2013, 12:40
Hallo, beim Bezirksgericht Besuchrecht und Obsorge beantragen. Dazu besteht keine Anwaltspflicht, es genügt die Anträge formlos am Amtstag bei Gericht einzubringen. Mit der Begründung die Kontinuität aufrechtzuerhalten. Das Gericht hat mehr Entscheidungsgewalt wie die Sozialarbeiterin, lassen sie sich nicht von ihr mit Vorwänden "abwimmeln". Aber bitte fragen sie sich selbst warum die Mutter..... trotz ihrer Unterstützung..... die Obsorge verloren hat? Da muss was vorgefallen sein? Sie müssen darlegen das das in Zukunft besser sein wird. Hat die Mutter Besuchsrecht? Viel Glück! Angelika
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Beiträge: 2481 Registriert: 23. Unterhaltspflicht der Großeltern gegenüber Enkelkindern – wann muss gezahlt werden? - meinanwalt.at. 2007, 01:33
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Beitrag von Angelika » 28. 2013, 14:33
lenato hat geschrieben: Wir als Großeltern sind sehr verzweifelt! Vorigen Dienstag wurde unsere Enkelin (7. Wenn ihre Mutter arbeitete war sie sowieso bei uns und fühlte sich sehr Wohl!! Ich glaube das kann nicht zum Wohle des Kindes sein wenn sie in eine fremde Gegend kommt wo sie niemanden kennt!!
Obsorge Großeltern Österreich Aktuell
Darüber hinaus trifft den Kinderbeistand eine umfassende Verschwiegenheitspflicht. Die Kosten des Kinderbeistands sind von den Parteien (im Regelfall werden dies die Eltern sein), jedoch niemals vom Kind, in Form einer pauschalierten Gerichtsgebühr zu zahlen, die sich nach der Verfahrensdauer bemisst, nicht nach den Arbeitsstunden des Kinderbeistands. Für die ersten 6 Monate der Tätigkeit eines Kinderbeistandes fallen seit 1. Juli 2015 keine Gerichtsgebühren mehr an, sofern die Bestellung des Kinderbeistandes nach dem 30. Juni 2015 erfolgt ist. Obsorge großeltern österreich aktuell. Die Gebührenpflicht setzt erst nach Ablauf dieses Zeitraumes (Ablauf von sechs Monaten ab Bestellung des Kinderbeistandes) ein, wenn der Kinderbeistand über diese Dauer hinaus beschäftigt wird. Für die Parteien besteht die Möglichkeit, Verfahrenshilfe zur einstweiligen Befreiung von der Entrichtung dieser Gebühren zu erlangen. Informations-, und Äußerungs- und Vertretungsrecht Der obsorgeberechtigte Elternteil ist verpflichtet, den nicht obsorgeberechtigten Elternteil über wichtige Angelegenheiten und Änderungen im Leben des gemeinsamen Kindes rechtzeitig zu informieren ( z. Schulwechsel, Wohnsitzwechsel, nicht bloß geringfügige Krankheiten, Schulerfolg).
Obsorge Großeltern Österreich 2021
18. 09. 2017 Zivilrecht
Schlagworte: Familienrecht, Obsorge, Übertragung, Großeltern, Pflegeeltern, Neuerungsverbot, aktenkundige Entwicklungen
Gesetze:
§ 181 ABGB, §§ 177 ff ABGB
GZ 4 Ob 111/17b, 27. Obsorge großeltern österreich verteilen mundschutz. 07. 2017
Der dreieinhalb Jahre alte Minderjährige befindet sich seit 2014 in einer Krisenpflegeeinrichtung, und zwar aufgrund einer freiwilligen Vereinbarung mit der Mutter, die die bis dahin bestehende Obsorge aufgrund ihrer Drogenabhängigkeit nicht mehr leisten konnte. Der Bub wird von Pflegeeltern betreut, bei denen es ihm sehr gut geht und wo er sich sehr gut entwickelt; er hat regelmäßigen Kontakt sowohl mit der Mutter als auch den Großeltern. Zwischen Mutter und Großeltern besteht hingegen kein Kontakt. Dem Antrag der mütterlichen Großeltern, ihnen die Obsorge zu übertragen (dem der Kinder- und Jugendhilfeträger grundsätzlich zugestimmt hatte, gegen den sich aber Mutter und Pflegeeltern ausgesprochen hatten), gab das Erstgericht statt. Das Rekursgericht gab jedoch dem Rekurs der Mutter Folge und wies den Obsorgeantrag der Großeltern ab.
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Bist du über 14, so kannst du nicht mehr gegen deinen Willen zum Kontakt mit dem Elternteil gezwungen werden, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Nähere Informationen zur " Alleinigen Obsorge eines Elternteils " finden sich ebenfalls auf
Kinderbeistand
Seit 1. Obsorge der Großeltern, - Österreichisches Familienrecht. Juli 2010 besteht in hochstrittigen und für die betroffenen Kinder besonders belastenden Verfahren über
die Obsorge und
das Recht auf persönlichen Kontakt (früher Besuchsrecht genannt)
für das Gericht die Möglichkeit, einen sogenannten Kinderbeistand zu bestellen. Der Kinderbeistand soll sich ausschließlich um die Anliegen und Wünsche der Minderjährigen (grundsätzlich bis zum Alter von 14 Jahren) in solchen Verfahren kümmern; er soll ihnen insbesondere als Ansprechperson zur Seite stehen und mit ihrem Einverständnis ihre Meinung dem Gericht gegenüber äußern. Darüber hinaus trifft den Kinderbeistand eine umfassende Verschwiegenheitspflicht. Die Kosten des Kinderbeistands sind von den Parteien (im Regelfall werden dies die Eltern sein), jedoch niemals vom Kind, in Form einer pauschalierten Gerichtsgebühr zu zahlen, die sich nach der Verfahrensdauer bemisst, nicht nach den Arbeitsstunden des Kinderbeistands.