Die Schriftlichen Weisungen (ehemals "Unfallmerkblätter"), die bei Gefahrguttransporten (außer bei Kleinmengen) im Führerhaus in der Sprache des Fahrers mitzuführen sind, müssen nicht zwingend kartoniert sein. Sie sollten jedoch gut lesbar im DIN A4 - Format und farbig ausgedruckt werden. Über den nebenstehenden Link können schriftliche Weisungen in diversen Sprachen direkt heruntergeladen werden.
Schriftliche Weisung Adr Englisch
Sprache der schriftlichen Weisungen (ADR)
Die schriftlichen Anweisungen müssen in einer Sprache verfasst sein und mitgegeben werden, die der Fahrer lesen und verstehen kann. Es liegt in der Verantwortung des Transportunternehmens, dafür zu sorgen, dass der Fahrer die schriftlichen Anweisungen in der richtigen Sprache erhält und in der Lage ist, sie anzuwenden. Die Vertragsstaaten sind verpflichtet, die schriftlichen Anweisungen in ihrer Landessprache an das UNECE-Sekretariat zu senden. Die UNECE stellt diese schriftlichen Weisungen allen Vertragsstaaten unter zur Verfügung. Sprachversionen (ADR, Schriftliche Anweisungen). Schriftliche Weisungen ADR - Gefahrgut Notfall I ProSafeCon. Hier finden Sie alle aktuell zur Verfügung stehenden Sprachversionen für die schriftlichen Weisungen nach ADR. Deutschland, Österreich und die Schweiz haben sich auf eine gemeinsame Version geeinigt, sodass die schriftlichen Anweisungen nun in 26 verschiedenen Sprachen zur Verfügung stehen. Verantwortung und Konsequenzen
Beförderer: Gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 GGVSEB ist der Beförderer für die Aushändigung der schriftlichen Weisungen verantwortlich.
B. reflektierende Kegel oder Warndreiecke oder orangefarbene Warnblinkleuchten), die von der elektrischen Ausrüstung des Fahrzeugs unabhängig sind
Augenspülflüssigkeit (nicht erforderlich für Gefahrzettel 1, 1. 4, 1. 5, 1. 6, 2. 1, 2. 2 und 2. 3)
Außerdem für jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung:
Warnweste (z. wie in der Norm EN 471 beschrieben)
tragbares Beleuchtungsgerät
ein Paar Schutzhandschuhe
Augenschutzausrüstung (z. Schutzbrille)
zusätzlich eine Notfallfluchtmaske für Gefahrzettel 2. 3 und 6. 1
Außerdem sind bei der Beförderung fester und/oder flüssiger Stoffe mit Gefahrzettel 3, 4. 1, 4. Schriftliche weisung adr stocks. 3, 8 oder 9 eine Schaufel, eine Kanalabdeckung und ein Auffangbehälter erforderlich. Sprache
Die schriftlichen Weisungen müssen in einer Sprache mitgegeben werden, die der Fahrzeugführer lesen und verstehen kann. Die Verantwortung, dass der Fahrzeugführer die schriftlichen Weisungen in der richtigen Sprache erhält und diese auch anwenden kann, liegt beim Beförderer. Die Vertragsstaaten sind gemäß 5.