Diese enthält auch gleich ein Anfrage-Formular zur Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. Bundeskinderschutzgesetz: Rechtliche Grundlagen zur Kinderschutzfachkraft Der Anspruch auf die Einbeziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft ist seit 2011 in § 4 Abs. 2 BKiSchG geregelt. Davor war in § 8a Abs. 4 Satz 2 SGB VIII lediglich definiert, dass Einrichtungen der Jugendhilfe eine Kinderschutzfachkraft zur Beurteilung einer Kindeswohlgefährdung hinzuziehen können. Aus der gesetzlichen Regelung geht auch hervor, dass Jugendämter dafür Sorge tragen müssen, dass in ihrem Amtsbezirk Schulen, Kitas und anderen Einrichtungen insoweit erfahrene Fachkräfte zur Verfügung stehen. Aufgabe der Schulleitung Die Schul- bzw. Einrichtungsleitung muss sicherstellen, dass den Pädagogen und Pädagoginnen die zur Verfügung stehende Kinderschutzfachkraft namentlich bekannt ist. Welche Ausbildung bringt die insoweit erfahrene Fachkraft mit? Die insoweit erfahrene Fachkraft gemäß §§ 8a und 8b SGB VIII sowie § 4 BKiSchG weist i. d.
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Online -Zertifikatskurs "Insoweit erfahrene Fachkraft/Kinderschutzfachkraft gemäß SGB VIII und KKG"
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Einführung in den Kinderschutz
Die Kollegiale Beratung zur Gefährdungseinschätzung
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Verständliche Schutzvereinbarungen mit Eltern schließen
Vertiefungstraining im Kinderschutz: Vom fokussierten Fragen hin zur fundierten Begründung
Rechtliche Grundlagen im Kinderschutz. Rolle, Aufgaben und Qualitätskriterien der Insoweit erfahrenen Fachkraft
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1. 190, -€ Gesamtkosten für alle 9 Einheiten ggf. zzgl USt je nach aktueller Gesetzeslage (inkl. Zertifikatskosten)
jeweils von 09:00-13:00 Uhr Das Online-Seminar umfasst zusätzlich Selbstlerneinheiten & Literaturarbeit und entspricht somit einer Tagesveranstaltung
Die Inhalte des Zertifikatskurses orientieren sich an den aktuellen rechtlichen und fachlichen Standards und qualifizieren für eine praxisnahe, fachliche Beratung im Kinderschutz.
Insoweit Erfahrene Fachkraft Fortbildung
Insoweit erfahrene Fachkraft ist in Deutschland die gesetzlich gem. § 8a und § 8b SGB VIII festgelegte Bezeichnung für die beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos bei einer vermuteten Kindeswohlgefährdung. Inoffizielle Bezeichnungen sind Kinderschutzfachkraft, IeF, Isef, InsoFa [1] oder Isofak. Diese muss laut § 8a (4) Satz 2 "Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung " im SGB VIII durch Träger der Jugendhilfe bei der Gefährdungseinschätzung für ein Kind immer beratend hinzugezogen werden. Die insoweit erfahrene Fachkraft zeichnet sich durch eine Zusatzausbildung aus und darf nicht mit den "(mehreren) Fachkräften" im Satz 1 § 8a verwechselt werden. Des Weiteren ist die Bezeichnung gesetzlich fundiert im § 4 (2) KKG ( Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz). Am 1. Oktober 2005 wurde der § 8a ins SGB VIII eingefügt; Zuträger war das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK), ein Artikelgesetz. Der neue Paragraph soll klarstellen, dass das Jugendamt auf eine elterliche Mitwirkung bei der Risikoabschätzung über dieses Informationsbeschaffungsrecht im Konfliktfall drängen kann, so die damalige Gesetzesbegründung.
Insoweit Erfahrene Fachkraft
R. folgendes Profil auf: einen sozialpädagogischen, psychologischen Hochschul- bzw. Universitätsabschluss mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem einschlägigen Berufsfeld der Jugendhilfe, Kinderschutzbund u. Ä. zertifizierte Zusatzqualifikation zur insoweit erfahrenen Fachkraft / Kinderschutzfachkraft (in den meisten Bundesländern) Des Weiteren werden von ihr Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet, auf die in der "Vorlagenmappe Kindeswohlgefährdung" näher eingegangen wird. (juse) Quelle: "Vorlagenmappe Kindeswohlgefährdung"
Insoweit Erfahrene Fachkraft 8A
Fachberatung als insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft)
Laut Bundeskinderschutzgesetz haben haupt-, neben- und ehrenamtliche Tätige, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutzfachkraft. Eine zertifizierte "Insoweit erfahrene Fachkraft" (IseF) ist rechtlich, verfahrensbezogen und fachlich Experte auf dem Gebiet der Ausgestaltung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung und verfügt über fundiertes Wissen zum Thema Kinderschutz, den kindlichen Grundbedürfnissen und rechtlichen Vorschriften. Wer kann eine "iseF" anfordern? Steht der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung im Raum wird eine iseF (auch "insoFa" oder Kinderschutzfachkraft genannt) zum Beispiel durch (ehrenamtliche) Fachkräfte, das Jugendamt oder Berufsgeheimnisträger angefordert und eingebunden. Die Aufgabe einer iseF (insoweit erfahrene Fachkraft) ist es dann, sich möglichst wertfrei ein Bild von der Situation zu machen und kompetent zu beraten.
Insoweit Erfahrene Fachkraft Wiesbaden
Gibt es beim IB Berlin-Brandenburg weitere insoweit erfahrene Fachkräfte? Ja, es gibt rund 20 iseF in den verschiedenen Geschäftsfeldern und Arbeitsfeldern. Verdachtsfälle und Indizien werden dadurch frühzeitig erkannt. Beim IB Berlin-Brandenburg sind für den Bereich Kinderförderung und -bildung die Referentinnen mit entsprechender Zusatzausbildung verantwortlich. ››Kompetente Ansprechpartner*innen sind beim Thema Kinderschutz unerlässlich. ‹‹
Mit welchen Fragen können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Sie wenden? Kompetente Ansprechpartner*innen sind beim Thema Kinderschutz unerlässlich. Deshalb können sich Kolleg*innen grundsätzlich erst einmal mit allen Fragen an uns wenden. Nur durch den direkten Austausch können wir rechtzeitig unterstützen. Wir als Fachkräfte und insoweit erfahrene Fachkräfte arbeiten immer gemeinsam! Wie gehen Sie vor, wenn eine Kindeswohlgefährdung vermutet wird? Zunächst schätzen wir nach § 8a SGB VIII die Lage ein. Dazu prüfen wir die Fakten und handeln zügig im Sinne des Kindes.
In dieser Funktion kümmert sie sich um die…
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