Allerdings bieten Beitragsrückerstattungen auch bei hoher Steuerabgabe häufig noch finanzielle Vorteile. Unter bestimmten Umständen können selbstbezahlte Behandlungen als "außergewöhnliche Belastung" in der Steuererklärung geltend gemacht werden. (© MART PRODUCTION/pexels) Steuererleichterungen auch bei selbst bezahlten Behandlungen möglich Neben den Versicherungsprämien sind unter bestimmten Umständen auch Leistungen und Krankheitskosten steuerlich absetzbar, für die das Versicherungsunternehmen nicht aufgekommen ist und die Versicherte (egal, ob privat oder gesetzlich krankenversichert) selbst bezahlt haben. Wie kann man PKV-Beträge steuerlich absetzen? | Krankenkassenbeitrag bis zum Basisbeitrag steuerbegünstigt. Ab einer gewissen Höhe gelten die Leistungen bzw. Kosten nämlich als "außergewöhnliche Belastung" und können entsprechend von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Zuzahlungen für Medikamente, ärztlich verordnete alternative Heilbehandlungen oder bestimmte Augenoperationen. Wichtig bzw. entscheidend ist hierbei, dass die Grenze der sogenannten "zumutbaren Belastung" überschritten ist.
- Wie kann man PKV-Beträge steuerlich absetzen? | Krankenkassenbeitrag bis zum Basisbeitrag steuerbegünstigt
Wie Kann Man Pkv-Beträge Steuerlich Absetzen? | Krankenkassenbeitrag Bis Zum Basisbeitrag Steuerbegünstigt
Der steuerliche Vorteil einer Vorauszahlung liegt darin, dass die PKV-Beiträge für den entsprechenden Zeitraum ebenfalls steuerlich bereits "abgegolten" werden. Die Höchstgrenze, bis zu der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können und die mit den PKV-Prämien für die Basisleistungen in den meisten Fällen erreicht ist, bleibt jedoch "unberührt". Daher können Privatversicherte in den der Vorauszahlung folgenden Jahren die Höchstgrenze mit anderen Vorsorgeaufwendungen "ausschöpfen". So ist es dann beispielsweise möglich, Beiträge zur Haftpflichtversicherung oder zur Unfallversicherung bis zur maximalen Grenze abzusetzen. Inwiefern eine Beitragsvorauszahlung allerdings sinnvoll und mit einhergehender Steuerersparnis überhaupt möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Relevant sind hier zum einen der Versicherungstarif einschließlich Beitragshöhe und einer etwaigen Selbstbeteiligung. Zum anderen spielen der Berufsstand der versicherten Person sowie das Versicherungsunternehmen selbst eine Rolle.
Eine Sonderstellung nehmen Bonuszahlungen ein. Erhält das Ersatzkassenmitglied eine Bonuszahlung aufgrund von Leistungsfreiheit, mindert diese den abzugsfähigen Ersatzkassenbeitrag. Erhält es die Bonuszahlung allerdings im Zusammenhang mit einer Präventionsmaßnahme, muss es den Beitrag nicht um diesen Bonus mindern. Die Höchstgrenzen der steuerlich abzugsfähigen Beiträge
Der Gesetzgeber sieht für die steuerliche Abzugsfähigkeit von "Vorsorgeaufwendungen" gemäß Paragraf 10 Einkommensteuergesetz (EStG) Höchstgrenzen vor (1). Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen neben den Beiträgen zur Krankenversicherung noch
Private Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Beiträge zur privaten Unfallversicherung
Beiträge zu Haftpflichtversicherungen
Beiträge zur privaten Pflegeversicherung
Die Höhe ist bei Arbeitnehmern auf 1. 900 Euro begrenzt, bei Selbstständigen auf 2. 800 Euro. In der Regel läuft der Eigenanteil zur Krankenversicherung allerdings bei mehr auf 1.