Der Herd in meiner Wohnung ist nicht mehr funktionstüchtig und bedarf einer Reparatur. Da ich diese nicht aus dem mir zustehenden Regelsatz bezahlen kann, erbitte ich ein Darlehen in Höhe von 100 Euro. Entsprechende Kostenvoraschläge sind dem Antrag beigefügt. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name] Laden Sie hier das Muster für den Antrag auf ein Darlehen vom Jobcenter kostenlos herunter: Bildnachweise: © style-photographs, © kash76 ( 85 Bewertungen, Durchschnitt: 4, 47 von 5) Loading... Leser-Interaktionen
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"Team up" heißt der Jugendaustausch zwischen Nordrhein-Westfalen und Großbritannien
Europa
| 10. 05. 2022
Nordrhein-Westfalen und Großbritannien verbindet eine langjährige und enge Freundschaft. Nach Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union ist es der Landesregierung ein besonderes Anliegen, den zivilgesellschaftlichen Austausch, insbesondere den Austausch junger Menschen aus Nordrhein-Westfalen und Großbritannien, zu fördern. Der vom NRW-Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales ausgerufene Wettbewerb "Team up! Jugendaustausch NRW-Großbritannien" bietet dabei die Möglichkeit, einfach und unkompliziert Unterstützung für Jugendaustauschprojekte mit Bezug zu Großbritannien zu erhalten. Eine wichtige Bedingung: die Projekte müssen in der Zeit vom 1. Januar 2023 bis 30. September 2023 laufen. Für prämierte Projekte können Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zu 3. 500 Euro erhalten. Bewerben können sich Kommunen, Vereine, Verbände, Schüler-, Studierenden- und andere zivilgesellschaftliche Initiativen in Nordrhein-Westfalen sowie Privatpersonen.
Durch den Hartz-4-Regelsatz werden zwar die laufenden Bedarfe gedeckt, allerdings bietet die finanziell knapp bemessene Sozialleistung kaum Spielraum, falls unerwartete Ausgaben hinzukommen. In einigen Fällen sind diese unabweisbar, sodass ein Darlehen bei Hartz-4-Bezug notwendig wird. Die rechtliche Grundlage, auf die sich Empfänger von Hartz 4 fürs Darlehen berufen können, bildet § 24 SGB II. In Absatz 1 heißt es dazu: Kann im Einzelfall ein vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasster und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf nicht gedeckt werden, erbringt die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung und gewährt der oder dem Leistungsberechtigten ein entsprechendes Darlehen. Bei Sachleistungen wird das Darlehen in Höhe des für die Agentur für Arbeit entstandenen Anschaffungswertes gewährt. Weiter gehende Leistungen sind ausgeschlossen. Wie bekomme ich ein Darlehen vom Jobcenter? Als Empfänger von Hartz 4, ist fürs Darlehen vom Jobcenter ein Antrag vonnöten.
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können als Darlehen erbracht werden, soweit in dem Monat, für den die Leistungen erbracht werden, voraussichtlich Einnahmen anfallen. Satz 1 gilt auch, soweit Leistungsberechtigte einmalige Einnahmen nach § 11 Abs. 3 S. 4 SGB II vorzeitig verbraucht haben ( § 24 Abs. 4 SGB II). Soweit Leistungsberechtigten der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für sie eine besondere Härte bedeuten würde, sind Leistungen als Darlehen zu erbringen. Die Leistungen können davon abhängig gemacht werden, dass der Anspruch auf Rückzahlung dinglich oder in anderer Weise gesichert wird ( § 24 Abs. 5 SGB II). 1. § 24 Abs. 1 SGB II Rz. 162 § 24 Abs. 1 SGB XII ermöglicht Darlehensleistungen, wenn ein von den Regelbedarfen umfasster Bedarf nicht gedeckt werden kann. Die Bedarfsdeckung muss unabweisbar geboten sein. Und auf keine andere Art gedeckt werden können. Es stellte sich bisher häufig wie im SGB XII die Frage, ob dann, wenn der Hilfesuchende Mittel aus Erbfall oder Schenkung "verprasst", nicht darlehensweise Leistungen nach § 24 Abs. 1 SGB V erbracht werden können, um ein solches Verhalten nicht zu begünstigen.
Das Programm wird durch die Stiftung Mercator gefördert und von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung ( DKJS) als Programmträger durchgeführt. Als Kooperationspartner werden das IQSH und die Serviceagentur "Ganztägig lernen" eingebunden. Insgesamt nehmen 29 Sek -I-Schulen sowie 10 Schulaufsichten an dem Programm teil. Neben Schleswig-Holstein beteiligen sich auch die Bundesländer Berlin, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt an dem Programm, das wissenschaftlich begleitet wird.
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Die Serviceagentur "Ganztägig lernen" ist ein Kooperationsprojekt der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung, dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein. Schwerpunkte unserer Arbeit sind: Vernetzung von Schulen und ihren Kooperationspartner/-innen – lokal, regional und landesweit Bereitstellung von Qualifizierungsangeboten für alle an Ganztagsschule Beteiligten Weitergabe von Impulsen aus Wissenschaft, Fortbildung und Praxis Beratung und Begleitung von Schulen und ihren Kooperationspartner/-innen Sie sehen: Wir sind Ihre kompetente Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um Ganztagsschule. Sollten wir selbst einmal keine Antwort für Sie haben, vermitteln wir Sie umgehend an die richtige Adresse. Kontakt
Serviceagentur "Ganztägig lernen" Schleswig-Holstein c/o Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein
0431 / 5403 - 308
Schreberweg 5 24119 Kronshagen
Ganztagsschulen arbeiten in multiprofessionellen Teams – wir auch.
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Die Schulen im Referenzschul-Netzwerk "Ganztägig lernen"
Die Auflage des ersten Referenzschulnetzwerks "Ganztägig lernen" 2007 bis 2009 ging einher mit dem starken quantitativen Ausbau der Ganztagsschulen sowie dem Ziel, die Schulen zusammenzubringen und sie mit- und voneinander lernen zu lassen. Im November 2007 fiel der Startschuss für das erste Netzwerk. 26 Referenzschulen entwickelten gemeinsam Vorschläge für die Arbeit in thematisch ausgerichteten Projektgruppen. Im zweiten Netzwerk 2010 bis 2012 arbeiteten 32 Ganztagsschulen. 23 Ganztagsschulen wurden in das dritte Netzwerk 2013 bis 2014 aufgenommen. An den Netzwerken 4 (2015/2016), 5 (2017/18) sowie 6 (2019/20) haben sich jeweils 24 Schulen beteiligt. Das Referenzschul-Netzwerk "Ganztägig lernen" ist ein elementarer Baustein der Qualitätsentwicklung von Ganztagsschulen und eine Initiative der Serviceagentur Ganztägig lernen, die von der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung sowie dem Bildungs- und Sozialministerium gemeinsam verantwortet und finanziert wird.
Umfang: 14 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten)
Modul II: Kommunikation & Gesprächsführung
Als pädagogische/-r Mitarbeiter/-in einer Ganztagsschule führen Sie Gespräche innerhalb und außerhalb Ihrer Kurse mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Dabei stellen Sie Regeln auf, reflektieren Prozesse und geben und erhalten Feedback. In diesem Modul lernen Sie verschiedene Gesprächstechniken und -settings sowie Gelingensbedingungen für gute Gespräche kennen. Sie erfahren, wie Sie Stolpersteine vermeiden und wie Sie aufmerksam und flexibel Gespräche führen und moderieren können. Außerdem lernen Sie, wie Sie Regeln vereinbaren und wie Sie sich bei Regelbrüchen verhalten können. Wir empfehlen Ihnen dieses Modul als Vorbereitung für das Modul III "Kommunikation und Konfliktlösung". Modul III: Kommunikation & Konfliktlösung
In der Arbeit an einer Ganztagsschule kommt es natürlicherweise immer wieder zu konfliktreichen Situationen, in denen es darum geht, angemessen und lösungsorientiert zu agieren.