21-15 - Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
22-15 - Blitzschutzsysteme
23-15 - Beförderungsanlagen
24-15 - Wärmetechnische Anlagen
5.
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Im Zuge dieser Anpassung wurden zusätzlich einige Begriffe und Verweise etwas präziser gefasst. Aufgrund dieser Anpassungen des BSM wird nun das Stand der Technik Papier (STP) ebenfalls angepasst. Swissolar wird die Mitglieder im NL informieren, sobald die TKB das angepasste STP genehmigt hat.
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Wenn Bauteile aus nicht brennbaren Baustoffen bestehen müssen, wird die Darstellung der Klassierung mit dem Hinweis «-RF1» ergänzt, Beispiel: REI 30-RF1.
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Geprüfte Baustoffe (nach EN oder VKF)
Aus den Prüfungen ergibt sich eine Klassifizierung, anhand derer ein Baustoff einer Brandverhaltensgruppe RF1 bis RF4 zugeordnet wird, siehe dazu Brandschutzrichtlinie 13-15 «Baustoffe und Bauteile», Zuordnungstabellen 2. 4. 1 bis 2. 4
Die Klassifizierung (nach EN oder VKF) eines Baustoffs kann beim Anbieter verlangt oder im Brandschutzregister abgefragt werden. So bestimmen Sie die Brandverhaltensklasse eines Baustoffs
Fordern Sie beim Anbieter die Klassifizierung ein oder fragen Sie diese im Brandschutzregister ab. Je nach Produkt gibt das Register einen der zwei Werte an:
Klasse A1 bis E (nach Euronormen, EN)
Brandkennziffer BKZ (gemäss VKF)
Die Zuordnung der Klassen A1 bis E und der Brandkennziffer BKZ zu den Brandverhaltengruppen RF1 bis RF4 finden Sie in den Tabellen 2. 4 der Brandschutzrichtlinie 13-15 «Baustoffe und Bauteile». Baustoffe und deren Verwendung | GVB Heureka. Für Brandverhaltensgruppen von Baustoffen, Plattenmaterialien und Bodenbelägen siehe Allgemein anerkannte Bauprodukte der VKF.
Allgemein anerkannte Baustoffe haben keine Klassifizierung und werden deshalb direkt einer Brandverhaltensgruppe zugeordnet.