Wenn Sie aufgrund Ihrer religiösen Überzeugung nicht wählen können, müssen Sie Ihre religiöse Behörde um eine Bescheinigung bitten. Wenn Sie am Wahltag als Selbständiger, Schiffer, Wander- oder Jahrmarktsgewerbetreibender arbeiten, haben Sie keinen Arbeitgeber und müssen bei Ihrer Gemeindeverwaltung eine Bescheinigung beantragen. Wenn Sie im Ausland Urlaub machen, benötigen Sie schließlich auch eine Bescheinigung Ihrer Gemeindeverwaltung. Diese Bescheinigung kann spätestens am Vorabend der Wahlen auf der Grundlage von Belegen wie einem Flugticket oder einer Hotelreservierung ausgestellt werden. Wenn Sie ein solches Dokument nicht vorlegen können, können Sie bei Ihrem Bürgermeister auch eine ehrenwörtliche Erklärung abgeben. Wem können Sie eine Vollmacht erteilen? Sie können jedem anderen Wähler eine Vollmacht erteilen. Ein Wähler darf nur über eine Vollmacht verfügen. Dieser Wähler muss mit Ihrer Vollmacht in dem Wahllokal wählen, wo Sie als Vollmachtgeber normalerweise hätten wählen müssen.
Vollmacht Für Bundestagswahl In Abwesenheit In English
Wie mittels einer entsprechenden Vollmacht auch in Abwesenheit ein beurkundungspflichtiges Geschäft beim Notar getätigt werden kann, erklärt Bettina Schmidt, Rechtsanwältin und Notar in Frankfurt Bettina Schmidt, Anwältin und Notarin in Frankfurt zum Thema Vollmacht beim Notar Frankfurt, 18. Dezember 2014 – In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass eine Person zu einer wichtigen Beurkundung nicht anreisen kann. Da stellt sich die Frage, ob nicht einem anderen Urkundenbeteiligten einfach eine Vollmacht erteilt werden kann. Grundsätzlich kann eine Vollmacht sogar mündlich erteilt werden. Allerdings verlangt das Gesetz in bestimmten Fällen, dass eine schriftliche, notariell beglaubigte Vollmacht vorliegen muss. Hierzu zählen z. B. Vollmachten zur Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft oder zum Kauf einer Immobilie. Zudem benötigen alle beim Grundbuch und dem Handelsregister vorgelegten Vollmachten zum Zweck ihres Nachweises einer notariellen Beglaubigung. Soll nun eines dieser Rechtsgeschäfte von einem Bevollmächtigten beim Notar beurkundet werden, bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten an: Zum einen kann die verhinderte Person zunächst eine mündliche Vollmacht zur Beurkundung aussprechen, sie muss dann aber später bei einem Notar ihrer Wahl den beurkundeten Vertrag nachgenehmigen.
In dieser Konstellation ist die Wahl von nur 2 Mitgliedern also ausnahmsweise zulässig. Eigentümer bestimmen das Wahlverfahren Das Gesetz schreibt eine bestimmte Verfahrensweise für die Wahl des Verwaltungsbeirats nicht vor. Allerdings kann dies auch wieder in der Gemeinschaftsordnung geregelt sein, sodass diese dann einzuhalten ist. Wenn sich in der Gemeinschaftsordnung keine Regelung zur Wahl findet, bestimmt die Wohnungseigentümergemeinschaft, wie der Beirat gewählt wird. Die Gemeinschaft beschließt, ob die Wahl geheim oder offen, schriftlich oder per Handzeichen durchgeführt wird. Wahlberechtigt sind alle Eigentümer. Auch Eigentümer, die sich zur Wahl stellen, können teilnehmen. Es sollte jedoch bedacht werden, dass ein solcher Beschluss über das Wahlverfahren natürlich wieder anfechtbar ist. Tipp: Da es bislang noch keine höchstrichterliche Entscheidung gibt, ob eine Beiratswahl im Wege der Blockwahl zulässig ist oder ob jede Person einzeln gewählt werden muss, sollte jedes Beiratsmitglied einzeln und geheim gewählt werden.
Erstellt am 25. 2008 um 09:05 Uhr von pirat
Ahoi Immi,
im deutschen Rechtssystem herrscht der Grundsatz *Wer behauptet, muss beweisen*. Es kann in einigen Fällen durchaus sinnvoll und deeskalierend sein, auf unberechtigte/debile Vorwürfe nicht zu reagieren.. -)
Geschmeidig bleiben. Erstellt am 25. 2008 um 22:42 Uhr von Wanda
@ pirat. hst ja recht, aber es sind so viele sinnlose kommentare geschrieben worden, irgendwie bekomme ich dann so einen hals! @ alle
eine lösung meiner fragestellung habe ich aber immer noch nicht bekommen. Erstellt am 25. 2008 um 23:07 Uhr von Immie
Ich weiss ich soll mir meine Sprüche erst recht hier... Aber ich kann nicht anders...
Also das Einzige was ich gefunden habe, ist die Wahl in den Betriebsausschuss. Fitting 22. Aufl §27 RN 20
Stets ist erforderlich, das die für die Wahl vorgeschlagenen BRM mit ihrer Kanditatur einverstanden sind. Wess aber nicht ob man das auch andere Wahlen ableiten kann. Hoffe dein Hals schwillt nicht noch auch die Schilddrüse sein:-)
Erstellt am 25.
danke
Erstellt am 23. 2008 um 00:20 Uhr von Immie
@Wanda
Nun denn "alte" Stellvertreter zurückgetreten oder abgewählt worden? Erstellt am 23. 2008 um 00:29 Uhr von Wanda
@ immi
siehe:.. stlv. vorsitzende ist länger erkrankt...
OK? Erstellt am 23. 2008 um 00:52 Uhr von Immie
Sorry, aber das ist egal...
entweder ihr wählt euren Stellvertreter dann einen Neuen...
oder ihr wählt einen Stellvertreter vom Stellvertreter... So wie ihr das macht, zumindest hört sich das so an,
macht ihr da huddel und brassel. Erstellt am 23. 2008 um 01:05 Uhr von Wanda.. sehen wir aber anders, wir können doch eine krankheitsvertretung beschliessen! Erstellt am 23. 2008 um 07:41 Uhr von Nemeth
aber dann ist es doch der Stellvertreter vom Stellvertreter und nicht der Stellvertreter des BRV. Siehe Beitrag von Immi
Erstellt am 23. 2008 um 17:17 Uhr von Wanda
@nemeth.. es geht eigentlich nicht so sehr darum, wer für wen gewählt wird. es geht mir darum, festzustellen, ob ein br-mitglied zu irgendeinem "job" in abwesenheit bestimmt werden kann!