ars – aktuelles aus Recht und Steuern Nicht selten sind Arbeitnehmer krankgeschrieben und erhalten direkt im Anschluss an einen Krankheitszeitraum eine neue Krankschreibung, die als "Erstbescheinigung" wegen neuer Krankheit bezeichnet ist. Öfters endet auch eine Krankschreibung am Freitag, und am Montag folgt eine "Erstbescheinigung" mit neuer Krankheit. Für Arbeitgeber stellt sich dabei die Frage, wann die sechswöchige Entgeltfortzahlung endet und ob die Zahlungspflicht bei der zweiten "Erstbescheinigung" wieder von neuem beginnt. Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11. 12. Kann man dem Arbeitgeber 2 Erstbescheinigungen vorlegen?. 2019, 5 AZR 505/18) hatte kürzlich über einen solchen Fall zu entscheiden: Die Arbeitnehmerin war ab Februar 2017 gut drei Monate wegen eines psychischen Leidens arbeitsunfähig. In dieser Zeit leistete der Arbeitgeber sechs Wochen Entgeltfortzahlung, danach bezog die Arbeitnehmerin Krankengeld. Am Tag nach Ende der letzten Krankschreibung im Mai 2017 erfolgte eine schon länger geplante Operation wegen eines gynäkologischen Leidens, weshalb die Frauenärztin eine "Erstbescheinigung" ausstellte und insgesamt über sechs Wochen krankschrieb.
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Dass es immer wieder Schwierigkeiten bei der Frage, wann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (= "gelber Schein") vorgelegt werden muss, hatte ich in einem Beitrag bereits thematisiert. Was ist aber, wenn die Erkrankung länger dauert, als in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben? Wenn der behandelnde Arzt also weiter krankschreibt? 2 mal erstbescheinigung online. In diesem Fall erhält der Arbeitnehemr bekanntlich eine Folgebescheinigung vom Arzt zur Vorlage beim Arbeitgeber. Wann ist diese Folgebescheinigung spätestens vorzulegen? So sehr der alte Spruch "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" bei der Erstbescheinigung stimmt, so wenig hilft er bei der FRage, wann die Folgebescheinigung spätestens vorzulegen ist. Im Gesetz heißt es nämlich nur (§ 5 Abs. 1 Satz 4 EntgeltfortzahlungsG):
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Es besteht daher Streit in der Rechtswissenschaft, was jetzt gilt.
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Sie müsse daher nicht nochmals 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Das LAG gab der Arbeitgeberin Recht, da die Ärzte eine neue Erkrankung nicht bestätigen konnten. Akzeptieren Sie keine Erstbescheinigung Verlangt ein Mitarbeiter im Anschluss an eine bereits 6 Wochen dauernde Erkrankung erneut Entgeltfortzahlung, sollten Sie keine Erstbescheinigung eines Arztes akzeptieren. Der Grund: Auf einer solchen Erstbescheinigung steht nicht die Art der Erkrankung. 2 mal erstbescheinigung 2. Der Mitarbeiter muss Ihnen aber nachweisen, dass er an einer anderen Krankheit als zuvor leidet. Das kann er nur, indem er seinen Arzt von dessen Schweigepflicht entbindet und dieser Ihnen eine erneute Erkrankung bestätigt. Kann der Arzt die Neuerkrankung nicht eindeutig bestätigen, hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf erneute Entgeltfortzahlung. Er erhält dann allenfalls von seiner Krankenkasse Krankengeld. Seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung verliert der Arbeitnehmer aber dann nicht, wenn er mindestens 6 Monate vor der neuen Arbeitsunfähigkeit oder seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit mindestens 12 Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig krank war.
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02. zu oder war es so aufgrund der Befunderhebung, dass schon mindest ab Sonntag auch wegen der neuen Diagnose schon Arbeitsunfähigkeit bestand - dann wäre es tatsaechlich eine hinzugetretene AU. und die Folgemeldung richtig und deshalb Krankengeldzahlung ab 25. - was für ein Zufall aber auch, dass gerade am 24. die 42 Tage Entgeltfortzahlung vorbei sind. Gruss
Czauderna
Überprüfen Sie auch, ob im Diagnosefeld ein Diagnosecode, auch ICD genannt, eingefügt wurde. Bei einem Arbeitsunfall sollte ebenfalls das richtige Feld angekreuzt sein. Krankmeldung - das müssen Sie anschließend tun
Die Krankmeldung besteht immer aus drei Teilen, egal, ob es sich um eine Erstbescheinigung oder eine Folgebescheinigung handelt. Die erste Seite müssen Sie direkt an Ihre zuständige Krankenkasse schicken. Die zweite Seite Ihrer Folgebescheinigung müssen Sie Ihrem Arbeitgeber zeitnah vorlegen oder zuschicken. Arbeitsunfähigkeit / 7.3 Folgebescheinigung | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Diese Seite enthält keinerlei Informationen über Ihre Erkrankung, da Sie nicht verpflichtet sind, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, an was Sie erkrankt sind. Wenn Sie erkranken und in einem nicht selbstständigen Arbeitsverhältnis stehen, müssen Sie …
Die dritte Seite Ihrer Krankmeldung muss Ihr Hausarzt ein Jahr in Ihrer Patientenakte aufbewahren. Danach wird Sie vernichtet. Wenn Sie diese einzelnen Punkte beachten und Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse die Erstbescheinigung und die Folgebescheinigung der Krankmeldung rechtzeitig zukommen lassen, haben Sie sich vorschriftsmäßig verhalten.