Soweit die Parteien zur Beschaffenheit keine Vereinbarung getroffen haben, besteht Abnahmereife, wenn die Leistung eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber erwarten kann. Die vertragliche Beschaffenheit bestimmt sich vorrangig nach dem Vertrag und seinen Vertragsgrundlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und den Plänen. Weitere Leistungspflichten und Merkmale der vertraglichen Beschaffenheit bei Pflanzleistungen ergeben sich aus der DIN 18916, der Norm für Pflanzen und Pflanzleistungen. Sie gilt bei einem VOB-Vertrag über § 1 VOB/B, der auf die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) verweist, und bei einem Vertrag, bei dem die VOB/B nicht Vertragsbestandteil wurde, über § 633 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Pflanzungen zählen zu den Landschaftsbauarbeiten der DIN 18320, die wiederum in Abschnitt 3. 5. 1 auf die DIN 18916 verweist. Abnahme und Gewährleistung bei Pflanzarbeiten - Baurecht. Anwuchserfolg von Pflanzleistungen wird in DIN 18916 definiert
Nach Abschnitt 7 der DIN 18916 umfasst der Leistungsumfang von Pflanzungen auch den Anwuchserfolg.
Abnahme Und Gewährleistung Bei Pflanzarbeiten - Baurecht
1 Allgemeines. 1 Gelöster Oberboden und anfallende Stoffe...
3. 1 Allgemeines zur Ausführung - Landschaftsbauarbeiten
Seite 16 f., Abschnitt 3. 1
Historische Änderungen: 3. 1 Die Wahl des Bauverfahrens, des Bauablaufes und der Förderwege sowie die Wahl und der Einsatz der Geräte sind Sache des Auftragnehmers. 2 Bei Maßnahmen zum Schutz der Bauwerke, Leitungen, Kabel, Kanäle, Dräne, Wege,...
3. 2 Fäll- und Rodungsarbeiten - Landschaftsbauarbeiten
Seite 18, Abschnitt 3. 2
Historische Änderungen: 3. 1 Fällarbeiten. Beim Fällen von Bäumen und Sträuchern sind die oberirdischen Pflanzenteile in einer Höhe zwischen 10 cm u...
3. 3 Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen - Landschaftsbauarbeiten
Seite 18, Abschnitt 3. 3
Maßnahmen zum Schutz von Bäumen, Pflanzen...
3. 4 Bodenarbeiten - Landschaftsbauarbeiten
Seite 18, Abschnitt 3. 4
Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke u...
3. 5 Pflanzarbeiten - Landschaftsbauarbeiten
Seite 18, Abschnitt 3. 5
Historische Änderungen: 3.
Es können hierzu auch individuelle Vereinbarungen getroffen werden z. bei sehr späten Pflanzungen im Mai/ Juni bei Gehölzen, bei Herbstpflanzung von Stauden oder wenn generell eine mehrjährige Gartenpflege als Folgeauftrag vereinbart wird. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und wünschen Ihnen viel Freude an Ihrem neuen "Grün um's Haus"! Ihr Team von NaturweltenGbR
Kirchheim, Juni 2021