Text § 20 Abs. 2 der BauNVOen 1977 und 1968 (davor vergleichbar):
"Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen. " Die Berechnungsmodalitäten für den Nachweis von GF und GFZ für Bereiche unter Dachschrägen wurden bis zum BVerwG-Urteil vom 07. Berechnung Vollgeschoss Niedersachsen. 06. 2006 (4 C 7. 07) so flächendeckend unrichtig angewandt, dass sich das Bundesverwaltungsgericht gleichzeitig mit einer anderweitigen Entscheidung zur Klarstellung veranlasst sah. Haupt-Tenor: Eine Minderung der Geschossflächen unter Dachschrägen ist an keiner Stelle des Bau- und Planungsrechts rechtlich vorgesehen; damit ist sie unzulässig. Zu berücksichtigen sind:
Die gesamte Grundrissfläche, die für "Aufenthalt" genutzt wird (ohne Abzug irgendwelcher Anteile für Schrägen, einschl. die Flächen der Umfassungswände bis zur Außenkante (also auch einschl.
- Berechnung Vollgeschoss Niedersachsen
Berechnung Vollgeschoss Niedersachsen
Frage vom 23. 7. 2019 | 15:53
Von Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Berechnung Vollgeschoss Niedersachsen
Hallo zusammen,
folgende Frage beschäftigt mich bei der Ermittlung der Geschossigkeit eines Wohnhauses in Niedersachsen:
Ein Bungalow im Bestand hat im Erdgeschoss einen Rücksprung in der Außenwand wodurch eine überdachte Terrasse an der Traufseite des Hauses ausgebildet wird. Die Begrenzung erfolgt an 3 Seiten durch Außenwände. Das alte Dach soll abgetragen und durch ein neues Dach ersetzt werden. Laut LBO Niedersachsen ist ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die lichte Höhe von 2, 20 m über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. Geschossigkeit berechnen niedersachsen germany. Wie wird die durch die neue Geschossdecke entstehende überdachte Teraase in der Betrachtung der Grundfläche, in diesem Falle des Erdgeschosses, bei der Berechnung des darüber liegenden Geschosses (Dachgeschoss) bei der Betrachtung der Vollgeschossigkeit berücksichtigt? Schönen Gruß
KN
# 1
Antwort vom 24.
Was meinst Du mit Innenmaße? Ein überdachter Balkon liegt für mich außen und der zählt mit. Ohne Überdachung gibt es natürlich kein lichtes Maß und er zählt nicht mit. Ja. Zumindest sagen das die neuesten Gerichtsurteile (z. B. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 03. 2018, Az. : 10 A 2937/15). In Hessen war man Anfang der Achtziger anderer Meinung. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Ebenso bin ich über die Rechtsprechung in NI nicht informiert. Da es aber um Bundesrecht geht, orientieren sich die Gerichte durchaus auch an Urteilen in anderen Bundesländern. Moderator
11. 11. 2012
17. 964
4. 329
Schrauber
Muenchen
Haha, das wäre cool! Nein, die Definition wie "Grundfläche" definiert ist, sollte in deiner Bauordnung stehen. Du kannst davon ausgehen, dass selbstverständlich für beide Geschosse die gleiche Definition gilt. Zu der Frage mit dem Inkrafttreten / Datum wäre es gut wenn du alle relevanten Zeitpunkte nennst. Nö, mach' ich nicht, hat das Gericht auch nicht gemacht.