#1
Hallo, ist es überhaupt möglich, mal abgesehen von der Generalüberholung und TÜV, einen solchen Traktor wieder auf die Strasse zu bekommen? Der Vorbesitzer wäre greifbar wegen eidesstattlicher Versicherung usw. Aber das Typenschild is auch hinüber. Offensichtlich wurde mal der ganze Traktor dreckiggrün "getaucht" und dann hinterher versucht, das Schild freizukratzen. Ich frage deshalb, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt und ob mich mich nicht doch nach was anderem umsehen muss, weil eben gar nichts mehr da ist. Momentan reicht er mir zum Wiese mulchen, mehr brauch ich aktuell nicht (ausser natürlich Winterdienst, was aber noch dauert). Aber wenn ich mir die Restaurierung antue, soll er auch auf die Strasse dürfen. Hoffnungsvolle Grüsse
Hans-Peter
#2
Bitte mal mit Hilfe des folgenden Links die FIN am Traktor suchen. Trailer ohne Papiere ?! Zulassung möglich ? - boote-forum.de - Das Forum rund um Boote. Unterm Strich sollte die ja da sein. Das Typenschild beim Super ist ja normal an der Lenksäule und die wurde in den Jahrzehnten gern und häufig einfach getauscht.
Anhänger Ohne Papiere Und Typenschild Zulassen 2
#1
Liebe Forsiti,
vielleicht kennt sich ja jemand von Euch damit aus. Ich könnte sehr günstig einen Bootstrailer erstehen, der leider keine Papiere mehr hat. Ein Typenschild eines bekannten Herstellers mit Fahrgestellnummer etc. ist angebracht. Was kommt denn bei einr Anmeldung alles auf einen zu und wie lange wird so eine Anmeldung dauern. Kann man das mit einem Tag Urlaub auf die Reihe bekommen, oder rechnet sich sowas überhaupt nicht mehr? Der Preisunterschied zu einem Trailer mit Papieren ist rund 200 Euro. Danke Euch
#2
wolfwen schrieb:
Meines Erachtens musst Du den Hänger vom TÜV/DEKRA neu abnehmen lassen. Dann kannste neue Papiere beantragen und das Teil anmelden. Einfach bei der Prüfungsstelle anrufen und fragen was das kostet. MfG
#3
Das sollte kein Problem sein, habe ich für meinen Bootshänger auch machen lassen. Sturzkarre ohne Papiere oder Typenschild Anmelden • Landtreff. Es muss ein Vollgutachten gemacht werden, Bei dem uch geprüft wird, ob der Hänger auf der Fahndungsliste steht. Wenn du das hast kannst du damit zumAmt gehen und neue Papiere beantragen.
Zwilling hat sonst alles wesentliche gesagt. #13
So glaube es mir ruhig, dass dein Erinnerungsvermögen dich täuscht
Seit dem 1. 8. 2002 haftet der Halter eines Anhängers auch aus der Betriebsgefahr (§ 7 StVG) wie bei einem Kfz. Während bislang der Anhänger im Zugbetrieb immer über die Kfz-Versicherung des Zugfahrzeuges versichert war, steht nunmehr die Kfz-Versicherung des Anhängers gesamtschuldnerisch mit der Versicherung des Zugfahrzeuges für Schäden Dritter ein, wenn der Anhänger einen Unfall verursacht hat. D. h., der Geschädigte kann wählen, ob er den Halter bzw. die Versicherung des Zugfahrzeugs, des Anhängers oder beide zusammen in Anspruch nimmt. Aber, wen du meist, das ich als KFZ-Sachverständiger davon keine Ahnung habe.............
#14
Das geht schon, aber nur bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen. Der Hänger ist dann zulassungsfrei (muss nicht mal zum TÜV), wenn mit max. 25km/h gefahren wird. Anhänger ohne papiere und typenschild zulassen in 1. #15
Ist nicht so ganz richtig, du kannst den Bootstrailer auf grüne Nummernschilder ist er Steuer und Versicherungs frei, und ist bei der Zugmaschiene mit versichert.