Das ist übrigens einer der Punkte, wo sich bei den Betrieben die Spreu vom Weizen trennt. Ein ordentlicher Betrieb ist froh, wenn die Azubis verkürzen können, weil sie sie dann voll einsetzen können. Es gibt aber auch einige, die gegen eine Verkürzung sind, weil ein Azubi einfach billiger ist. Das sind dann auch die Läden, die die Leute leider nicht übernehmen können. Und deswegen scheint Dir ein Mensch viel zu naiv für diese Welt zu sein? :confused:
Auf anderen Seiten teilen.., der betrieb hat ein unbedingtes mitspracherecht. Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfung IT-Berufe. lerdings kann er nicht hinter bewertungen zurück, die er bei anderen gelegenheiten erstellt hat. wenn dir der betrieb also in zwischenbewertungen sehr gute leistungen bestätigt, hat er schwierigkeiten gegen eine verkürzung zu argumentieren. üfungstermine 3 jahre im vorraus: aka.. gilt jeweils der erste von zwei terminen. Soso.... naiv also... ich schließe mich da jetzt einfach mal meinem Captain an. Außerdem: Schau doch mal ins BetrVG §102 (geht um die Mitbestimmung von Betriebsräten bei Kündigungen).
Beide Teile werden 50:50 gewichtet.
Neue Prüfungsordnung
Seit August 2020 gilt eine neue Prüfungsordnung für IT-Berufe. Das betrifft Fachinformatiker/innen verschiedener Fachrichtungen. Mit Beginn des Ausbildungsjahrs im Sommer 2020 ändern sich die Berufsbilder sowie die Form der Abschlussprüfung. Die Berufsbilder sind im Einzelnen:
Fachinformatiker/innen für die Fachrichtungen
Anwendungsentwicklung
Systemintegration
Daten- und Prozessanalyse
Digitale Vernetzung
und
Kauffrau/Kaufmann für
IT-System-Management
Digitalisierungsmanagement
Die Prüfungen finden nach der neuen Prüfungsordnung nicht mehr als Zwischen- und Abschlussprüfung statt, sondern als gestreckte Abschlussprüfung mit zwei Teilen ausgelegt. Die Abschlussprüfung beider Teile beinhalten ganzheitliche Aufgaben zu verschiedenen Themen. Heutige Zwischenprüfung (Herbst 2000) zum Download --> hier - IHK-Prüfung allgemein - Fachinformatiker.de. Abschlussprüfung Teil 1 Dauer: 90 Minuten
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung umfasst die Aufgabe 'Einrichtung eines IT-gestützten Arbeitsplatzes'. Es gibt keine Wahl- und Abwahlaufgaben, d. h. die Aufgaben sind mit freiem Text zu beantworten.