B. die evangelische Kirche ist) oder ob der Mieter Mitglied eines Mietervereins ist. Denn das geht den Vermieter im Regelfall nichts an. Das gilt übrigens auch für Vorstrafen, dem Kinderwunsch und dem Bestehen einer Schwangerschaft. Ebenso wenig darf der Vermieter fragen, wie häufig ein Mieter Besuch bekommt. Denn das ist seine Privatsache, solange etwa eine unzulässige Störung durch Lärm insbesondere während der Ruhezeiten nicht vorkommt. Frage nach dem Arbeitgeber erlaubt? Umstritten ist allerdings, ob der Vermieter sich beim künftigen Mister nach dem Arbeitgeber erkundigen darf. Beispielsweise sprechen sich das Landgericht Köln mit Urteil vom 01. 12. 1983 – 1 S 73/83 sowie das Gelsenkirchen mit Urteil vom 04. 06. 1984 - 7 C 132/84 dafür aus. Selbstauskunft mieter haus und grand theft. Demgegenüber sehen dies das Landgericht München I mit Urteil vom 25. 2009 - 14 S 18532/08 sowie das Amtsgericht Rendsburg mit Urteil vom 05. 07. 1990 – 3 C 241/90 als unzulässig an. Aufgrund dieser ungeklärten Rechtsfrage sollten Mieter diese Frage besser beantworten und Vermieter lieber davon absehen.
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Gleiches gilt für Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand (z. B. nach Allergien), einer Behinderung oder Ihrer ethnischen Zugehörigkeit. Juristisch betrachtet geht das den Vermieter nichts an. Das gilt auch für Ihr Privatleben: Ob Sie gerne Musik hören, kochen oder rauchen, ist allein Ihre Sache. Auch Fragen nach Ihren Hobbys oder danach, wie häufig Sie Besuch bekommen, müssen Sie nicht beantworten oder können flunkern. Doppelte Absicherung: Lügen erlaubt Fragt der Vermieter, ob Sie neben der Mietkaution auch eine Bürgschaft leisten könnten, dürfen Sie getrost mit Ja antworten. Vermieter Verein e.V. | Alles was Recht ist. Denn eine doppelte Absicherung ist dem Vermieter per Gesetz untersagt. Verlangt er diese Zahlung, dürfen Sie sie verweigern. Unzulässige Fragen: So reagieren Sie richtig Stellen Vermieter eine unzulässige Frage, befinden sich Mieter häufig in der Zwickmühle. Verweigern potenzielle Mieter die Antwort oder reagieren entrüstet, werden ihnen die wenigsten Vermieter eine Wohnungszusage erteilen. Allerdings sprechen Gerichte dem Wohungsbewerber in solchen Fällen ein "Recht auf Lüge" zu, ähnlich wie es auch in Vorstellungsgesprächen bei möglichen Arbeitgebern gilt.
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Wer dies als Mieter nicht möchte, kann von einem potentiellen Vermieter also nicht dazu gezwungen werden. Dabei sollte sich jedoch Jeder im Klaren darüber sein, dass das Verweigern einer Mieterselbstauskunft die Chancen auf einen Mietvertrag Richtung Null sinken lässt. Fragen, die vom Mieter beantwortet werden müssen
Selbstverständlich darf ein Vermieter den Interessenten an seiner Wohnung nicht alles fragen, sondern muss dabei gewisse Grenzen beachten. Schließlich geht es bei einer Mieterselbstauskunft ausschließlich um das Mietverhältnis. Werden Fragen, die darüber hinausgehen, gestellt, ist der Mietinteressent dazu berechtigt, diese falsch zu beantworten, ohne dafür Konsequenzen befürchten zu müssen. Selbstauskunft für Mietbewerber Wohnung -. Ihm darf also zum Beispiel auch nicht gekündigt werden, falls herauskommt, dass er bei einer oder mehreren unzulässigen Fragen die Unwahrheit gesagt hat.
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Grundlegende Daten bei der Wohnungsbesichtigung
Vermieter dürfen vor oder während des Besichtigungstermins nur die allgemeinen Daten zur Identifikation des Interessenten abfragen. Hierzu zählen: Name, Vorname und Anschrift sowie eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse, um in Kontakt mit dem Interessenten treten zu können. Bei durch den sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen dürfen Vermieter die Angaben aus dem Wohnungsberechtigungsschein abfragen. Was ist eine Mieterselbstauskunft (inkl. Muster-Vorlage für Mieter)?. Auskünfte bei der Vertragsanbahnung
Äußert ein Mietinteressent den Wunsch, die Wohnung anzumieten, dürfen Vermieter weitere Auskünfte verlangen. Dazu gehört die Anzahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen, und ob es sich bei diesen um Kinder oder Erwachsene handelt. Auch die Frage nach der Berufssituation des Interessenten ist natürlich an dieser Stelle bereits relevant, um eine Entscheidung zu fällen. Vermieter dürfen nach dem Beruf und dem derzeitigen Arbeitgeber fragen. Über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses muss der Mietinteressant allerdings keine Angaben machen.
Der Bewerber darf dem Vermieter folglich erzählen, was dieser (wahrscheinlich) hören möchte – und ist dafür später juristisch nicht zu belangen. Aber: Diese Rechtsprechung gilt nur bei unzulässigen Fragen. In allen anderen Fällen droht die Kündigung. Selbstauskunft mieter haus und grund kiel. Rechtliche Konsequenzen bei unzulässigen Fragen Vermieter müssen übrigens keine rechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn sie unzulässige Fragen stellen. Eine Ausnahme kann es laut Mietrechtsanwältin Beate Heilmann allerdings geben: "Theoretisch kann eine Schadenersatzhaftung des Vermieters in Betracht kommen, wenn dem Mieter bei der Beantwortung unzulässiger Fragen ein materieller Schaden entstanden ist. " Das könnte der Fall sein, wenn Mieter:innen Gebühren für Dokumente oder Nachweise entrichten mussten, die sie nicht hätten vorlegen müssen.
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Sie als Mieter sind keineswegs dazu verpflichtet, alle Fragen Ihres Vermieters zu beantworten – auch nicht in der Mieterselbstauskunft. Wir haben im Folgenden Themenbereiche zusammengefasst, die privater Natur sind und keine Rolle für die Vermietung spielen sollten oder dürfen: Rechtskonflikte Fragt Ihr Vermieter Sie nach laufenden Ermittlungsverfahren oder möchte er wissen, ob Sie schon einmal in Haft waren oder vorbestraft sind, dürfen Sie flunkern. Ausnahme: Falls Sie schon einmal gegen einen ehemaligen Vermieter gewalttätig geworden sind oder die Miete nicht zahlen konnten, müssen Sie darüber Auskunft geben. Selbstauskunft mieter haus und grund. Mitgliedschaften und Parteizugehörigkeit Unzulässig sind Fragen nach politischen Sympathien, einer Parteizugehörigkeit, einer Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft oder im Mieterverein. Auch hier dürfen Sie bei der Antwort schummeln. Privatleben und persönliche Interessen Erkundigt sich der Vermieter nach einer etwaigen Schwangerschaft, einem Kinderwunsch oder anderen sehr persönlichen Dingen, dürfen Sie unwahre Angaben machen.
Muster-Vorlage einer Mieterselbstauskunft für Mieter Selbstauskunft von Mietinteressenten: Der/Die nachfolgend genannten Mietinteressenten erteilen dem Vermieter …die folgende freiwillige Selbstauskunft: Mietinteressent 2. Mietinteressent Name, Vorname Familienstand Geburtsdatum, Geburtsort Aktuelle Anschrift Telefon Handy Derzeitiger Vermieter Ausgeübter Beruf Nettoeinkommen im Monat Sonstige Mitbewohner mit Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis (wie Kinder) Wurde in den letzten drei Jahren eine Zwangsvollstreckung gegen mich eingeleitet oder ein Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet? Bestehen Mietrückstände aus bisherigen Mietverhältnissen? Haben Sie in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben? Beziehen Sie Sozialleistungen zur Zahlung der Miete/ Kaution? (Wenn ja, bitte nähere Angaben machen) Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt? Tierhaltung beabsichtigt (mit Ausnahme von Kleintieren)? Der (Die) Mietinteressent(en) versichern hiermit, dass die vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht worden sind.