Hinweis
Nach § 64 BetrVG endet die Amtszeit der alten Jugend- und Auszubildenden-vertretung (JAV) zwei Jahre nach ihrem Beginn. Wenn Ihr außerhalb des Zeitraums 01. 10. bis 31. 11. Nach der Wahl | ver.di b+b. (vgl. § 64 II 5, 13 Abs. 2 BetrVG) gewählt habt, endet die Amtszeit Eurer JAV mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses der JAV-Wahl (§ 18 WO). Der Wahlvorstand muss darauf achten, dass bei der Neuwahl möglichst keine JAV-lose Zeit eintritt. In unserem Muster-Zeitplan zeigen wir Euch auf, wie Ihr die einzelnen Schritte terminlich planen könnt.
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Diese Rechtsprechung ist auf die JAV-Wahlen grundsätzlich übertragbar. Die Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist zuletzt durch das Landesarbeitsgericht Hamburg mit Urteil vom 14. Jav wahl betrvg subtitle. 3. 2012 (ArbuR 2012, 325) bestätigt worden. In diesem Urteil wird noch einmal klargestellt, dass jedes Wahlvorstandsmitglied unabhängig vom Wissensstand der anderen Wahlvorstandsmitglieder einen eigenen Schulungsanspruch hat. Aufgrund der Komplexität des Wahlverfahrens und der umfassenden Rechtsprechung wird man regelmäßig von einem Schulungsanspruch von ein bis zwei Tagen ausgehen dürfen. Sollten Arbeitgeber Schwierigkeiten bereiten, sollte ihnen deutlich gemacht werden, dass eine erfolgreich angefochtene JAV-Wahl eine nochmalige Wahl mit allen damit verbundenen Kosten nach sich zieht.
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Sie haben sich allerdings ab- und zurückzumelden. Zur Betätigung im Wahlvorstand gehört auch die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung nach § 65 Abs. m. 6 BetrVG. Der Betriebsrat muss hierüber vorher einen Beschluss fassen. Der Arbeitgeber hat bei einer Wahlvorstandsschulung nicht nur das Entgelt fortzuzahlen. Er hat auch die Schulungskosten und sonstigen Aufwendungen zu übernehmen, die dem Wahlvorstandsmitglied entstehen. JAV-Gesetze - Infos und Seminare für die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Anzuwenden ist grundsätzlich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Schulungsmaßnahmen für Betriebsratsmitglieder. In einer grundlegenden Entscheidung vom 7. 1984 (AP Nr. 10 zu § 20 BetrVG 1972) hat das Bundesarbeitsgericht hervorgehoben, dass bei erstmals berufenen Wahlvorstandsmitgliedern im Betriebsrat nach entsprechender Beschlussfassung gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG regelmäßig die Erforderlichkeit von Schulungen zum Wahlrecht zu bejahen ist. Bei Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits Wahlen durchgeführt haben, stellt das Bundesarbeitsgericht darauf ab, ob ausreichende Kenntnisse vorhanden sind.
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Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
Jugendliche Arbeitnehmer / zur Berufsausbildung Beschäftigte des Betriebs
Wahlberechtigt sind alle betriebszugehörigen jugendlichen Arbeitnehmer und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (§ 60 BetrVG), die am Tag der Stimmabgabe das 25. Lebensjahr vollendet. Die Betriebszugehörigkeit setzt ein Arbeitsverhältnis bzw. Jav wahl betrvg hd. ein Ausbildungsverhältnis zum Betriebsinhaber und eine tatsächliche Eingliederung in die Betriebsorganisation voraus. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit, in Teilzeit, zur Aushilfe, zur Probe, geringfügig, befristet oder unbefristet beschäftigt ist. Wählbarkeit (passives Wahlrecht)
Für die JAV wählbar sind alle jugendlichen Arbeitnehmer und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nicht wählbare Beschäftigte
Nicht für die JAV wählbar ist, wer bereits Betriebsratsmitglied ist oder wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt (§ 61 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 i.
Das Argument, das JAV-Mandat geht zu Lasten der eigenen Ausbildung, ist haltlos. Denn gerade ein JAV-Mitglied erhält durch die Mitarbeit im Betriebsrat umfangreiche Kenntnisse über Hintergründe des Betriebes, über Abläufe, Organisation und Verfahren. Zudem erhält ein JAV-Mitglied wertvolle Schlüsselqualifikationen wie Teamfähigkeit, Arbeiten in Projekten, Leitung einer Versammlung usw. Jav wahl betrvg x. Doch neben den ideellen Vorteilen, warum ein Betriebsrat die JAV-Wahl unterstützen sollte, gibt es auch die gesetzlichen Bestimmungen, nach denen der Betriebsrat die JAV-Wahl vorzubereiten hat und für die Durchführung der Wahl verantwortlich ist, ebenso wie für die spätere Unterstützung und Zusammenarbeit mit der JAV. Nach § 60 Abs. 1 BetrVG ist die Bildung einer JAV zwingend, wenn die Vorraussetzungen (also 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer) erfüllt sind. In § 80 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG wird die Unterstützung der JAV-Wahl als Kernaufgabe des Betriebsrats angesehen (schon durch die Aufnahme dieses Themas in das Pflichtenheft des Betriebsrats).