Hallo zusammen, ich bin gewerblicher verkäufer und verkaufe auf Parfüms und Kosmetik, selbstverständlich alles ist original und 100% authetisch. Meinen Lieferanten habe ich selber getestet und meine Kunden sind voll und zufrieden. Da ich über ein großes sortiment verfüge, habe die Standard Mails von ebay wegen Markenrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot nicht bis zu Ende gelesen, ich dachte mal 0, 1% der Angebote sind entfernet, ist doch nicht schlimm. Auktionskatalog - Markenrechtsverletzung - unautor... - eBay Deutschland Community. Vor einer Woche hat mich einen Markenrechtsinhaber aus den USA bei ebay angezeigt und behauptet ich verkaufe eine Fälschung, ohne jemals den Artikel bestellt zu haben, und von dem habe ich sowieso gar kein einziges Stück verkauft... vielen Dank für Ihre Mitteilung, dass Sie mit der Entfernung Ihrer Angebote nicht einverstanden sind. Ich kann Ihre Enttäuschung nachempfinden und erkläre Ihnen unser Vorgehen gern im Folgenden. Wir mussten Ihr Kosmetikangebot mit der Artikelnummer XXXXXim Rahmen unseres VeRI-Programms entfernen, weil Golden Marks, Inc.
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Markenrechtsverletzung Unautorisiertes Angebot 4 Stk
Hallo zusammen. Ich habe bei ebay ein Parfum eingestellt als privater Verkäufer, wie schon so oft. Ich habe eigene Bilder genommen, es handelt sich um keine Fälschung und auch nicht um einen Tester. Nun habe ich von ebay eine Mail bekommen. Kann mir jemand weiterhelfen. Ich hatte das noch nie. Ich habe schon öfter Parfum bei ebay verkauft, da kam nie etwas. Markenrechtsverletzung unautorisiertes angebot englisch. Muss ich jetzt Angst haben dass ich von einem Anwalt höre? Ich bin mir keiner Schuld bewusst, weiß echt nicht was ich falsch gemacht habe. "Ihr Angebot wurde entfernt: Markenrechtsverletzung - unautorisiertes Angebot Guten Tag xxx, beim Überprüfen Ihres eBay-Kontos haben wir folgende Maßnahmen ergriffen: - Angebote wurden entfernt. Eine Liste der Artikel, die wir entfernt haben, finden Sie am Ende dieser E-Mail. - Wir haben alle damit verbundenen Gebühren auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Ihr Angebot wurde entfernt, da uns der Rechteinhaber mitgeteilt hat, dass Ihr Artikel seine Schutz- und Urheberrechte verletzt. Wenden Sie sich bitte direkt an den Rechteinhaber um zu erfahren, warum er die Entfernung Ihres Angebots verlangt hat und ob Sie den Artikel wiedereinstellen dürfen.
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Kann mir jemand jetzt sagen was ich machen kann.
"" # 12
Antwort vom 25. 2008 | 12:53
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt. # 14
Antwort vom 26. 2008 | 07:45
# 16
Antwort vom 26. 2008 | 12:30
Von Status: Schüler (150 Beiträge, 16x hilfreich)
Mirk, du musst schon komplett zitieren, ich übernehm das mal weiter für dich
Damit sich der Anspruchsteller aber überhaupt eines Anspruchs gem. § 14 MarkenG
berühmen kann ist Voraussetzung, dass eine markenmäßige Verwendung des Kennzeichens im geschäftlichen Verkehr gegeben ist. Hierbei kommt es nach dem BGH auf die erkennbar nach außen tretende Zielrichtung des Handelnden an (BGHZ 149, 192, 197 - shell de). Markenrechtsverletzung unautorisiertes Angebot--> ... - eBay Deutschland Community. Die Zeichennutzung muss auf eine kommerzielle Tätigkeit gerichtet sein (vgl. Lange, Marken- & Kennzeichenrecht, Rdnr. 2). Ab welchem Zeitpunkt sich eine solche "kommerzielle" Tätigkeit - insbesondere bei eBay - nach der Verkehrsanschauung annehmen lässt, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung recht unterschiedlich beurteilt.
Ist die Abmahnung hingegen gerechtfertigt, ist der Schädiger dazu angehalten, die Markenrechtsverletzung zügig zu beseitigen. Dennoch ist er nicht dazu verpflichtet, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Stattdessen kann eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung angefertigt werden. Welche Strafen drohen bei einer Markenrechtsverletzung? Im Zuge einer Markenrechtsverletzung können ebenso hohe Strafen drohen, das heißt entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Geregelt ist dies in § 143 Markengesetz (MarkenG). Eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren kann auf den Schädiger gemäß § 143 Abs. 2 MarkenG zukommen, wenn er gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande agiert. Markenrechtsverletzung unautorisiertes angebot des tages. Gewerbsmäßigkeit liegt dann vor, wenn der Schädiger die Markenrechtsverletzung massenhaft, planmäßig sowie gezielt durchführt, um eine Einnahmequelle zu erhalten. Anzeichen hierfür ist beispielsweise eine hohe Anzahl an markenrechtsverletzenden Produkten bzw. Waren.