Die Pläne zur Erschließung des Baugebietes seien entsprechend angepasst worden. Jedoch wusste Heinzel bei der Erläuterung der überarbeiteten Pläne im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur noch einiges mehr zu berichten. Die artenschutzrechtliche Prüfung habe ergeben, dass der Artenschutz an dieser Stelle ein größeres Thema sei, wie es Heinzel formulierte. Man habe ein Rebhuhn-Paar im Süden gefunden, zudem lebten Rauchschwalben auf und in den Gebäuden des Reiterhofs. »Damit das Bauleitverfahren nicht weiter aufgehalten wird, haben wir den Reiterhof planerisch zunächst aus dem Bebauungsplan herausgenommen. « Das bedeute: »Die Halle bleibt erstmal stehen. « Es müssten zunächst Ersatzhabitate geschaffen werden. Weniger Bewerber. Das gelte auch für die Rebhühner auf dem Gelände. Eine entsprechende neue Fläche für diese Tierart sei bereits bei Okarben eingesät worden. Zudem seien an der Decke der Reithalle Häuschen für die Schwalben gebaut worden. Im Ausschuss entbrannte wieder die Debatte um Ein- und Mehrfamilienhäuser.
Städtische Grundstücke | Stadt Karben
Die Opposition moniert, es seien zu wenig Mehrfamilienhäuser in dem neuen Baugebiet vorgesehen. Bürgermeister Guido Rahn (CDU) erwiderte, »wir wollen für alle Bedürfnisse etwas bauen. « Der Anteil von Ein- zu Mehrfamilienhäusern werde etwa halbe, halbe betragen. Zudem werde ein Großteil der Grundstücke Einheimischen angeboten. Nächste Baustelle kommt. Zwei Tage später im Stadtparlament eine ähnliche Debatte. Die Linke Gabi Faulhaber kritisierte zunächst, dass man zur Erschließung einen Kreisel vorgesehen habe. Rahn erwiderte, der Kreisel sorge dafür, dass die Autos langsamer in den Ort hineinfahren. Der Kreisverkehr werde einen Durchmesser von 32 Metern haben und damit auch für größere Fahrzeuge wie etwa die Linienbusse befahrbar sein. Neubaugebiet in Karben-Petterweil: Nur CDU-Fraktion für Bebauungsplan Im weiteren Verlauf der Debatte ging es auch um den Anteil von Geschosswohnungsbau. Die Fachleute hätten eine maximal zweigeschossige Bebauung empfohlen, sagte der Bürgermeister. »Wegen des Ortsbildes«, begründeten die Experten.
Weniger Bewerber
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, für die Durchführung des vereinfachten
Umlegungsverfahrens (§§ 80-84 BauGB) zum Zwecke der Bodenordnung für das
Baugebiet "Nördlich der Fuchslöcher" in Petterweil, Flur 2 (Flurstücke 1/73,
2/1, 3/1, 4/1, 5/1 und 6/1) und Flur 9 (Flurstücke 110/2 und 110/9) den
Magistrat der Stadt Karben als Umlegungsstelle einzusetzen. Sachverhalt:
Das Bodenordnungsverfahren wird zum Zwecke einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung und Erschließung von neuem Bauland entsprechend dem
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 235 "Nördlich der Fuchslöcher" erforderlich. Städtische Grundstücke | Stadt Karben. Die
Umlegungsstelle führt die Erörterung und Verhandlungen mit den
Umlegungsbeteiligten, ihr obliegt der notwendige Beschluss über die förmliche
Umlegung nach § 82 BauGB und sie veranlasst die Berichtigung der öffentlichen
Bücher nach Abschluss des Verfahrens.
Nächste Baustelle Kommt
Das decke die Nachfrage bei weitem nicht ab. Zugleich wolle die Stadt solche Angebote auch in den äußeren Stadtteilen schaffen. Entschieden sei aber noch nichts. "Wir müssen schauen, ob das dorthin passt", sagt der Bürgermeister. Ein solches Gebäude werde in jedem Fall kein großer Klotz. "Das wird eher klein, mit zehn bis zwölf Zimmern für die Bewohner und Gemeinschaftsräumen. " Die Idee dazu will Rahn nächste Woche in der Ortsbeiratssitzung vorstellen. Wann der Ortsbeirat tagt Nächste Sitzung des Ortsbeirats Petterweil am Donnerstag, 21. Juni, ab 20 Uhr im Albert-Schäfer-Haus, Sauerbornstraße 12–14.
Die offizielle Bewerbung kann jedoch erst nach Beginn des Bewerbungszeitraums gestellt werden und muss innerhalb der gesetzten Frist vorliegen. Generell nutzt die Stadt Karben zwei verschiedene Verfahren - das Gebotsverfahren und das Kriterien Verfahren. Beim Gebotsverfahren ist von den Bewerbern ein Kaufpreisgebot für einen Bauplatz abzugeben (entweder als Preis pro Quadratmeter oder als Gesamtpreis für einen Bauplatz), wobei die Stadt einen Mindestpreis vorgibt. Die Vergabe erfolgt entsprechend der Gebotshöhe an die Höchstbietenden, wobei der/die Höchstbietende zuerst einen Bauplatz wählen darf (danach der/die Bieter/in des zweithöchsten Gebots usw. ). Bei den Kriterien Verfahren wird seitens der Stadt ein fester Kaufpreis festgelegt. Die Vergabe erfolgt nach einem Kriterienkatalog mit mehreren Unterpunkten. Bewerber, die dort die meisten Punkte erreicht haben, dürfen dann zuerst den Bauplatz wählen, danach die Bewerber mit den zweitmeisten Punkten usw. Die Vergabekriterien werden von der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2021 neu beschlossen und nach Beschluss auf der Homepage veröffentlicht.