Und der Polizist hat völlig Recht! Denn - Achtung - die Probezeit beginnt zwar sofort mit der Aushändigung des Führerscheins, aber die Frist beginnt erst um Mitternacht zu laufen, hier also am 2. Oktober 2010, 00:00 Uhr. Somit endet im Beispiel die Probezeit exakt am 2. Oktober 2012, 00:00 Uhr. Die Probezeit dauert also im Prinzip immer ein paar Stunden länger als 2 Jahre. Eselsbrücke:
"Die Probezeit dauert zwei Jahre plus dem Rest von heute"
Das Alkoholverbot gilt rückwirkend! Für wen besteht ein alkoholverbot beim führen. Das Alkoholverbot gilt für alle Fahranfänger, also auch für diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem Inkrafttreten des Gesetzes gemacht haben. Einen bestimmten Stichtag beim Führerscheindatum gibt es also nicht. Amtliche Prfungsfrage Nr. 1. 09-022 / 3 Fehlerpunkte
Dürfen Kraftfahrer beim Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit unter der Wirkung alkoholischer Getränke stehen? Nein, in keinem Fall
Ja, bis 0, 5 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Ja, bis 0, 3 Promille ohne alkoholbedingte Fahrauffälligkeit
Amtliche Prfungsfrage Nr. 09-021 / 3 Fehlerpunkte
Für wen besteht ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen?
Zwei Dinge müssen am Ende der Probezeit besonders beachtet werden:
Wer am Ende der Probezeit noch keine 21 Jahre alt ist, für den gilt das Alkoholverbot weiter! Die Probezeit endet nicht schon nach Ablauf von zwei Jahren, sondern tatsächlich erst einen Tag später! Nehmen wir an, ein 20-Jähriger besteht die Fahrprüfung und bekommt seinen Führerschein am 1. Oktober 2010 ausgehändigt, sagen wir morgens. Er kommt zunächst ohne jegliche Auffälligkeiten durch seine reguläre zweijährige Probezeit. Am 1. Oktober des Jahres 2012 schaut er mit einem nostalgischen Blick auf seinen Führerschein und freut sich: Genau heute vor zwei Jahren hat ihm der Prüfer gratuliert. Abends trinkt er zur Feier des Tages "nur ein Bierchen". Er fährt mit dem Auto heim und gerät dabei prompt in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Der Beamte bemerkt den Alkohol und teilt unserem Fahranfänger zu seiner großen Überraschung mit, dass er sich immer noch in der Probezeit befinde und nun mit Konsequenzen wegen der Alkoholfahrt rechnen müsse.
Es drohen neben 3 Punkten in Flensburg und langen Fahrverboten Freiheits- und Geldstrafen. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Regeln zu Alkohol am Steuer, ab 1, 6 Promille oder ab 8 Punkten in Flensburg wird zusätzlich eine Medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz MPU – angeordnet. In einigen Bundesländern ist dies bereits ab 1, 1 Promille der Fall. Die folgende Tabelle bietet eine übersichtliche Darstellung der Promillegrenzen: Verstoß Strafe Punkte Fahrverbot bis 0, 3 Promille 0, 3 bis 0, 5 Promille bei Gefährdung des Straßenverkehrs Freiheits- oder Geldstrafe (einzelfallabhängig) 1 bis 3 (einzelfallabhängig) Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis (einzelfallabhängig) 0, 5 bis 1, 09 Promille (Ordnungswidrigkeit) 500 € 2 1 Monat 2. Verstoß 1. 000 € 2 3 Monate Ab 3. 500 € 2 3 Monate Ab 1, 1 Promille (Straftat) Freiheits- oder Geldstrafe 3 6 Monate bis 5 Jahre oder lebenslang Fahranfänger auch unter 0, 3 Promille ab 250 € 1 bis 3 Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Verlängerung der Probezeit Was tun bei einem Alkoholtest durch Polizei?
Die Folgen von langem und überhöhtem Alkoholgenuss führen zu einer chronischen Alkoholvergiftung. Dabei sind dann Entzündungen des Nervensystems, Herzrhythmusstörungen oder eine Schrumpfleber möglich. Alkohol finden Sie in vielen Produkten sowie in Obst und Gemüse. Auf die Frage, aus was besteht Alkohol, können Sie sich als einfache Faustformel merken: Zucker wird durch eine chemische Reaktion zu Ethanol und Kohlenstoffdioxid umgewandelt. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
Was viele nicht wissen: Alkohol kann nicht nur abhängig machen, sondern ist insgesamt gesundheitsschädlich. Viele Krankheiten entstehen durch Alkoholkonsum. Zu den gesundheitlichen Folgen gehören u. a. Erkrankungen der Leber, der Bauchspeicheldrüse, des Herzens sowie des zentralen und peripheren Nervensystems und der Muskulatur. Alkohol gehört zu den "Top Ten" aller Stoffe, die Krebs auslösen. Besonders häufig gilt das für Krebserkrankungen in Mund, Rachen, Speiseröhre, Dickdarm und Brustdrüse.
Diese Altersgruppe ist auch entsprechend häufig in alkoholbedingte Unfälle verwickelt. Probezeit und Altersgrenze müssen beachtet werden!