Beamtinnen und Beamte auf Probe nach § 1 Absatz 1. § 3 BeurtVO wird von folgenden Dokumenten zitiert Gesetze Landesrecht Baden-Württemberg § 8 BeurtVO, gültig ab 24. 2014 Verwaltungsvorschriften der Länder / von Landesverbänden Baden-Württemberg Ministerien, i. d. F. v. 05. 2019, Az. :1-0300. 4/114 VwV-BRL-FM 3, i. 10. 2018, Az. 4/34 VwV-BRL-FM 6, i. 4/34 VwV-BRL-MFW 3, i. 29. 01. Beurteilungsverordnung - Baden-Württemberg - Gesetze im WWW - rechtliches.de. 2016, Az. 4/34 VwV-BRL-MFW 5, i. 4/34... mehr Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: Blättern im Gesetz
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Zu Nr. 9 BRL (Sonderregelung für Schwerbehinderte) Auf den Schwerbehinderten-Fürsorgeerlass in der jeweils geltenden Fassung wird Bezug genommen. Er enthält eine (abschließende) Regelung darüber, wie die Behinderung bei der dienstlichen Beurteilung schwer behinderter Beamter zu berücksichtigen ist. III. Inkrafttreten und Außerkrafttreten Die Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft und am 31. Beurteilungsrichtlinien brl baden württemberg weather. Dezember 2009 außer Kraft. Gleichzeitig wird die Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Beurteilungsrichtlinien im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 16. August 1999 (K. 223) aufgehoben. Abweichend von Abschnitt II. zu Nummer 3. 1 BRL (Beurteilungsstichtag) sind die Vorbeurteilungen erstmalig für den einfachen und mittleren Dienst zwei Monate, für den gehobenen Dienst drei Monate und für den höheren Dienst vier Monate nach Bekanntgabe der Verwaltungsvorschrift der Endbeurteilerin bzw. Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis) Anlage: Anlage zur Verwaltungsvorschrift über die Durchführung der Beurteilungsrichtlinien vom 30. März 2007
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Zu Nummer 7 BRL (Förderungs- und Verwendungshinweise) Zu den Förderungs- und Verwendungshinweisen (vgl. Abschnitt IV des Beurteilungsvordrucks für die Regelbeurteilung und die Beurteilung aus besonderem Anlass, Anlage 1) ist neben der Beurteilung der persönlichen und beruflichen Eignung für die übertragenen Dienstaufgaben für künftige Verwendungen von der (Vor-) Beurteilerin bzw. dem (Vor-) Beurteiler ein Vorschlag abzugeben, wenn ein Arbeitsplatzwechsel angezeigt ist oder die Beamtin bzw. der Beamte dies von sich aus anstrebt. Dabei können auch Vorschläge zur Fortbildung der Beamtin bzw. des Beamten gemacht werden. Zu Nummer 8. 2. 1 und 8. 2 BRL (Vor- und Endbeurteilung) Zu Vor- und Endbeurteilern werden die aus der Anlage ersichtlichen Beamtinnen und Beamten bestimmt. An die Stelle der Referatsleiterinnen und Referatsleiter sowie der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter treten ggf. Meldung - beck-online. die Leiterinnen und oder Leiter entsprechender Organisationseinheiten. Beamtinnen und Beamte, die mit mehr als 50% ihres Arbeitsumfanges (oder Regelstundenmaßes) an die in der Anlage aufgeführten Dienststellen und Einrichtungen abgeordnet wurden, werden von der Dienststelle bzw. der Einrichtung beurteilt, für die sie überwiegend tätig sind.
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Durchführung der Beurteilungsrichtlinien Verwaltungsvorschrift vom 4. Oktober 2012 Az. : 13-0300. 40/118 Fundstelle: K. u. U. 2012, S. 183 Zur Durchführung der gemeinsamen Richtlinien aller Ministerien und des Rechnungshofs über die dienstliche Beurteilung der Landesbeamten (Beurteilungsrichtlinien – BRL) vom 15. November 2005 (GABl.
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3)
Anlage 2 Definition der Befähigungsmerkmale (zu Nummer 6. 1)
Anlage 3 Übersicht über die Vor- und Endbeurteiler/innen (zu Nummern 10. 4 und 11. 1)
Anlage 4: Beurteilungsvordruck für Regel- und Anlassbeurteilungen
Anlage 5: Beurteilungsvordruck für Probezeitbeurteilungen
Anlage 6: Vordruck Beurteilungsbeitrag
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II. Inhalt Zu Nummer 3. 1 BRL (Beurteilungsstichtag) Für die Regelbeurteilung (Nr. 3 BRL) gelten folgende Stichtage: für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und mittleren Dienstes 1. Februar 2006 für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen Dienstes 1. Juni 2006 für die Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes 1. Oktober 2006. Die Vorbeurteilungen sind spätestens zwei Monate nach dem Beurteilungsstichtag der Endbeurteilerin bzw. dem Endbeurteiler zuzuleiten. Beurteilungsrichtlinien brl baden württemberg football. Die Regelbeurteilungen sind für jede Laufbahngruppe jeweils nach Ablauf von drei Jahren seit dem letzten Beurteilungsstichtag zu wiederholen. Zu Nummer 5. 2 BRL (Aufgabenbeschreibung) Hier ist auch die Zahl der unmittelbar unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzugeben. Ist einer Beamtin bzw. einem Beamten die Leitung einer untergliederten Organisationseinheit übertragen, so ist die Zahl der insgesamt dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anzugeben. 6 BRL (Gesamturteil) Das Gesamturteil ergibt sich nicht allein aus einem rechnerischen Durchschnitt der einzelnen Leistungsmerkmale, sondern aus einer Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung der vergleichbaren Leistungen anderer Beamtinnen und Beamten mit gleicher oder ähnlicher Funktion.