Hallo erstmal! Also ich bin neu hier und hoffe das ich vielleicht nützliche Tipps von Euch ergattern kann, da ich wegen diesem Thema ziemlich viel Kopfweh bereitet und ich mir soviel Gedanken gemacht habe! Also ich fange mal zu erzählen an:
2006 bin ich mit meiner jetzigen Exfreudin zusammengekommen und ein halbes Jahr später wurde Sie schwanger. Wg mit ex und kind 2. Dann haben wir eine wundervolle kleine Tochter bekommen und einige Monate später sind wir aus Ihrem Elternhaus ausgezogen, da ich die dortige Bevormundung Ihrer Eltern und vorallem Ihrer Mutter nicht mehr ausgehalten habe. Wir haben uns eine Wohnung genommen und auch dort hat die Bevormundung kein Ende genommen. Leider begann dann 2008 auch mein beruflicher Absturz, Firma pleite, Schulden, offene Rechnungen, Zahlungsunfähigkeit. In der Zeit bis zur Trennung ist mir alles über den Kopf gewachsen und ich habe irgendwie versucht, aus der Situation wieder herauszukommen. Ich muss aber meiner Ex eingestehen, Sie ist mir in dieser Zeit immer beigestanden bis der Supergau gekommen ist.
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Mit Rechtslage ist da nicht viel. Vernünfige Eltern sollten das unter sich regeln können. Schon mal daran gedacht, dass auch dem Kind ein WE mit Papa entgeht? LG nero
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-- Editiert am 14. 04. 2011 21:34
# 2
Antwort vom 15. 2011 | 09:27
Von Status: Unbeschreiblich (34573 Beiträge, 13170x hilfreich)
Nun, der Kindsvater hat die Kleine ja nicht mal an den Spätnachmittagen/Abenden. Wieso solltest Du mehr Wochenenden für Unternehmungen haben als der Vater? Erschliesst sich mir nicht unbedingt. Und Du hast jetzt das Glück, das Kind drei Wochen zu haben. Da solltest Du eigentlich den Vater verstehen. Und Umgangsrecht hat so gar nichts mit "Besuch" zu tun. Besuchen tu ich meine Nachbarin auf eine Tasse Kaffee. Nach der Trennung noch mit dem Ex zusammenwohnen?. Das ist doch eine ganz andere Rille. Das Kind soll aktiv am Leben des Vaters teilnehmen, und nicht irgendwo in der Fremde mit dem Vater ein Eis essen gehen. Also, gönne den Beiden das "Nachholwochenende. " Und unternehme mit der Kleinen ganz viel in den drei Wochen. wirdwerden
Und jetzt?
Wg Mit Ex Und Kind 2
Was zunächst gut klingen mag, gestaltet sich in der Realität aber ziemlich schwierig. Allein aus Kostengründen: Denn beim Nest-Modell werden drei Wohnungen benötigt. Eine fürs Kind, eine für Mama, eine für Papa. Und ob es wirklich schön und praktikabel ist, sich mit dem Ex-Partner (wenn auch in gegenseitiger Abwesenheit) eine Wohnung zu teilen, glaube ich ehrlich gesagt auch nicht. Job-Unterlagen, Notizen und den Brief vom Finanzamt in der Wohnung liegen lassen? Geht nur, wenn man sich wirklich noch sehr gut versteht. Wenn Trennungseltern eine Wohngemeinschaft gründen
Ihr habt gute Erfahrungen mit dem Nest-Modell gemacht? Dann lasst es mich gerne wissen. Trennung: Was ist mit der gemeinsamen Wohnung?. Fernseh-Redakteurin Lena Lobers sucht genau solche Eltern für einen Beitrag in der WDR-Sendung "Menschen hautnah". Ihre eigenen Eltern sind nach deren Trennung gemeinsam mit den Kindern in einer Wohnung geblieben. Sie haben in einer "Eltern-WG" gelebt. Am Telefon hat mir die Journalistin erzählt, dass sie diese Lebensform hauptsächlich positiv in Erinnerung hat.
Wg Mit Ex Und Kind Der
Falls Sie zu Ihrem Partner in dessen Wohnung ziehen, bitten Sie am besten den Vermieter, den Vertrag neu aufzusetzen. Haben beide unterzeichnet, wird allerdings bei einer Trennung auch die Frage komplizierter, wer ausziehen muss. Denn in diesem Fall haben beide die gleichen Rechte – und ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden. Sie möchten kündigen, aber Ihr Partner weigert sich vehement? In diesem Fall sollten Sie gegebenenfalls einen Anwalt zu Rate ziehen und überlegen, auf Zustimmung zur Kündigung zu klagen. Mit dem gemeinsamen Vertrag haben Sie indes nicht nur beide das Recht auf die Wohnung, sondern teilen sich auch die damit einhergehenden Pflichten, also in erster Linie: Miete und Nebenkosten. Selbst wenn ein Partner seine Koffer packt und freiwillig auszieht, kann er weiterhin belangt werden. Eltern-WG: Zusammenleben trotz Trennung? | Forum Patchworkfamilien - urbia.de. Schlimmstenfalls muss er für die Mietschulden des anderen haften. Ein Ausweg aus diesem Dilemma kann eine sogenannte Aufhebungsvereinbarung zwischen Vermieter und dem Ausziehenden sein.
Dabei behält der Mietvertrag für denjenigen, der in der Wohnung bleibt, unverändert Bestand. Allerdings kommt es hier auf die Kulanz des Vermieters an. Ein Recht auf einen solchen Aufhebungsvertrag haben Sie als Mieter nicht. Verweigert der Vermieter sein Okay, bleibt Ihnen nichts anderes, als den bestehenden Mietvertrag gemeinsam zu kündigen. Wg mit ex und kind der. Sie packen Ihre Koffer, aber stehen gemeinsam mit dem Ex im Mietvertrag? Dann schließen Sie am besten eine Aufhebungsvereinbarung mit Ihrem Vermieter. Überlassungsanspruch: Ehepartner muss nach der Trennung Wohnung verlassen
Falls Sie verheiratet sind, gestaltet sich die Lage anders. Denn Sie können erst die Scheidung einreichen, wenn das sogenannte Trennungsjahr vollzogen ist, sprich: Sie ein Jahr lang räumlich getrennt leben. Während dieser sogenannten Trennungsphase kann jeder der Beteiligten verlangen, dass ihm die Wohnung zur alleinigen Nutzung überlassen wird und sich der andere eine neue Bleibe sucht. Ein solcher Überlassungsanspruch muss allerdings gut begründet sein, zum Beispiel durch den Verweis auf das Wohl der gemeinsamen Kinder, die in der Wohnung leben.