#94
Klar, ist heute ein FI für Steckdosen im Wohnzimmer vorgesehen aber es ging ewig auch ohne dieses. Die meisten Geräte im Wohnzimmer SK2 und benötigen keinen FI oder Schutzleiter. TV, Stereoanlage, viele Notebooks alles ohne Schutzleiter. Man müsste also eine Stricknadel in die Steckdose stecken um in den "Genuss" des fehlenden FIs zu kommen. Real also ein Risiko knapp über 0. Da würde ich gar nichts umbauen. Garage würde ich immer einen FI für Steckdosen nachrüsten. Da werden auch mal Verlängerungen nach Draußen gezogen und die Installationszone verlassen. Für Außensteckdosen ist ein FI schon ewig Vorgesehen. Nichts spricht dagegen einzelne Steckdosenstromkreise über einen LS/FI Schutzschalter mit aufgetrennten PE und N anzuklemmen. Das erhöht die Sicherheit und beinhaltet kein Risiko. Unabhängig davon, das der alte Rest TNC ist. #95
Nochmals, vielen Dank. Die brisanten Räume (Küche, Waschküche, Bad uvm. ) sind im Haus schon auf zwei FIs verteilt. Nullung umbauen - Suche im Elektronik Forum. Wasserwerk etc. hängt auch an einem FI.
Nullung Umbauen - Suche Im Elektronik Forum
Das hängt vom Wechselrichter an. (sollte im Handbuch stehen) Trafolose (String-)Wechselrichter haben i. d. R. aber bereits eine Fehlerstromüberwachung integriert. Wenn Modulwechselrichter zum Einsatz kommen, also die 230V am Dach laufen, sollte auf jeden Fall ein FI rein. #99
Bricht der PEN-Leiter in der neuen UV aus irgendeinem Grund und es kommt jemand mit diesem in Berührung, kann der Teufel los sein. deshalb gehört in einem TNC Netz immer eine zusätzliche Erdung und der Potentialausgleich. #100
Witzbold. Wenn der PEN aber in der UV bricht, hilft die Verbindung zur HES im HAK oder in der Zähleranlage recht wenig. Und Mehrfacherdungen des PEN sollte man bei TN-C vermeiden. Man will Ausgleichströme über das Erdreich gering halten. Mehrfacherdung macht nur bei TN-S sinn. Photovoltaikforum
Forum
Photovoltaik Anlage
PV-Anlage ohne EEG
Ich als Elektriker würde da auch nichts mehr anfassen und auf eine komplette Neuinstallation bestehen, sonst lehne ich dankend ab. Dieser Beitrag enthält keine Spuren von Sarkasmus... ich bin einfach so?! Falsch. Bestandschutz im Baurecht gilt solange einer der folgenden Punkte betroffen ist. die bauliche Anlage zerstört, verbraucht oder eine Einsturzgefahr besteht,
wesentliche Um- oder Ausbaumaßnahmen erfolgt sind,
Gefahren für Leib und Leben von der Anlage ausgehen,
Spezialregelungen eine Anpassung erfordern oder
Eingriffe in die Statik etc. erfolgt sind. So, nach 40 Jahren ist eine elektrische Anlage verbraucht. Schalter und Steckdosen sind verschliessen. Die Isolation der Kabel ist nicht mehr garantiert. Desweiteren geht gerade im Bad von einer elektrischen Anlage eine erhebliche Gefährdung für Leib und Leben aus wenn kein RCD vorhanden ist. Womit begründest du nun deine These, das man eine 80 Jahre alte Elektroinstallation noch verwenden darf? Oberschleißheim
KNX-Anwender
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