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Der Artikel wurde erfolgreich hinzugefügt. Groeben, Hans von der / Schwarze, Jürgen / Hatje, Armin
Vertrag über die Europäische Union - Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union - Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Artikel-Nr. :
8052412
ISBN:
9783832960193
Verlag:
Nomos, Baden-Baden
Auflage:
7. Auflage 2015
Erscheinungsdatum:
07. 04. 2015
Umfang:
8372 Seiten
Einbandart:
gebunden
Der Großkommentar von der Groeben/Schwarze/Hatje ist das führende
Standardwerk zum europäischen... mehr
Produktinformationen "Europäisches Unionsrecht"
Standardwerk zum europäischen Recht. Seine wissenschaftliche
Präzision und hohe Verständlichkeit ist meinungsprägend und
integrationsfördernd.
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Von Der Groeben Schwarze Hate Group
Der Großkommentar von der Groeben/Schwarze/Hatje ist das führende
Standardwerk zum europäischen Recht. Seine wissenschaftliche Präzision
und hohe Verständlichkeit ist meinungsprägend und integrationsfördernd. Seiner
Argumentation folgen nationale und europäische Gerichte. Praxisnah wird die
Sichtweise der europäischen Institutionen erläutert und hinterfragt. Auf hohem
wissenschaftlichen Niveau fließt so die "Brüsseler" Sichtweise in die
Meinungsbildung ein. Die 7. Auflage bringt das Gesamtwerk auf den durchgehend aktuellen
Stand nach Lissabon. Artikel für Artikel werden: EUV, AEUV, GRC und wichtige
Sekundärrechtsakte von über 100 Autorinnen und Autoren von Rang und Namen
kommentiert. Raum gibt der Kommentar der detailgenauen Darstellung der
Spruchpraxis der europäischen Gerichte. Neueste Entscheidungen, insbesondere des
EuGH zur Auslegung der Europäischen Grundrechtecharta, werden ebenso umfassend
behandelt wie die Auswirkungen des zu erwartenden Beitritts der Union zur EMRK.
Von Der Groeben Schwarze Hatje Song
Allgemeines zum Beihilfebegriff
III. Die einzelnen Beihilfekriterien
IV. Mit dem Binnenmarkt de jure vereinbare Beihilfen (Art. 107 Abs. 2)
V. Ausnahmen nach Art. 107 Abs. 3
Nach Artikel 107 AEUV – Wirtschaftsbereiche mit besonderen Beihilfevorschriften
Artikel 108 (ex-Artikel 88 EGV) [Verfahren; Maßnahmen]
Artikel 109 (ex-Artikel 89 EGV) [Durchführungsverordnungen]
Nach Artikel 109 AEUV – Wettbewerbsregeln in internationalen Abkommen
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Von Der Groeben Schwarze Hatje English
Seiner Argumentation folgen nationale und
europäische Gerichte. Praxisnah wird die Sichtweise der
europäischen Institutionen erläutert und hinterfragt. Auf hohem
wissenschaftlichen Niveau fließt so die "Brüsseler" Sichtweise in
die Meinungsbildung ein. Die 7. Auflage bringt das Gesamtwerk auf den durchgehend
aktuellen Stand nach Lissabon. Artikel für Artikel werden: EUV,
AEUV, GRC und wichtige Sekundärrechtsakte von über 100 Autorinnen
und Autoren von Rang und Namen kommentiert. Raum gibt der Kommentar
der detailgenauen Darstellung der Spruchpraxis der europäischen
Gerichte. Neueste Entscheidungen, insbesondere des EuGH zur
Auslegung der Europäischen Grundrechtecharta, werden ebenso
umfassend behandelt wie die Auswirkungen des zu erwartenden
Beitritts der Union zur EGMR. Weiterführende Links zu "Europäisches Unionsrecht"
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Schlüsselpersonal) ein die Einreise und den Aufenthalt in einen anderen Mitgliedstaat legitimierendes Freizügigkeitsrecht beinhaltet, das auch diejenigen Mitarbeiter des Managements begünstigt, die aus Drittstaaten stammen ( Schwarze, Art. 43 EGV Rdnr. 52, jetzt Tiedje, Art. 49 Rdnr. 56 f. ),
zur Frage, ob die Isle of Man zum Zollgebiet der EU zu rechnen sei ( Vaulant, Art. 23 Rdnr. 15, jetzt Voet van Vormizeele, Art. 28 Rdnr. 17). Bei einer Gesamtbetrachtung fällt auf, dass der Grundrechtecharta (GRCh) mit knapp 300 Seiten Kommentierung verhältnismäßig wenig Raum geschenkt wird – umfasst das Gesamtwerk doch weit über 8. 000 Seiten. Zum Vergleich: Der mit 55 Artikel nur einen Artikel mehr umfassende EUV wird auf immerhin rund 470 Seiten kommentiert, die restlichen Seiten entfallen auf die 358 Artikel des AEUV. Während einem Artikel des AEUV also durchschnittlich mindestens 20 Seiten gewidmet werden, entfallen auf einen Artikel der GRCh im Durchschnitt nur 5-6 Seiten. Das bedeutet allerdings nicht, dass speziell der Datenschutz zu kurz kommt: Der ehemalige Abteilungsleiter "Datenschutz" bei der Europäischen Kommission, Ulf Brühann, kommentiert den datenschutzrechtlich besonders relevanten Art.