Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion. Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr. 69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
Rückfrage vom Fragesteller
21. 2008 | 12:01
Sehr geehrter Herr Mameghani, leider haben Sie meine Frage nur teilweise beantwortet. Hier nochmals die Frage
- wie lange hat der Makler Anspruch auf die Provision nach Ablauf seines Vertrages? - Muss auch eine Provision gezahlt werden, wenn die Freundin des Interessenten, deren Namen im Aktivitätenprotokoll nicht genannt ist, das Haus kauft? Makleranspruch nach Vertragsende Baurecht. Vielen Dank. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. 2008 | 12:07
der Provisionsanspruch verjährt nach der gesetzlichen Frist von 3 Jahren. Auch wenn die Freundin das Haus kauft dürfte die Provision anfallen, da letztendlich die Tätigkeit des Maklers zum Vertragsschluss geführt hat. Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen per Mail zur Verfügung. RA meghani
Bewertung des Fragestellers
21.
- Anfechtung Kaufvertrag: Schadensersatz umfasst Maklerprovision | Immobilien | Haufe
- Makleranspruch nach Vertragsende Baurecht
Anfechtung Kaufvertrag: Schadensersatz Umfasst Maklerprovision | Immobilien | Haufe
Frage vom 19. 10. 2005 | 14:27
Von Status: Frischling (2 Beiträge, 2x hilfreich)
Makleranspruch nach Vertragsende
Hallo,
ich habe folgende knifflige Frage: Ein entfernter Verwandter verkauft sein Haus über Makler. Vorzeiten hab ich mir, ohne von der Verkaufsabsicht meines Verwandten zu wissen, mal ein Expose von dem Haus kommen lassen und das dann zu den Akten gelegt. Anfechtung Kaufvertrag: Schadensersatz umfasst Maklerprovision | Immobilien | Haufe. Wider Erwarten sind wir nun doch am Haus interessiert, nachdem wir – durch den Verwandten – von dem Hausverkauf hörten. Wir wollen aber (natürlich) keine Courtage entrichten, da wir außer dem Expose keine Leistungen des Maklers in Anspruch genommen und alles weitere mit dem Besitzer besprochen haben. Unser geplantes Vorgehen: Wir mieten das Haus zunächst für 2 Monate, nachdem der Maklervertrag ausgelaufen ist; danach wollen wir das Haus dann kaufen. Kann der Makler danach noch Ansprüche an uns geltend machen? # 1
Antwort vom 19. 2005 | 14:39
Von Status: Lehrling (1051 Beiträge, 812x hilfreich)
Ja, das kann er, schließlich hat er euch das Objekt nachgewiesen.
Makleranspruch Nach Vertragsende Baurecht
§ 87 Abs. 2 HGB zu teilen sein. In der Regel steht dem ausscheidenden Handelsvertreter jedoch der volle nachvertragliche Provisionsanspruch zu. Verjährung
Für sämtliche Provisionsansprüche gilt die allgemeine Verjährung des BGB von 3 Jahren gem. § 195 BGB. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns kostenfrei!
Ein Makler verdient grundsätzlich nur etwas, wenn er erfolgreich den Abschluss eines Vertrags verursacht hat, er also dazu beigetragen hat, dass ein anderer Vertrag (z. B. Grundstückskaufvertrag, Unternehmenskaufvertrag, Mietvertrag) abgeschlossen worden ist. In der Praxis wird der Provisionsanspruch jedoch sehr oft angegriffen, mit dem Ziel, die Provisionsforderung abzuwehren oder zumindest herunter zu handeln. Grundvoraussetzung für einen Provisionsanspruch ist ein wirksamer Maklervertrag mit Provisionsregelung. Grundsätzlich benötigen Maklerverträge keine besondere Form. Ein Maklervertrag kann daher also auch mündlich abgeschlossen werden. Aus praktischer Sicht ist es jedoch absolut ratsam, den Vertrag schriftlich zu dokumentieren, um Beweisprobleme zu vermeiden. Der Makler muss ausreichend deutlich machen, dass er für seine Tätigkeit eine Provision verlangt und welche Höhe die Provision beträgt. Verwendet der Makler stets einen Mustervertrag, so finden die Vorschriften zu Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) Anwendung.