Die Konsequenz für dual Studierende
Allerdings wurde auch betont, dass dies nicht gilt, wenn sich das Kind in einem solchen Fall nicht ernsthaft und nachhaltig auf die Erlangung des Studienabschlusses vorbereitet. Da dies aber in einem dualen Studium aufgrund der Erwartungshaltung des Praxispartners ohnehin nicht der Fall ist, gilt für dual Studierende: Bist Du unter 25 Jahre alt und belegst einen ausbildungsintegrierenden Studiengang, bekommen Deine Eltern das Kindergeld ausgezahlt, bis das gesamte Studium beendet ist. Duales studium nach ausbildung ne. Dass das Kindergeld auch weiter ausgezahlt werden kann, wenn das duale Studium eine Zweitausbildung ist, zeigt dieser Fall, der im August veröffentlicht wurde. Tags: duales studium, Ausbildung, dual Studierende, Recht, Kindergeld, Urteil, ausbildungsintegrierender Studiengang, Erstausbildung, Bundesfinanzhof, Anspruch Quelle:; Foto: Lupo / Autor: Dennis Prumbaum Das könnte dich auch interessieren Studierende unzureichend auf Praxis vorbereitet 21. 01. 11 Viele fachlich hervorragende Berufseinsteiger überstehen die Probezeit nicht!
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Kindergeld auch nach Abschluss der Ausbildung Bundesfinanzhof entscheidet zugunsten des dual Studierenden Auch wenn der praktische Teil eines ausbildungsintegrierenden Studiengangs bereits abgeschlossen ist, muss die Familienkasse das Kindergeld weiterhin zahlen. Das gilt auch dann, wenn die Studierenden während der Beendigung des Studiums mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dies beschloss der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 3. Juli, dass Anfang November bekannt wurde. Der Fall
In diesem Fall nahm der Sohn der Klägerin nach seinem Abitur ein ausbildungsintegrierenden dualen Studiengang auf. Duales Studium nach Ausbildung? - Ausbildung im IT-Bereich - Fachinformatiker.de. Neben der theoretischen Ausbildung an der Hochschule im Studiengang Steuerrecht absolvierte er die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser Ausbildung, arbeitete er parallel zum Studium mehr als 20 Stunden pro Woche in einer Steuerberatungskanzlei. Nach Auffassung der Familienkasse war die Erstausbildung mit dem Berufsabschluss zum Steuerfachangestellten beendet.
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