Aus- und Weiterbildung
1. Allgemeines
Fachwirt*innen im Gesundheits- und Sozialwesen übernehm Leitungsfunktionen und Managementaufgaben in Einrichtungen und Organisationen des Gesundheits- und Sozialwesens. Hauptsächlich arbeiten sie bei Organisationen, Institutionen und Verbänden des Gesundheits- und Sozialwesens, in Einrichtungen wie Jugend- oder Altenwohnheimen sowie Pflegeheimen, bei ambulanten sozialen Diensten und sozialen Beratungsstellen oder in Krankenhäusern, Reha- und Kureinrichtungen und bei Krankentransport- und Rettungsdiensten. Außerdem sind Fachwirte und Fachwirtinnen im Gesundheits- und Sozialwesen in Gesundheitsämtern, bei Sozialversicherungsträgern oder im Versicherungsgewerbe tätig. Medien Präsentation | Präsentationsmedien | Mündliche Prüfung | Tipps. Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss "Geprüfte*r Fachwirt*in im Gesundheits- und Sozialwesen" und ist im
Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum*zur Gepr.
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Medien Präsentation | Präsentationsmedien | Mündliche Prüfung | Tipps
20 Minuten
Handlungsbereich: "Führen und Entwickeln von Personal"
Ein weiterer Handlungsbereich nach Wahl
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Bestehensregelung
Die Prüfung ist bestanden, wenn sowohl in der schriftlichen als auch in der mündlichen Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. ( § 7 Abs. 1 VO (PDF-Datei · 73 KB))
Wer die Prüfung zum "Geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen" oder zur "Geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen" bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen
Ausbilder-Eignungsverordnung (PDF-Datei · 58 KB) befreit. ( § 10 Abs. 2 S. 1 VO (PDF-Datei · 73 KB))
4. Prüfungstermine
Wir prüfen bei Bedarf zu den bundeseinheitlichen Terminen. Eine Einladung zu den mündlichen Prüfungsterminen erfolgt durch ein separates Einladungsschreiben. Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie
hier (PDF-Datei · 158 KB). 5. Anmeldung zur Prüfung
Anmeldeschluss ist 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Betriebswirt*in erfüllt. 2. Zulassungsvoraussetzungen
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis nachweist. ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis nachweist. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Hinweis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in
§ 1 Abs. 2 VO (PDF-Datei · 73 KB) genannten Aufgaben haben.