Dies gilt vor allem dann, wenn Arbeiten an tragenden Wänden vorgenommen werden sollen. Immerhin können solche Veränderungen deutliche Auswirkungen auf die Statik des gesamten Gebäudes haben und dessen Stabilität beeinflussen.
Badsanierung keine toilette et. Rollläden, Markisen, Jalousien
Ein weiterer Punkt, der nicht ohne die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verändert werden darf, sind die Rollläden des Badezimmers. Da sie das Erscheinungsbild des Gebäudes nach außen hin verändern, dürfen Wohnungseigentümer Rollläden nicht einfach so ersetzen. Gerade wenn die neuen Rollläden sich hinsichtlich ihrer Farbe oder Gestaltung deutlich von den bisherigen unterscheiden. Auch außenliegende Jalousien oder Markisen vor den Badezimmerfenstern sollten nur mit der Zustimmung der Gemeinschaft angebracht werden.