Für das Halten gefährlicher Hunde ist eine Erlaubnis erforderlich. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Halters beziehungsweise der Halterin. Die weitere wichtige Voraussetzung ist das Bestehen einer praktischen Sachkundeprüfung der Halterin und des Halters mit dem betreffenden Hund (Wesenstest).
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Seggebruch, Landkreis Schaumburg, Land Niedersachsen.. Tierheim, entwurmt, gechipt, kastriert, für Hundeanfänger geeignet, verträglich mit Katzen, Familienhund, für Senioren geeignet, kinderfreundlich. Freya - auf der Suche nach dem Glück
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Bessere Prävention vor Beißattacken und zusätzlich mehr Tierschutz
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Das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden vom 26. Mai 2011 soll Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sein können, so weit wie möglich verhindern. Kernpunkte des Gesetzes sind die Sachkunde, die Kennzeichnung, die Haftpflichtversicherung und das Zentrale Hunderegister. Das Gesetz setzt auf die Schulung der Hundehalterinnen und Hundehalter, verzichtet auf sogenannte Rasselisten und soll effektiv dem auffälligen Verhalten von Hunden in Form von Beißvorfällen vorbeugen. Sachkunde
Seit 1. Juli 2013 sind hundehaltende Personen verpflichtet, ihre Sachkunde nachzuweisen. Dieser Nachweis der Sachkunde ("Hundeführerschein") wird aufgeteilt in eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung. Niedersächsische Tierseuchenkasse. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung erfolgreich zu absolvieren.