Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen für Brillenversicherungen sowie für Etuis und dergleichen. (3) Aufwendungen für Kontaktlinsen sind nur beihilfefähig, wenn eine der nachstehenden Indikationen vorliegt: 1. Aniseikonie, 2. Anisometropie ab 2 Dioptrien, 3. Aphakie, 4. Astigmatismus obliquus ab 2 Dioptrien, 5. regulärer Astigmatismus rectus und inversus ab 3 Dioptrien, 6. irregulärer Astigmatismus, 7. Hyperopie ab 8 Dioptrien, 8. Keratokonus, 9. Myopie ab 8 Dioptrien, 10. progressive Myopie bei Kindern, wenn der progressive Verlauf innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nachweisbar ist, 11. Beihilfeverordnung des Landes Hamburg: § 12 Sehhilfen. regulärer Astigmatismus ab 3 Dioptrien, 12. als Verbandlinse bei schwerer Erkrankung der Hornhaut, bei durchbohrender Hornhautverletzung oder bei Einsatz als Medikamententräger, 13. als Okklusionslinse in der Schielbehandlung, sofern andere Maßnahmen nicht durchführbar sind, 14. als Irislinsen bei Substanzverlust der Regenbogenhaut, 15. druckempfindliche Narben am Ohransatz oder an der Nasenwurzel.
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Absatz 2 Nummer 4 vierter Halbsatz gilt entsprechend. (5) Bei Vorliegen der in Absatz 3 genannten Voraussetzungen sind die Mehraufwendungen für Kurzzeitlinsen (zum Beispiel Wegwerflinsen, Austauschsysteme, Einmallinsen) bei Vorliegen einer der folgenden zusätzlichen Indikationen beihilfefähig: 1. Progressive Myopie bei Kindern, wenn der progressive Verlauf (Änderung der Brechwerte um mindestens 2 Dioptrien jährlich) nachweisbar ist, 2. Unverträglichkeit jeglicher Linsenpflegesysteme, 3. Einsatz als Verbandlinse bei schweren Erkrankungen von Hornhaut, Lidern oder Bindehaut oder bei Einsatz als Medikamententräger, 4. Ektropium, 5. Entropium, 6. Beihilfeantrag hamburg neu online. Symblepharon, 7. Lidschlussinsuffizienz. (6) Absatz 2 Nummer 5 und § 11 Absatz 3 gelten für Kontaktlinsen entsprechend. (7) Aufwendungen für andere als in den Absätzen 1 bis 6 genannte Sehhilfen (Leselupen, Fernrohrlupenbrille und dergleichen) sind nur beihilfefähig, wenn durch das Tragen einer Brille oder von Kontaktlinsen eine ausreichende Sehkorrektur nicht erzielt wird.
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17. 11. 2014 | In Hamburg wird die Heilfürsorge für Polizisten und Feuerwehrbeamte wieder eingeführt. Hier erfahren Sie, welche neuen Regelungen gelten. Vor knapp zehn Jahren erst wurde sie in Hamburg abgeschafft: die Heilfürsorge für Beamtinnen und Beamte der Vollzugspolizei und des Feuerwehr-Einsatzdienstes. Nun führt die Freie und Hansestadt Hamburg sie wieder ein. Der Senat verabschiedete am 7. Oktober eine entsprechende Rechtsverordnung. Die neue Hamburgische Heilfürsorgeverordnung tritt rückwirkend ab 1. Oktober 2014 in Kraft. Beihilfeantrag hamburg neu der. Bereits im Vorfeld hatten hunderte Beamte ihren Wechselwunsch zum Ausdruck gebracht. Die derzeit Beihilfeberechtigten in Hamburg, die 2005 oder später verbeamtet worden sind, erhalten ein Wahlrecht: Sie können entweder Heilfürsorge in Anspruch nehmen oder Beihilfeberechtigte bleiben. Die Beamten der Hamburger Polizei und Feuerwehr haben für die Entscheidung 18 Monate Zeit; Stichtag ist der 31. März 2016. Darüber hinaus haben "Wechsler" ein einmaliges Rückkehrrecht in die Beihilfe.