Dies ist eine wissenschaftliche Forschungsstelle des Landkreistages an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Das FSI hat die Aufgabe, kommunal-
und staatswissenschaftliche Grundlagenarbeit zu leisten und die Beziehung zwischen der kommunalen Praxis und den Kommunalwissenschaften zu pflegen. Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Landkreistag NRW Internetpräsenz
Freiherr-vom-Stein-Institut (FSI) Internetpräsenz
Einzelnachweise [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Mitglieder des Landkreistags NRW
Aufgaben und Satzung des Landkreistags NRW
Vorstand des Landkreistags NRW
Fachausschüsse und Arbeitskreise des Landkreistags NRW
Impressum des Landkreistags NRW
Landkreistage in Deutschland
Freiherr Vom Stein Institut Hessen
Anbieterkennzeichnung Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (AöR) Freiherr-vom-Stein-Str. 2 67346 Speyer Verantwortlich für die inhaltliche Gestaltung Prof. Dr. h. c. (NUM) Jan Ziekow Telefon: +49 6232 654-362 Telefax: +49 6232 654-290 E-Mail: Laufende Pflege durch Elisabeth Gerhards. Zuständige Aufsichtsbehörde Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz E-Mail: Plattform Design: echtweiss Technik: Typo3 Haftung Als Diensteanbieter gemäß § 7 Absatz 1 Telemediengesetz (TMG) ist das Institut für eigene Informationen, die es zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Es übernimmt jedoch keine Verantwortung für Inhalte, die von anderen Anbietern bereitgestellt werden und auf die durch Hyperlinks verwiesen wird. Sollten Seiten, Inhalte oder Verweise aus fachlichen, rechtlichen oder technischen Gründen Anlass zur Beanstandung geben, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung. Freiherr vom stein institut münster. Transparenzgesetz Soweit das Institut öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verwaltungstätigkeit ausübt, unterliegt es dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz.
Untersucht wird, ob die staatliche
Induzierung gesellschaftlicher Selbstregulierung eine demgegenüber
vorzugswürdige neue Steuerungsform darstellt und wie sie sich zur Steuerungsform
Recht verhält. Schließlich wird der rechtliche Stellenwert eines Prinzips der
Förderung gesellschaftlicher Selbstregulierung als Komponente grundrechtlicher
Abwehrfunktion, die Unterscheidung von Staat und Gesellschaft als Prämisse
gesellschaftlicher Selbstregulierung von den Begriffen der Selbstverwaltung, der Privatisierung
und der Deregulierung erörtert. Hessischer Städte- und Gemeindebund – Wikipedia. Der zweite Teil der Untersuchung enthält eine kurze Darstellung der historischen
Entwicklung von Selbstregulierungssystemen im Umweltrecht anhand der Beispiele der
Dampfkessel-Überwachungs-Vereine und der Wassergenossenschaften. Außerdem
wird eine eigene Typologie der Selbstregulierungssysteme im Referenzgebiet des
Umweltrechts anhand der im ersten Teil herausgefilterten Begriffsmerkmale gesellschaftlicher
Selbstregulierung entwickelt, wobei auch die von der Unabhängigen
Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch zu den jeweiligen Typen
vorgeschlagene Fortentwicklung des Umweltrechts berücksichtigt wird.