879 km Notarin Ines Rechenberger Tiergartenstraße 32, Dresden 2. 039 km Markuj Maria Steuerberaterin Ackermannstraße 10, Dresden 2. 266 km B & P Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH Max-Liebermann-Straße 4, Dresden 2. 273 km Lohnsteuerhilfeverein Lohnsteuerhilfe Alt-Dresden e. Zwinglistraße 40, Dresden 2. 433 km Elbe Finanzgruppe AG Tiergartenstraße 8, Dresden 2. 741 km Horst-Guido Fricke Finanzberatung Bertolt-Brecht-Allee 22, Dresden 2. 834 km Krüger & Dr. Krüger Partnerschaft PartG mbB, Steuerberater Strehlener Straße 12, Dresden 2. 834 km Wirtschaftsprüfer Dr. Ulrich Kobelt Strehlener Straße 12, Dresden 2. 873 km bws Graf Kanitz Dresden GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaf t Steuerberatungsgesellschaft Stresemannplatz 3, Dresden 3. 29 km Wüstenrot Bausparkasse: Dieter Hitschfel Schandauer Straße 34, Dresden 3. 412 km Debeka Versicherung Nürnberger Straße 47, Dresden
- Schandauer straße 34 dresden
- Schandauer straße 34.com
- Schandauer straße 34 ans
- Offenlegung 26a kwg in ft
- Offenlegung 26a kg www
Schandauer Straße 34 Dresden
Impressuminformationen der kreITiv
kreITiv
eine Marke der ENWITO GmbH
Schandauer Straße 34
01309 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 287057 0
Telefax: +49 (0) 351 287057 90
Hegelstraße 39
39104 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 556809 50
E-Mail:
Webseite:
Geschäftsführer: Matthias Ehnert, Rainer Witt
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Registernummer: HRB 34272
USt. -ID-Nr. : DE 299679331
Inhaltlich verantwortlich gem. § 55 Abs. 2 RStV: Rainer Witt
Haftungsbeschränkung
Die Inhalte dieser Website werden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Externe Links
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links").
Schandauer Straße 34.Com
+++Update 27. 04. 22 - Liebe Gäste, das Testzentrum Pohlandplatz wird ab dem 01. 05. 2022 den Testbetrieb vorerst einstellen. Wir bedanken uns für das entgegengebrachte Vertrauen in den letzten Monaten. Möglicherweise öffnen zu wir zu einem späteren Zeitpunkt erneut. Informationen dazu erhalten Sie auf unserer Homepage+++ Schandauer Straße 34, 01309 Dresden | Pohlandpassage Buslinie - 61 | Haltestelle Pohlandplatz Tramlinie - 4 | Haltestelle Pohlandplatz Tramlinie - 6 | Haltestelle Pohlandplatz Tramlinie - 10 | Haltestelle Pohlandplatz Tramlinie - 12 | Haltestelle Pohlandplatz
Schandauer Straße 34 Ans
Impressuminformationen von mi- marketing
mi- marketing
eine Marke der Pfeffermond GmbH
Schandauer Straße 34
01309 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 3070734 0
E-Mail:
Webseite:
Geschäftsführer: Rainer Witt, Markus Richter, Robert Rethberg
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Registernummer: HRB 40250
USt. -ID-Nr. : DE 332431915
Inhaltlich verantwortlich gem. § 55 Abs. 2 RStV: Rainer Witt
Haftungsbeschränkung
Die Inhalte dieser Website werden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Externe Links
Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links").
-Kfm. Christoph Wegner Neuer Wall 55, Hamburg MYFLYRIGHT GmbH Schauenburgerstraße 61, Hamburg CASIS Esplanade 41, Hamburg Mazars GmbH & Co.
Auch bin ich nicht verpflichtet, in periodischen Abständen den Inhalt von Angeboten Dritter auf deren Rechtswidrigkeit oder Strafbarkeit zu überprüfen. Sobald ich von dem rechtswidrigen Inhalt der Web-Seiten Dritter erfahre, wird der entsprechende Link von meiner Seite entfernt. Weiterhin möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe – sofern vorhanden. Deshalb distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der gesamten Website inkl. aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen. Sollten Inhalte dieser Internetangebote gegen geltendes Urheberrecht oder das Markengesetz verstoßen, werden diese auf Hinweis schnellstmöglich entfernt.
Ist das CRR-Kreditinstitut in den Konzernabschluss eines anderen Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen, das den Anforderungen der Richtlinie 2013/36/EU unterworfen ist, braucht es die Angaben nach Satz 2 nicht zu machen. In ihrem Jahresbericht legen die CRR-Kreditinstitute ihre Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn und Bilanzsumme offen. Global systemrelevante Institute, die im Inland zugelassen sind, sind verpflichtet, der Europäischen Kommission die in Satz 2 Nummer 4 bis 6 genannten Angaben bis zum 1. Juli 2014 auf vertraulicher Basis zu übermitteln. § 26a KWG. Offenlegung durch die Institute. Das Nähere zu den Anforderungen in Satz 2 bis 5 regelt die Rechtsverordnung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10. (2) Kommt ein Institut seinen Offenlegungspflichten in anderen als den in Artikel 432 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung genannten Fällen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, kann die Bundesanstalt im Einzelfall Anordnungen treffen, die geeignet und erforderlich sind, die ordnungsgemäße Offenlegung der Informationen zu veranlassen.
Offenlegung 26A Kwg In Ft
§ 26a KWG: Offenlegung durch die Institute
§ 26a KWG
Kreditwesengesetz
Erster Abschnitt: Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt: Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte Holdinggesellschaften
5c. : Offenlegung
(1) Zusätzlich zu den Angaben, die nach den Artikeln 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung zu machen sind, sind die rechtliche und die organisatorische Struktur sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung der Gruppe darzustellen.
Offenlegung 26A Kg Www
2 Die Bundesanstalt kann von den Artikeln 433 bis 434
der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung abweichende
Zeitpunkte und Orte für die Veröffentlichung festlegen oder die Offenlegung
zusätzlicher Informationen verlangen.
(1) 1 Zusätzlich zu den Angaben, die nach den Artikeln 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung zu machen sind, sind die rechtliche und die organisatorische Struktur sowie die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung der Gruppe darzustellen. 2 Die CRR-Kreditinstitute haben darüber hinaus auf konsolidierter Basis, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten, in denen die Institute über Niederlassungen verfügen, folgende Angaben in eine Anlage zum Jahresabschluss im Sinne des § 26 Absatz 1 Satz 2 aufzunehmen, von einem Abschlussprüfer nach Maßgabe des § 340k des Handelsgesetzbuchs prüfen zu lassen und offenzulegen: 1. die Firmenbezeichnungen, die Art der Tätigkeiten und die geografische Lage der Niederlassungen, 2. § 26a KWG – Offenlegung durch die Institute – LX Gesetze.. den Umsatz, 3. die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten, 4. Gewinn oder Verlust vor Steuern, 5. Steuern auf Gewinn oder Verlust, 6. erhaltene öffentliche Beihilfen. 3 Ist das CRR-Kreditinstitut in den Konzernabschluss eines anderen Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen, das den Anforderungen der Richtlinie 2013/36/EU unterworfen ist, braucht es die Angaben nach Satz 2 nicht zu machen.