Gesetzlich krankenversicherte Personen haben gegen ihre Krankenkasse einen Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 Abs. 1 SGB V). Die Krankenbehandlung umfasst u. a. ärztliche Behandlung einschließlich Psychotherapie, zahnärztliche Behandlung und Krankenhausbehandlung. Der gesetzliche Krankenbehandlungsanspruch kann unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung einer operativen Brustverkleinerung (Mammareduktionsplastik - MRP) umfassen. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen setzt nach § 27 Abs. Widerspruch krankenkasse kostenübernahme brustverkleinerung narben. 1 SGB V eine Krankheit voraus. Damit wird in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung ein regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand umschrieben, der ärztlicher Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht. Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte in seinen Körperfunktionen beeinträchtigt wird oder wenn die anatomische Abweichung entstellend wirkt.
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Legen Sie die Berichte der verschiedenen Fachärzte gesammelt dem MKD vor mit entsprechendem Antrag auf Kostenübernahme zur Korrekturoperation. So sind Sie als Patientin immer unmittelbar informiert über den Stand der Dinge. Viel Erfolg und alles Gute aus Frankfurt,
Dr. med. Paul J. Edelmann. · 14. 2013
LOViiN vom 13. 2013 19:40h
".. ich auch keinen Rechtsschutz habe kann ich leider auch nicht mit einer Klage drohen:( "
Oftmals reicht auch nur ein entsprechendes Schreiben eines Fachanwalts für Medizinrecht, in dem die Ablehnung der KK "zerpflückt" wird und Einspruch eingelegt wird. Reden Sie offen mit der Anwältin/dem Anwalt. Allein dieses Schreiben (eine Arbeitsstunde?! ) sollte nicht so teuer sein. Krankenkasse muss Kosten für Brustverkleinerung übernehmen. Viel Erfolg und nicht aufgeben! Gruß aus Frankfurt,
Prof. Dr. habil. Ralf-Thomas Michel
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4 Standorte in Hessen, Rheinland-Pfalz...
· 13. 2013
Hallo LOViiN, in Anbetracht der mitgeteilten Maße liegt sicherlich ein medizinische Indikation zur Reduktionsplastik shalb lassen Sie sich nicht abweisen und unternehmen Sie einen neuen Anlauf mit guter Vorbereitung:
1)neue positive Befundung durch einen weiteren Orthopäden
2)Befundung durch Gynäkologin/Gynäkologen
3)Befundung durch Dermatologin/Dermatologen hinsichtlich der besonders in der warmen Jahreszeit auftretenden Entzündungen(Dermatomykosen?
In diesem Fall sollten Sie sich bei einem Arzt vorstellen, der mit dieser Art von Eingriffen vertraut ist. Er wird Sie beim Verfassen eines Widerspruchs unterstützen. Vielleicht können Sie mit seiner Hilfe zumindest erreichen, dass Sie persönlich zur Begutachtung beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MdK) vorgeladen werden. 2 Standorte in Baden-Württemberg
Liebe Jessi,
lassen Sie sich nicht entmutigen! Die Krankenkasse ist verpflichtet die Kosten zu übernehmen, wenn eine Krankheit oder eine Entstellung vorliegt und der Zustand nur durch eine Operation zu beseitigen ist. Kasse muss Brustverkleinerung bezahlen. Leider sehen wir in den letzten Jahren eine Art \"automatisierte\" Ablehnung durch die KK im ersten Anlauf. Das bewirkt bei vielen Betroffenen eine Resignation, so dass die KK erheblich Leistungen einsparen können. Oft genügt ein gut begründeter Widerspruch, spätestens eine Klage vorm Sozialgericht, um ein Einlenken der KK zu erreichen, die in er Regel kein Urteil gegen sich riskieren, um der Lawine von Patienten vorzubeugen, die dann einen Präzedenzfall hätten.
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Denn wenn Du in ein Fitnessstudio gehst, kannst Du nicht die Gemeinschaftsduschen benutzen, weil dann ja jeder schockiert ist, eventuell kichert oder unangenehme Bemerkungen macht. Oder Du sonst ungeduscht mit verschwitzter Kleidung nach Hause läufst und Dich dann bei kaltem Wetter unterkühlst. Du kannst nicht in Schwimmbäder, um Deinen Körper durch schwimmen fit zu halten. Auch dort sind Gemeinschaftsumkleiden. Du kannst Deinen Körper nicht durch saunieren abhärten. Denn auch da setzt Du Dich den Blicken der Öffentlichkeit aus. Widerspruch krankenkasse kostenübernahme brustverkleinerung bilder. Bitte keine Begründungen nennen, die Freizeitvergnügen darstellen- wie oben ohne am Strand liegen oder ein trägerloses Top in der Disco tragen. Die Begründungen sollten sich immer auf Gesundheit bzw. Gesunderhaltung (außer psychische Gesundheit! ) beziehen. Keine psychischen Belastungen benennen, denn wie Du schon richtig erkannt hast, zahlt man da lieber die Therapie, die Deine erkrankte Psyche heilen soll. Da Du ja eigenlich keine richtige gesundheitliche Gefahr durch Deine Fehlbildung hast, gibt es für Dich leider keine richtige medizinische Notwendigkeit.
06. 11. 2015, 16:47 | Recht & Gesetz | Jetzt kommentieren Aachen (jur). Verursachen besonders große Brüste bei Frauen anhaltend starke Rücken- und Nackenschmerzen, können sie von ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Brustverkleinerungs-Operation verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich auch bei starker Gewichtsabnahme die Brust nicht mit verkleinert, entschied das Sozialgericht Aachen in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 4. August 2015 (Az. : S 13 KR 246/14). Aktuelles. Ob das überhaupt möglich ist, ist umstritten. Die Aachener Richter sprachen damit der Klägerin eine Kostenerstattung für eine Brust-OP in Höhe von 6. 732 Euro zu. Die stark übergewichtige, 1, 62 Meter große Frau hatte zuvor über einen Zeitraum von acht Monaten 30 Kilogramm abgenommen. Das Gewicht ihrer Brüste, Körbchengröße F, verringerte sich dabei aber nur unwesentlich. Diese wogen immer noch jeweils 1800 Gramm bei einem Körpergewicht von 100 Kilogramm. Die großen Brüste verursachten bei der Klägerin starke anhaltende Rücken- und Nackenschmerzen.
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von Krankenkassenfee » 06. 2007, 17:55
die Sache mit dem Rücken zieht nicht (mehr). Da gibt es irgendein Gutachten vom MDK in Bayern, der den Zusammenhang wohl widerlegt. Deshalb: Darauf besser nicht verlassen. Auh die Psycho-Seite ist kritisch - denn dann kriegst Du eher einer Psychotherapie, damit Du mit Deinem Körper besser zurecht kommst. Widerspruch krankenkasse kostenübernahme brustverkleinerung kosten. Am besten ist man kennt das Gutachten und kann dann agieren. von Kassen-Hopper » 06. 2007, 18:13
[quote="Krankenkassenfee"]
Auh die Psycho-Seite ist kritisch [/quote]
Jep, oft bei einer geplanten Vergrößerung angeführt und da gar nicht so erfolglos...
[quote="Krankenkassenfee"] Am besten ist man kennt das Gutachten und kann dann agieren. [/quote]
Immer besser als ins leere zu argumentieren
ratte1
Beiträge: 852 Registriert: 22. 2007, 11:50
von ratte1 » 07. 2007, 20:59
muss Krankenkassenfee zustimmen: Immer wieder hat das BSG geurteilt, dass bei aus psychischen Gründen angeratene Brust-Ops ausschließlich Psychotherapie nicht aber eine operative Maßnahme von den gesetzlichen Krankenkassen zu zahlen ist.
Sollte wiederum abschlägig entschieden werden, wenden Sie sich an eine/n Fachanwältin/-anwalt für Medizinrecht. Es wird u. U. ein langwieriges Verfahren, das auf Sie zukommt aber bei den von Ihnen angegebenen Daten (164cm, 69kg, 80H-I) sollten Sie eine gute Chance haben. Viel Erfolg aus Frankfurt,
Dr. Edelmann