Unsere notariellen Dienstleistungen. Unsere Sozien Denker, Dr. Heyn, Tekath, Dr. Engels, Mönning, Voelkel und Nöhles sind jeweils zugleich als Notar in Essen tätig. Ohletz-Stiftung | IM. Unsere notariellen Dienstleistungen umfassen nicht nur die Beurkundung oder Beglaubigung als solche, vielmehr steht vor allem auch die sorgfältige Beratung der Beteiligten bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen in der Gestaltung der Verträge im Vordergrund. Unsere Notare sind auf allen Gebieten tätig, auf denen die Mitwirkung eines Notars gesetzlich vorgeschrieben oder sachlich sinnvoll ist – schwerpunktmäßig bei Grundstücksgeschäften und im Gesellschaftsrecht, aber auch im Familienrecht oder Erbrecht. Sie arbeiten dabei im täglichen Urkundsgeschäft eng mit unserem Bürovorsteher, unseren Notarfachwirtinnen und einem großen und eingespielten Team von Notarfachangestellten zusammen – mit höchsten Qualitätsansprüchen an die rechtliche Gestaltung der Urkundsgeschäfte und ihre sorgfältige, reibungslose und zügige Vollziehung. So sind wir in der Lage, eine große Anzahl und auch hochkomplexe Urkundsgeschäfte bis hin zu Immobilienrefinanzierungen im Milliardenbereich zeitgerecht und jederzeit akkurat und zuverlässig durchzuführen.
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In einem solchen Vertrag werden normalerweise drei Bereiche geregelt: Das Güterrecht, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt. Vernünftige Regelungen hierzu können im Falle einer eventuellen späteren Scheidung unangenehmen Streit vermeiden. Steht bei Ihnen leider schon die Scheidung vor, können unsere Notare – natürlich stets in Zusammenarbeit mit Ihren jeweiligen Rechtsanwälten – eine angemessene Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeiten. Vorsorgevollmachten/Patientenverfügung:
Wichtig ist es auch, an den (hoffentlich nie eintretenden) Fall zu denken, dass man selber nicht mehr handeln kann. Hier sollte man durch Erteilung von Vollmachten (Generalvollmacht in Vermögenssachen, Vorsorgevollmacht in persönlichen (= medizinischen) Angelegenheiten) vermeiden, dass das Amtsgericht einen möglicherweise sogar familienfremden Betreuer bestellt, der noch dazu Kosten verursacht. Auch wenn es kein schönes Thema ist: Für die Angehörigen ist es eine große Hilfe, wenn man zudem in einer Patientenverfügung niedergelegt hat, wann man nicht mehr weiter behandelt werden möchte und zu sterben wünscht.